„Wir warten schon länger auf eine Prüfung aus dem Bundesjustizministerium, wie in laufende Verträge in Banken eingegriffen werden kann, wenn Banken staatliche Unterstützungsmaßnahmen erhalten und zugleich die Bankenaufsicht Maßregeln anordnet“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Leo Dautzenberg (CDU), Handelsblatt Online. Wichtig sei zudem, dass die für die Regierung handelnden Personen im Lenkungsausschuss der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die den Soffin verwaltet, und in den Aufsichtsräten in den verschiedenen Gremien „nicht mehr so viel Verständnis und Einfühlungsvermögen für die Banker zeigen, sondern die Interessen der Steuerzahler vertreten“.
Die millionenschweren Gehälter für Banker bei vom Staat geretteten Banken stoßen auch in der FDP auf Kritik. „Notfalls muss man gesetzlich regeln, dass bei einer vom Staat geretteten Bank auch Gehälter gekürzt werden können“, sagte der FDP-Finanzmarktexperte Florian Toncar der „Rheinischen Post“. Dem Sender MDR-Info sagte Toncar, es sei ein Unterschied, ob jemand bei einer Bank arbeite, die mit staatlicher Hilfe gerettet worden sei oder nicht. Mitarbeiter staatlich geretteter Institute müssten insgesamt maßvoller und bescheidener sein.
Neue Gesetze müssen Wirkung entfalten
Am Wochenende war bekanntgeworden, dass in deutschen Banken, die in der Krise vom Staat gerettet wurden, wieder üppige Managergehälter gezahlt werden. Etwa 200 Banker aus Kreditinstituten mit Staatshilfe kämen wieder auf ein Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro, berichtete die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“.
Für die Vorstandsmitglieder von Banken, die in der Krise Staatsgeld angenommen haben, hatte der staatliche Rettungsfonds Soffin die Gehälter verbindlich auf 500.000 Euro im Jahr gedeckelt. Für Mitglieder der zweiten Führungsebene machte der Fonds aber keine verbindlichen Vorgaben.
Dessen ungeachtet betonte Dautzenberg, dass der Gesetzgeber bislang nicht untätig gewesen sei. „Erst kürzlich ist ein neues Vergütungsgesetz auf den Weg gebracht worden, dass Banken und Versicherungen Schranken setzt und dass jetzt seine Wirkung entfalten muss“, erläuterte der CDU-Politiker. „Haftungsausweitungen für Vorstände haben wir bereits im Sommer vergangenen Jahres mit dem Vorstandsvergütungsgesetz eingeführt, mit dem Restrukturierungsgesetz werden wir die Verjährungsfristen verlängern. „