Anlegeranwälte Abkassieren ohne Aussicht auf Erfolg

Mit Tricks versuchen einige Anwälte, geschädigte Anleger in aussichtslose Prozesse locken, um Honorare zu kassieren. Welche Fehler Anleger und ihre Advokaten begehen und warum die Luft für windige Anwälte dünner wird.

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Aussichtslose Klagen: Anwälte locken bereits geschädigte Anleger mit haltlosen Versprechen - damit soll jetzt Schluß sein. Quelle: imago, Montage

Es ist einer der größten Anlageskandale der Republik. Als die Göttinger Gruppe vor neun Jahren in die Pleite schlitterte, verloren mehr als 250.000 Anleger einen großen Teil ihrer Ersparnisse. Geschätzter Gesamtverlust mit den Firmen- und Immobilienbeteiligungen des Graumarktanbieters: rund eine Milliarde Euro.

Oder doch nicht? Im vergangenen Jahr schien es plötzlich Hoffnung für Anleger zu geben. „Konnten auch Sie bereits einen Aufhebungsvertrag schließen? Haben Sie so Ihr Geld zurückerhalten?“, hieß es im Rundschreiben einer Kanzlei. Dem Insolvenzverwalter sei es „grundsätzlich möglich, mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag zu schließen“. Allein: Der genannte Insolvenzverwalter, Rolf Rattunde von der Kanzlei Leonhardt Rattunde, bestreitet das. Es sei „völlig abwegig“, nach Eintreten der Insolvenz Aufhebungsverträge zu schließen, mit deren Hilfe Anleger eingezahltes Geld zurückbekommen. Selbst Verträge, die kurz vor der Insolvenz geschlossen wurden, habe er erfolgreich angefochten: Rund 10.000 Anleger, die ihr Geld zunächst zurückbekommen hatten, mussten es deshalb wieder herausrücken.

Fragwürdige Rundschreiben von Anwälten

Das Schreiben ist ein neuerlicher Beleg dafür, dass einige Anwälte mit umstrittenen Methoden Mandanten akquirieren. „Geschädigte Anleger erhalten häufig fragwürdige Rundbriefe“, sagt Wolf Brandes, Finanz-Referent der Verbraucherzentrale Hessen. Solche Fälle würden derzeit im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen dokumentiert. Es bestehe die Gefahr, ein zweites Mal Geld zu verlieren. Denn auch für Anträge oder Prozesse ohne Aussicht auf Erfolg kassieren Anwälte dank pauschaler Honorare unabhängig vom Ausgang ab.

Unseriöse von seriösen Anwälten zu unterscheiden ist nicht immer einfach. Doch es gibt Anhaltspunkte. Anleger ungefragt anzuschreiben ist in der Szene umstritten – aber nicht immer unseriös. Einige Briefe enthalten wichtige Hinweise auf juristische Chancen, und bisweilen brauchen Anwälte Infos anderer Anleger, etwa um Betrugsmuster nachweisen zu können. Dennoch: Wer ungebeten Post bekommt, sollte genau hinsehen; auch und vor allem, wenn Anwälte Druck aufbauen, kurze Antwortfristen ansetzen oder vor Verjährung warnen.

„Häufig sind den Rundschreiben Vollmachten beigefügt, die Anleger nicht auf den ersten Blick als solche erkennen können“, warnt Brandes. So können eilige Leser bisweilen den Eindruck gewinnen, dass es nur darum geht, vorformulierte Angaben zum Investment anzukreuzen – während aus einer kleiner gedruckten Passage hervorgeht, dass sie zugleich eine Vollmacht erteilen.

Deshalb gilt: Vor der Unterschrift genau lesen – und frohe Botschaften hinterfragen. Oft reicht eine Internetrecherche, um Versprechen als haltlos zu entlarven. Etwa wenn Anwälte suggerieren, dass Kunden von Pleitebanken wie der Dresdner BFI-Bank oder der Singener Privatbank Reithinger auch Jahre nach der Insolvenz noch Geld bekommen könnten. Bei beiden hatten Kunden Verluste erlitten, weil die Banken zum Zeitpunkt der Abwicklung, 2003 und 2006, nur der gesetzlichen und keiner zusätzlichen Einlagensicherung unterlagen. Die gesetzliche Einlagensicherung deckte bis Ende 2008 nur 90 Prozent von bis zu 20.000 Euro pro Kunde ab.

