Aktuelle Rechtsprechung Auch Tote haben Recht auf Urlaub

Die EU-Richter haben beschlossen: Der Anspruch auf Urlaub endet nicht mit dem Tod - und Verbraucherzentralen dürfen Inkassounternehmen bei deren Bank anschwärzen. Neues aus den Gerichtssälen.

Auch ein Toter hat noch Anspruch auf UrlaubEin Arbeitnehmer verliert mit dem Tod nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Seine Witwe kann daher einen finanziellen Ausgleich für Urlaub verlangen, den der Verblichene nicht mehr nehmen konnte. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 12. Juni in Luxemburg entschieden. Nationale Gesetze oder „Gepflogenheiten“, wonach der Urlaubsanspruch „untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet“, seien mit dem EU-Recht nicht vereinbar, befanden die höchsten EU-Richter. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub sein „ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts“. Der EuGH antwortete mit seinem Urteil auf eine Anfrage des Landesarbeitsgerichts in Hamm (Nordrhein-Westfalen). Dieses muss über den Fall eines Arbeitnehmers entscheiden, der seit 1998 bei einem Unternehmen beschäftigt war. Wegen Krankheit war er von 2009 an nur noch mit Unterbrechungen arbeitsfähig. Als er im November 2010 starb, hatte er 140,5 Tage Jahresurlaub angesammelt. Seine Witwe verlangte für diesen Urlaubsanspruch einen finanziellen Ausgleich. Das Gericht verwies darauf, dass ein Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf bezahlten Urlaub hat, wenn dieser vor dem Verlassen eines Unternehmens angefallen ist. Auch wer wegen einer Krankheit gar keinen Urlaub nehmen könne, habe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Recht auf einen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub. Mit einem „finanziellen Ausgleich im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod“ werde „die praktische Wirksamkeit des Urlaubsanspruchs“ sichergestellt, urteilte der Europäische Gerichtshof: „Der unwägbare Eintritt des Todes des Arbeitnehmers darf nicht rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub führen.“ Der Anspruch auf finanzielle Abgeltung hänge auch nicht ab, dass der Betroffene zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Quelle: dpa
Verbraucherzentralen dürfen vorschlagen Inkassokonten zu schließenEin Erfolg für Verbraucherschützer im Kampf gegen Internetbetrug: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz durfte eine Bank dazu auffordern, das Konto eines Inkassounternehmens zu sperren, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).Den Verbraucherschützern lag die Beschwerde eines Internetnutzers vor, der in eine sogenannte Abofalle getappt war. Nachdem das Inkassounternehmen daraufhin den Betroffenen mehrmals abgemahnt hatte, forderte die Verbraucherzentrale die Bank zur Sperrung des Kontos auf.Die BGH-Richter billigten dies zwar. Gleichzeitig stellten sie jedoch fest, dass ein derartiges Vorgehen nur im Ausnahmefall zulässig ist. Quelle: dpa
Auch unpersönliche Werbung ist unzulässigDer Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit einer Klage gegen unerwünschte Briefkastenwerbung Erfolg gehabt. Will ein Verbraucher keine Werbung von einer Firma bekommen, gilt dies nach einem Urteil des Oberlandesgericht Münchens auch für nicht persönlich adressierte Postwurfsendungen, wie der vzbv am Dienstag mitteilte. (Az. 29 U 2881/31)In dem Fall hatte ein Mann dem Unternehmen Kabel Deutschland per E-Mail mitgeteilt, dass er keine Werbung mehr erhalten wolle. In den folgenden Monaten landeten laut vzbv trotzdem fünf weitere Werbeschreiben im Briefkasten des Mannes. Diese waren nicht an ihn persönlich adressiert, sondern allgemein "an die Bewohner des Hauses" gerichtet. Der Mann schaltete den vzbv ein, der Kabel Deutschland erfolglos abmahnte und schließlich verklagte.Das Gericht gab den Verbraucherschützern Recht: Der Mann habe der Firma klar gemacht, dass er keinerlei Werbung von ihr haben wolle - daran müsse sich das Unternehmen halten. Es sei nicht nötig, dass der Mann auch einen Aufkleber auf seinen Briefkasten klebe, mit dem er grundsätzlich alle Werbeschreiben ablehnt. Das Urteil, das bereits im Dezember fiel, ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: dpa
