Pfeiffer Vacuum BaFin überprüft Aktienkäufe des Großaktionärs Busch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft die Aktienkäufe des Großaktionärs von Pfeiffer Vacuum. Das erklärte die Behörde gegenüber der WirtschaftsWoche.

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Produktion bei Pfeiffer Vacuum. Quelle: dpa

Im September 2015  hatte die Busch-Gruppe aus Maulburg gemeldet, dass sie 15 Prozent an dem im TecDax notierten Vakuumpumpen-Hersteller Pfeiffer Vacuum kontrolliere. Busch hatte zuvor keine Aktienkäufe gemeldet. Investoren sind zur Bekanntgabe ihres Aktienbesitzes verpflichtet, sobald sie mehr als drei, fünf oder zehn Prozent der Anteile eines börsennotierten Unternehmens halten.

Eine Sprecherin der Busch-Gruppe erklärt hierzu, der Familie seinen 15 Prozent der Aktien von Pfeiffer Vacuum innerhalb eines kurzen Zeitraums zum Kauf angeboten worden. Pfeiffer Vacuum hatte jedoch keinen Großaktionär, so dass Familie Busch die Aktien in sehr  kurzer Zeit gleich von mehreren Investoren gekauft haben müsste, was ungewöhnlich wäre. Die BaFin überprüft nun, ob die Buschs gegen die Meldepflichten verstoßen haben.

Darüber hinaus geht die Behörde der Frage einer möglichen Marktmanipulation nach. Nachdem die Buschs 15 Prozent an Pfeiffer Vacuum erworben hatten, erklärten sie  im September 2015, Pfeiffer Vacuum sei für sie nur ein Finanzinvestment zur Erzielung von Handelsgewinnen. Sie strebten weder an, mehr als 30 Prozent der Anteile zu erwerben, noch Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats nehmen zu wollen. Dennoch stockten sie ihren Anteil an Pfeiffer Vacuum innerhalb weniger Wochen auf 27 Prozent auf und gaben kurz darauf bekannt, dass sich ihre Absichten geändert hätten: Sie offenbarten nun ein strategisches Interesse an Pfeiffer Vacuum. Mehr als 30 Prozent an dem Vakuumhersteller zu erwerben schlossen sie nicht mehr aus.  Ebenso erklärten sie, Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats nehmen zu wollen. Eine derart grundlegende Änderung der Absichten eines Aktionärs innerhalb weniger Wochen ist ungewöhnlich.

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