Dividenden sind für Anleger nur steuerfrei, solange sie ihren Sparerfreibetrag von 801 Euro nicht ausgereizt haben. Darüber greift der Fiskus auch Dividenden ab: Wer etwa 1000 Daimler-Aktien besitzt und jeweils 2,45 Euro Dividende dafür erhält, dem bleiben nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gut 1800 Euro, Kirchensteuer nicht eingerechnet.
Komplizierter wird es im Ausland. Andere Staaten ziehen Quellensteuer ab, sodass Anleger doppelt besteuert werden – direkt im Ausland und erneut in Deutschland mit der Kapitalertragsteuer.
Anleger können sich je nach Land per Antrag bei ihrer Bank oder den ausländischen Behörden die Steuern im Ausland zurückholen. Nur gibt es dabei einige Probleme:
Lange Wartezeit
Frankreich erhebt eine Quellensteuer von 21 Prozent auf die Zahlung der Dividende, deutsche Anleger können sich laut Doppelbesteuerungsabkommen davon 15 Prozentpunkte über ihre Einkommensteuererklärung anrechnen lassen, so eine Übersicht des Bundeszentralamts für Steuern.
Die restlichen sechs Prozentpunkte müssen sie mit einem Antrag bei ihrer Bank bereits vor der Dividendenausschüttung in Frankreich geltend machen.
Für die meisten anderen Länder schicken Anleger ihre Erstattungsanträge selbst an die ausländischen Behörden. Eine Erstattung der Quellensteuer dauert in der Schweiz meist vier bis fünf Monate. Im schlimmsten Fall, wie in Italien, mehrere Jahre. Am einfachsten läuft es für die USA: Dort fallen zwar 30 Prozent Quellensteuer an, die meisten Banken ziehen ihren Kunden aber – basierend auf einem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA – nur 15 Prozent ab. Diese können Anleger dann mit ihrer Steuererklärung zurückfordern.