Sperren bei Spielkonsolen müssen verhältnismäßig seinHersteller von Videospielkonsolen müssen womöglich zulassen, dass auf ihren Geräten zusätzliche Software von unabhängigen Herstellern abgespielt werden kann. Sie dürfen ihre Geräte durch Codierung aber auf jeden Fall vor dem Abspielen von Raubkopien schützen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit um die Nintendo-Konsolen DS und Wii am Donnerstag in Luxemburg. (Az. C-355/12)Im Ausgangsfall hatte Nintendo im italienischen Mailand geklagt, weil der Hersteller „PC Box“ Zusatzgeräte zur Nintendo-Konsole vertreibt, mit denen Filme, Videos und MP3-Dateien von unabhängigen Herstellern auf den Konsolen abgespielt werden können. Mit den Zusatzgeräten werden Schutzkodierungen von Nintendo umgangen und deaktiviert - generell blockiert der Hersteller alle nicht von ihm stammenden Programme.Laut EuGH dürfen Codierungen in Spielkonsolen zwar das Urheberrecht der Spielehersteller schützen. Dieser Schutz muss aber „verhältnismäßig“ sein und darf sich nur auf eine „rechtswidrige“ Nutzung beziehen. Die Richter in Mailand müssen nun nach Vorgabe aus Luxemburg prüfen, ob es technische Möglichkeiten gibt, die die Nutzung unabhängiger Software ermöglicht und das Abspielen von Raubkopien zugleich verhindert. Quelle: REUTERS
Verweise auf Zeitungsartikel im Internet verstoßen nicht gegen das Urheberrecht. Wer im Internet mit einem Link auf einen frei zugänglichen Zeitungsartikel verweist, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Es handele sich bei einem solchen Link nicht um eine „Wiedergabe“, die nur mit dem Einverständnis der Inhaber des Urheberrechts erfolgen könnte.Das höchste EU-Gericht urteilte, es sei nichts dagegen einzuwenden, dass auf einer schwedischen Seite (Retriever Sverige) Links zu Artikeln der Zeitung „Göteborgs-Posten“ zu finden seien. Retriever Sverige ist eine kostenpflichtigen Seite zur Medienbeobachtung.Grundsätzlich seien Links zu urheberrechtlich geschützten Werken zwar eine „Wiedergabe“ im rechtlichen Sinne. Dies gelte aber nur, wenn sie sich an ein „neues Publikum“ richteten. Die betroffenen Artikel seien aber auf der Webseite von „Göteborgs-Posten“ frei zugänglich. Die Nutzer der Seite von Retriever Sverige seien als Teil jener Öffentlichkeit anzusehen, die „Göteborgs-Posten“ erreichen wollten. Das gelte auch dann, wenn dem Kunden nicht klar sei, auf wessen Webseite er sich gerade befinde.Etwas anderes sei es, falls mit einem Link eine Paywall umgangen werden könne. Falls es solche „beschränkenden Maßnahmen“ für den Zugang zu einem Artikel gebe, sei klar, dass in diesem Fall die Inhaber des Urheberrechts die Nutzer des Links nicht als potenzielles Publikum betrachteten.Auch in Deutschland gab es lange Streit um Webseiten, die Inhalte von anderen Angeboten zusammentragen. Dabei ging es vor allem darum, wie viel diese Seiten aus den verlinkten Artikeln zitieren dürfen. Quelle: AP
Beschimpfung „durchgeknallte Frau“ geht gegen die EhreDie Bezeichnung „durchgeknallte Frau“ kann ehrverletzend und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 21. Januar veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 194/13) entschieden. Abhängig vom Zusammenhang könne diese Bezeichnung nicht mehr mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar sein. Die Richter gaben damit teilweise der ehemaligen Fürther Landrätin Gabriele Pauli Recht. Pauli hatte gegen Äußerungen in einem Beitrag von „Bild.de“ geklagt, den die Zeitung online 2007 als Reaktion auf ihre Fotos in Latex-Handschuhen veröffentlicht hatte. 2012 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München Paulis Klage abgewiesen. Gegen dieses Urteil war sie vor das Verfassungsgericht gezogen. Quelle: dpa