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) warnt auf ihrer Website, dass immer wieder weitgehend gleiche Klagen auf Auskunft und Akteneinsicht eingereicht werden, obwohl Entschädigungsverfahren längst abgeschlossen sind. Dies sei mit erheblichen Kosten verbunden, „aber im Ergebnis aussichtslos“. Oft sei das Anwaltshonorar um ein Vielfaches höher als der erlittene Verlust.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat solche Klagen auf Akteneinsicht vor einigen Monaten als rechtsmissbräuchlich eingestuft, weil keine nachvollziehbaren Motive zugrunde lägen (7 K 1116/15). Für die Anwälte hat dies aber keine Konsequenz – formal sind ihre Mandanten verantwortlich.

Selbst ernannte Anlegerschützer

Das zeigt: Aggressiv werbenden Anwälten ist schwer beizukommen. Wegen geschickter Formulierungen lasse sich oft nicht nachweisen, dass die Grenze zur irreführenden Werbung oder zum unlauteren Wettbewerb überschritten ist, sagt Brandes. Und die Anwaltskammern werden häufig gar nicht erst aktiv, frei nach dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Klar ist die Sache immerhin, wenn sich Anwälte hinter einem Anlegerschutzverein verschanzen. In einem der wenigen Urteile dazu untersagte das Oberlandesgericht Köln einem Anwalt, Anleger unter dem Deckmantel eines selbst initiierten Vereins anzuschreiben (6 U 129/11). Für Anleger sei nicht erkennbar, wer hinter dem Schreiben steht.

Auch bei Post von Anlegerschützern ist also Vorsicht geboten; manchmal zeigt schon eine Google-Suche, dass unter der Adresse des Vereins auch eine Kanzlei residiert oder dass Gremienmitglieder im Hauptberuf Anlegeranwälte sind. In einem aktuellen Schreiben firmiert ein Anwalt als Datenschutzbeauftragter eines Vereins.

Typische Geltungsbereiche der Rechtsschutzversicherung

Selbst wenn Versprechen nicht haltlos sind und gute Chancen auf Schadensersatz bestehen, kann es riskant sein, sich auf Rundbriefschreiber einzulassen. Denn wenn Anwälte massenhaft Mandate akquirieren, geht das oft zulasten der Qualität. Ihnen fehlt die Zeit, auf die Situation der Mandanten einzugehen; Schriftsätze werden per Copy-and-Paste vervielfältigt und notdürftig individualisiert. Das kann die Chancen schmälern. „Richter sind zunehmend genervt von eilig zusammengeschusterten Copy-and-Paste-Klagen“, sagt Julius Reiter von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen in Düsseldorf. Sie würden häufig abgewiesen oder endeten mit fragwürdigen Vergleichen.

Zudem entpuppt sich mancher Erfolg später als Pyrrhussieg. Das zeigt aktuell der Fall Clerical Medical Investments (CMI): Die britischen Rentenversicherungen galten um die Jahrtausendwende als lukrative Alternative zu deutschen Policen, doch die Erträge blieben weit hinter den Prognosen zurück.

Tausende Anleger klagten, etwa wegen Prospektfehlern und mangelhafter Risikoaufklärung, und bekamen weitgehend recht. Doch nun stellt sich immer öfter heraus, dass die Urteile wenig nutzen – wegen grober Schnitzer der Anwälte. „Einige Kanzleien haben Hunderte Mandate akquiriert, dann aber Probleme bekommen, die Fälle sauber abzuarbeiten“, sagt Christian Hindahl, Partner der Kanzlei Hindahl Sternemann Horn Bock in Düsseldorf.

Wie im Fall einer Ärztin, deren Anwalt 2010 vor Gericht durchgesetzt hatte, dass sie ihre prognostizierte CMI-Rente bis 2041 bekommt. Klang gut. Die Frau aber hätte eine sofortige Zahlung gebraucht. Sie hatte ihr Investment überwiegend per Kredit finanziert – so, wie es das CMI-Modell vorsah. Und die sechsstellige Summe war 2013 auf einen Schlag fällig.

