Geschlossene Fonds So sollen Anleger geschützt werden

Nach zahllosen Skandalen gelten strengere Regeln für Anbieter und Vermittler von geschlossenen Fonds. Welche Risiken Anlegern dennoch drohen.

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Sack und Asche. S&K-Skandal hat Fondsbranche in Verruf gebracht. Quelle: dpa

Aktuelle Studien zum Erfolg der geschlossenen Fonds, an denen Anleger sich über viele Jahre unternehmerisch beteiligen, zeichnen ein katastrophales Bild. Laut einer Analyse von 1150 Windfonds für den Bundesverband WindEnergie läuft die Hälfte so schlecht, dass Anleger am Ende allenfalls ihr Geld zurückbekommen – wenn überhaupt. Noch schlimmer sieht es bei Schiffsfonds aus: 450 sind inzwischen in die Pleite gerutscht, hat der Marktexperte Jürgen Dobert ermittelt.

Die Liste ließe sich fortsetzen. Dabei waren die Fonds, über die Anleger neben Schiffen und Windparks auch in Immobilien, Flugzeuge und vieles mehr investieren können, lange beliebt; deutsche Anleger steckten in den letzten 20 Jahren laut Ratingagentur Feri mehr als 200 Milliarden Euro in geschlossene Fonds – vielfach jedoch ohne Erfolg.

Bei geschlossenen Fonds wird eine fixe Summe von Anlegern eingesammelt. Ist diese erreicht, wird der Fonds geschlossen. Weitere Anleger können sich dann nicht mehr beteiligen, anders als bei offenen Fonds. Alle an den geschlossenen Fonds beteiligten Anleger kommen oft auf Sicht von mehreren Jahren nicht raus.

Schrittweise Regulierung

Auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass die unternehmerischen Beteiligungen daher gefährlich sind, weil Anleger festsitzen und ein hohes wirtschaftliches Risiko tragen, während die Anbieter und Vermittler der Fonds satte Gebühren und Provisionen einstreichen.

Deshalb wurde das führende Segment des grauen Kapitalmarkts in zwei Schritten reguliert. Zunächst traf es die Vermittler, die seit Anfang 2013 – genau wie Vermittler klassischer Geldanlagen – Beratungsgespräche protokollieren, über Provisionen aufklären und der Gewerbeaufsicht ihre „Sachkunde“ nachweisen müssen – das fällt vor allem nebenberuflichen Vermittlern schwer, die es in der Branche bislang zuhauf gab.

Die Zahl der Vermittler hat seitdem rapide abgenommen, laut DIHK-Register dürfen derzeit nur noch 11 366 Vermittler geschlossene Fonds anbieten. Wie viele es vorher waren, weiß mangels Erlaubnis und Registrierungspflicht niemand, Experten gehen von mindestens 75 000 Personen aus.

Im Juli 2013 trat dann das neue „Kapitalanlagengesetzbuch“ (KAGB) in Kraft, demzufolge Anbieter geschlossener Fonds von der BaFin durchleuchtet werden. Zudem müssen Emissionshäuser eine Bank oder einen Treuhänder als unabhängige „Verwahrstelle“ engagieren, Die Verwahrstelle prüft nahezu sämtliche Geschäftsvorgänge und häufig auch den Kaufpreis von Objekten. „Das sorgt für mehr Transparenz und einen deutlich besseren Anlegerschutz“, sagt Christina Niebuhr, Wirtschaftsprüferin von der BLS Revisionsund Treuhand in Hamburg.

Angesichts der strengen Regeln dauerte es ein Jahr, bis geschlossene Fonds nach neuem Recht auf den Markt kamen. Im Sommer ging’s langsam los, inzwischen sind zwölf neue Fonds am Start, bei denen dubiose Praktiken wie beim Immobilieninvestor S&K wohl kaum noch vorkommen dürften.

Doch Vorsicht: Andere Nachteile der Anlageklasse bleiben bestehen, etwa hohe Gebühren (teils über 20 Prozent), Interessenkonflikte zwischen Anlegern und Fondsmanagement sowie der schwierige – oft unmögliche – vorzeitige Ausstieg. Investoren sollten wachsam bleiben.

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