Krankenkasse muss neben Blindenstock auch Hund bezahlenBlinde Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Blindenhund, selbst wenn ihnen ihre Krankenkasse schon einen Blindenstock bezahlt hat. Das hat der 5. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz in einem am 17. Januar in Mainz veröffentlichten Urteil entschieden (Az. L 5 KR 99/13). Voraussetzung sei aber, dass der Führhund deutliche Vorteile gegenüber dem Stock biete, befanden die Richter. Sie bestätigten damit eine Entscheidung des Sozialgerichts in Koblenz. Geklagt hatte eine alleinstehende Frau, die durch eine Erkrankung erblindet ist. Die Kasse hatte ihr lediglich einen Stock und ein Lesegerät bezahlt. Quelle: dpa
Provisionen per Vertrag sind zulässigBanken dürfen mit ihren Kunden vertraglich vereinbaren, dass sie Provisionen für Wertpapiervermittlungen entgegen gesetzlicher Regelungen behalten dürfen. Solche Klauseln - wenn klar formuliert - benachteiligen die Verbraucher nicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 14. Januar verkündeten Urteil entschied (Az. XI ZR 355/12). Damit scheiterte die Klage eines Verbraucherschutzverbands gegen eine Privatbank. Im aktuellen Fall war die Klausel so formuliert, dass der Kunde bei Vertragsunterzeichnung die Provisionsspannen der Bank kannte und die Bank ihm die konkrete Provisionshöhe vor Abschluss der einzelnen Wertpapiergeschäfte unaufgefordert mitteilte. Der Kunde konnte laut Urteil deshalb jeweils entscheiden, ob er bei dem jeweiligen Wertpapiergeschäft auf die Provision verzichten wollte. Quelle: dpa
Fahrverbot für Dauer-Telefonierer am SteuerEin Fahrverbot für einen Dauer-Telefonierer am Steuer hat das Oberlandesgericht Hamm am 10. Januar bestätigt (Az. 3 RBs 256/13). Es wies die Beschwerde eines 27-Jährigen gegen ein entsprechendes Urteil zurück. Das Amtsgericht Lemgo hatte gegen den Außendienstler aus Hannover wegen Telefonierens beim Autofahren eine Geldbuße von 80 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Dabei wurden sieben im Verkehrszentralregister eingetragene Verstöße des Mannes berücksichtigt, davon allein drei innerhalb eines Jahres wegen Telefonierens beim Fahren. Mit einer Geldbuße habe der Vorfall nicht angemessen bestraft werden können, urteilte das OLG. Außer dem verbotenen Telefonieren hinterm Steuer hatte er in nur zweieinhalb Jahren drei weitere Verurteilungen wegen Tempoüberschreitung mit jeweils einmonatigem Fahrverbot kassiert. „In ihrer Gesamtheit offenbarten die Taten eine auf mangelnder Verkehrsdisziplin beruhende Unrechtskontinuität“, erklärte das Gericht. Quelle: dpa
Flüge dürfen auch ohne genaue Flugzeiten verkauft werdenReiseanbieter dürfen Flüge auch dann verkaufen, wenn die genauen Flugzeiten noch nicht feststehen. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden (Az.: I-7 271/12). Damit scheiterte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit einer Unterlassungsklage, sagte ein Gerichtssprecher. Grundsätzlich dürfe ein Reiseveranstalter Verträge mit Reisenden ohne Angabe von Flugzeiten abschließen, wenn zwar An- und Abreisetag feststehen, die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Buchung aber weder dem Reiseveranstalter, noch der Fluggesellschaft tatsächlich bekannt sind, befand das Gericht. Soweit dies den Reisenden von Anfang an bewusst sei, stehe der Buchung der Urlaubsreise nichts im Wege. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: dpa