Das sind Deutschlands größte Streithähne
Die Berliner sind die streitlustigsten Deutschen. Pro hundert Einwohner gab es in der Bundeshauptstadt 2012 insgesamt 26,2 Streitfälle, die vor Gericht landeten. Während sich also in Berlin mehr als jeder Vierte zankte, war es im friedfertigsten Bundesland Bayern nur etwa jeder Sechste. Das ergab die Auswertung von mehr als einer Million Streitigkeiten von Privatpersonen aus der gesamten Bundesrepublik durch die Advocard Rechtsschutzversicherung. "Die Deutschen gelten ja gemeinhin als besonders konfliktfreudig. Wir wollten mit "Deutschlands großem Streitatlas" einmal genauer analysieren, wo und wie die Deutschen streiten und ob es in den letzten zehn Jahren Veränderungen gegeben hat", erklärt Peter Stahl, Sprecher des Vorstands, die Idee. Quelle: dpa
Im Vergleich der deutschen Großstädte mit mehr als 300.000 Einwohnern liegt Köln - eigentlich die Hochburg von Frohsinn und Karneval - sogar noch vor Berlin. Auffällig ist zudem, dass sich allein in Nordrhein-Westfalen acht der zehn streitlustigsten Städte finden. Dort liegen allerdings auch neun der 16 deutschen Großstädte über 300.000 Einwohner (ohne die Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg). Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Männer deutlich häufiger einen Streit vom Zaun brechen als Frauen. 68,1 Prozent aller Auseinandersetzungen gingen 2012 von ihnen aus, 2002 lag ihr Anteil mit 70,6 Prozent noch höher. "Bei den Gründen für Auseinandersetzungen sind sich beide Geschlechter relativ ähnlich - bis auf eine fast schon klischeehafte Ausnahme: Männer streiten sich öfter um ihr liebstes Kind, das Auto. Bei Frauen geht es dagegen häufiger um die eigenen vier Wände", erläutert Christian Vogl, Advocard-Vorstand Vertrieb und Marketing. Quelle: Fotolia
Der Anteil der männlichen Streits im Bereich "Verkehr & Mobilität" - oft rund um Verkehrsunfälle und Vertragsstreitigkeiten - liegt mit 29,1 Prozent deutlich höher als bei den Frauen mit 21,8 Prozent. Dafür sind Auseinandersetzungen im Bereich "Wohnen & Miete" bei Frauen mit 16,9 Prozent häufiger als bei den Männern mit 12,6 Prozent. Quelle: Fotolia
Am häufigsten aber streiten beide Geschlechter um Alltagsthemen: In 37 Prozent aller Streitfälle geht es um Privates, beispielsweise um Kauf- oder Mobilfunkverträge. Auch das Arbeitsleben ist immer wieder Streitthema. Darum geht es durchschnittlich in fast jedem sechsten Rechtsstreit. Nur etwas seltener gibt es Streitigkeiten im Bereich "Wohnen & Miete". Im Vordergrund stehen dabei Themen im Mietrecht wie Nebenkostenabrechnungen, Lärmbelästigung durch Nachbarn oder Schimmel in der Wohnung. Quelle: Fotolia
Bei über einem Drittel der Streitigkeiten geht es um mehr als 2.000 Euro, in etwa elf Prozent der Fälle sogar um mehr als 10.000 Euro. "Damit gewinnt eine umfassende Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung an Bedeutung", stellt Vogl fest. Quelle: Fotolia
Die Analyse der Altersstruktur zeigt, dass im vergangenen Jahr über die Hälfte aller Streitereien von 36- bis 55-Jährigen geführt wurden (54,4 Prozent). Immerhin noch neun von 100 Streithähnen sind mit mehr als 66 Jahren im Rentenalter. "Mit dem Alter kommt offenbar die Milde. Dafür werden junge Menschen zunehmend streitlustiger", berichtet Vogl. Denn im Zehn-Jahres-Vergleich zeigt sich: Junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren sind immer öfter in einen Rechtsstreit involviert. Lag ihr Anteil an den Streitigkeiten 2002 noch bei 3,1 Prozent, so kletterte dieser Wert in 2012 auf 19,5 Prozent. Quelle: Fotolia

Die Ärztin wollte den Kredit nach und nach mit der eingeklagten CMI-Rente zurückzahlen. „Da sie 74 Jahre alt ist, hat die Bank eine Tilgungsstreckung aber abgelehnt“, berichtet Hindahl. Das, meint er, war vorhersehbar. „Die Kanzlei hätte deshalb sofortigen Schadensersatz anstreben müssen, damit meine Mandantin ihren Kredit tilgen kann“, sagt der Bankrechtsexperte, an den sich die Ärztin nun gewandt hat, damit er ihr aus der Patsche hilft.

