Grundstückskaufverträge Richter bremsen flotte Vergabe von Bauland

Gemeinden hängt der Ruf an, sich eher langsam zu entscheiden. Nicht so eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, die recht flott per Zeitungsanzeige einen Käufer für ein Grundstück gefunden hatte. Doch Grundstückskaufverträge zwischen Kommunen und Privaten müssen europaweit ausgeschrieben werden - das wurde nun auch der Gemeinde zum Verhängnis.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

kbs STUTTGART. Auf dem rund 20 000 Quadratmeter großen ehemaligen Kirmesgelände sollte ein Einzelhandelszentrum entstehen. Doch den Richtern des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ging dies zu flott. Sie bestätigten die Entscheidung der Vorinstanz (Vergabekammer Münster VK 17/07). Sie untersagten der Gemeinde, "auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens….. einen Zuschlag zu erteilen oder einen Vertrag abzuschließen" (AZ: VII- Verg 37/07 v. 6. Februar 2008). Die mit dem Kauf- und Bauinteressenten abgeschlossenen Verträge sind unwirksam, denn Grundstückskaufverträge zwischen Kommunen und Privatinvestoren müssen europaweit ausgeschrieben werden, wenn der Käufer nach Plänen der Gemeinde bauen soll.

Clemens Antweiler von der Kanzlei Rotthege Wassermann und Partner, der die siegreichen Antragsteller vor Gericht vertrat, stellt fest: "Das Urteil hat die Rechtslage sogar noch verschärft." Jetzt gelte "einwandfrei, dass sich Kommunen auch dann dem Wettbewerb stellen müssen, wenn sie einen Kaufvertrag mit Bauverpflichtung abschließen." Es bleiben wenige Ausnahmen.

"Dass dagegen ein reiner Grundstückskaufvertrag bei bestehendem Bebauungsplan ebenso wie die Veräußerung ohne städtebauliche Zielsetzung zur Ansiedlung eines Investors nicht unter das Vergaberecht fallen", lobt Annette Rosenkötter, Fachanwältin für Vergaberecht bei der Kanzlei Fritze Paul Seelig als wichtige Klarstellung: "Beim Anwerben interessanter Gewerbesteuerzahler benötigen die Gemeinden dringend Spielraum."

Das letzte Wort bei der europaweiten Ausschreibung zweckgebundener Grundstücksverkäufe ist noch nicht gesprochen. "Weitere Verfahren sind bereits anhängig", weiß auch Clemens Antweiler. Das Immobilienrecht hat einen neuen Dauerbrenner. Fachvorträge und Seminare sind buchbar.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%