Wie der Ärztin könnte es manch anderem CMI-Anleger gehen: „Viele müssen bald ihren Kredit zurückzahlen“, sagt Hindahl. „In etlichen Fällen dürften Banken abblocken.“

Auch Vergleiche entpuppen sich oft als gefährlich – jüngst etwa bei Anlegern, die in den Neunzigerjahren über Fonds der Cumulus-Gruppe in Supermärkte im Osten der Republik investiert hatten. Dabei schienen sie bereits aus dem Schneider: Als sich die Fonds als Rohrkrepierer entpuppten, konnten sie wegen formaler Fehler die Kredite rückabwickeln, mit denen sie das Investment finanziert hatten.

Probleme trotz Prozesserfolg

Doch zehn Jahre später sollen viele trotzdem mehrere Tausend Euro zahlen. „Einige Anwälte haben es versäumt, in den Vergleichen mit den Sparkassen die Innenhaftung auszuschließen“, sagt Hindahl. Während sie von den privaten Krediten befreit sind, müssen sie als Exanteilseigner deshalb nun für Schulden einstehen, die auf Fondsebene gemacht wurden.

Die lückenhaften Vergleiche seien „ein klarer Fall von anwaltlicher Falschberatung“, sagt Hindahl, der mehrere Haftungsklagen vorbereitet. Auch in anderen Fällen wenden sich Anleger gegen ihre Anwälte. „Früher war das die Ausnahme, inzwischen kommt fast wöchentlich eine Anfrage.“

Tücken im Kleingedruckten einer Rechtsschutzversicherung

Fälle gibt es genug, immer wieder haben Kanzleien im Massengeschäft schwere Fehler gemacht. So hat der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr in mehreren Urteilen Anträge auf Schlichtungen für ungültig erklärt, die eine Kanzlei aus Süddeutschland für Dutzende Mandanten eingereicht hatte (III ZR 189/14, 191/14, 198/14 und 227/14).

In dem Fall ging es um Anleger, die von Mitarbeitern des Finanzvertriebs AWD um die Jahrtausendwende in geschlossene Immobilienfonds gelockt wurden. Die brachten ihnen später Verluste ein. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist Ende 2011 reichte die Kanzlei zahlreiche Güteanträge bei einer Schlichtungsstelle in Freiburg ein. Dies sollte vor allem die Verjährung hemmen: Anleger hätten also auch noch vor Gericht ziehen können, wenn die Schlichtung scheitert. Eine beliebte und oft sinnvolle Strategie, denn Schlichtungen sind günstiger als Prozesse.

Doch daraus wurde nichts. Die obersten Zivilrichter rügten, dass die Anträge schlampig formuliert waren – und stellten klar: Die Anträge müssten Informationen zum Investment, zur Anlagesumme und zum Beratungszeitraum enthalten und zumindest grob umreißen, wie die Beratung lief. Da diese Anforderungen nicht erfüllt seien, hätten die Anträge die Verjährung nicht gehemmt.

Auch ein weiteres BGH-Urteil macht den Massen-Akquisiteuren unter den Anlegeranwälten zu schaffen. Ende 2015 haben die Richter klargestellt: Rechtsschutzversicherer können ihre Verpflichtung gegenüber Anlegern nicht nur erfüllen, indem sie das Vorgehen gegen Banken, Fondsanbieter oder Vermittler bezahlen. Stattdessen können sie auch Prozesse gegen fragwürdige Honorarforderungen von Anwälten finanzieren (IV ZR 266/14). Wer Prozesse oder Anträge ohne Erfolgsaussichten einreicht, muss deshalb nun mit Gegenwind rechnen, sobald Versicherer im Boot sind.

Dabei ging es erneut um die Göttinger Gruppe: Eine Kanzlei hatte im Jahr 2011 Schlichtungsanträge eingereicht, um die Verjährung von Anlegeransprüchen zu verhindern. Der Rechtschutzversicherer der Anleger argumentierte aber, die Kanzlei hätte genug Zeit gehabt, Ansprüche fristgerecht geltend zu machen – und Klagen womöglich bewusst verzögert. Denn für die Schlichtungsanträge konnten die Anwälte Gebühren abrechnen: Je mehr Anträge, desto mehr kassieren sie.

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