Haar- und Barterlass der Bundeswehr ist rechtmäßigSoldaten mit Zopf bleiben tabu. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der sogenannte Haar- und Barterlass der Bundeswehr rechtmäßig ist (Az.: BVerwG 1 WRB). Es wies in zwei Beschlüssen die Beschwerden eines Wehrpflichtigen ab, der 2009 mit 40 Zentimeter langen Haaren seinen Grundwehrdienst angetreten hatte. Er widersetzte sich den Befehlen, seine Frisur den Bundeswehr-Regeln anzupassen. Der Mann sah sich in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt und fühlte sich gegenüber Soldatinnen benachteiligt. Der Haar- und Barterlass schreibt nach Angaben des Gerichts vor, dass bei männlichen Soldaten das Haar am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein muss, dass Augen und Ohren nicht bedeckt sind. Zudem dürfe bei aufrechter Kopfhaltung das Haar Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Der 1. Wehrdienstsenat entschied nun, dass das Bundesverteidigungsministerium befugt sei, die Haar- und Barttracht der Soldaten zu regeln. Überdies werde keine Einheitsfrisur verordnet. Dass Soldatinnen längere Haare tragen dürfen, stelle „eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr dar“. Quelle: dpa
Touristenwohnung nur, wenn es der Vermieter erlaubtNur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter ihre Wohnung an Reisende untervermieten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 8. Januar entschieden (Az. VIII ZR 210/13). Die Vermietung an Touristen sei etwas anderes, als die Wohnung dauerhaften Untermietern zu überlassen, hieß es in dem Urteil. Eine normale Erlaubnis zur Untervermietung reiche dafür nicht aus. Quelle: dpa
Raucher kann nach Kündigung auf Verbleib in seiner Wohnung hoffenIn dem Aufsehen erregenden Rechtsstreit um den fristlosen Rauswurf eines starken Rauchers aus seiner Wohnung kann der Mieter auf einen Erfolg hoffen: Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ließ die zuständige Kammer am 30. Januar nach Gerichtsangaben erkennen, dass sie die Kündigung nach derzeitigem Stand für unwirksam hält. Eine Entscheidung soll am 13. März verkündet werden (Az. 21 S 240/13). Das Landgericht begründete seine Haltung damit, dass ein Vermieter bei Informationen über einen Kündigungsgrund eine Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist aussprechen müsse. In dem konkreten Fall habe die Vermieterin aber mehr als ein Jahr verstreichen lassen, nachdem sie von der Geruchsbelästigung durch das Rauchen erfahren habe. Der Rentner hatte vor dem Landgericht Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf eingelegt, das den starken Raucher im vergangenen Sommer zur Räumung seiner Wohnung verurteilt hatte. Quelle: dpa
Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten nicht ohne Grund ändernReiseveranstalter sind an ihre Angaben zu „vorläufigen Flugzeiten“ gebunden. Urlauber dürften erwarten, dass Reisezeiten nur bei einem „sachlichen Grund geändert“ und vorläufige Zeitfenster nicht völlig aufgehoben werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied (Az.: X ZR 24/13). Das Gericht kippte damit auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) strittige Klauseln des Reiseanbieters TUI. Darin heißt es: „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen“, und „Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.“ Laut BGH sind „voraussichtliche“ Flugzeiten zwar nicht unter allen Umständen exakt einzuhalten. Der Reisende dürfe aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden. Ansonsten ergebe die Information des Reisenden über diese Zeiten auch keinen Sinn und würde den Verbraucherschutz verfehlen. Die zweite Klausel sei ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden. Quelle: dpa
Karlsruhe bestätigt Anspruch von Urhebern auf NachvergütungDer Anspruch von Übersetzern und anderen Urhebern auf Nachzahlungen bei unangemessen niedrigen Honoraren ist verfassungsgemäß. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 28. November veröffentlichten Beschluss. Zwar werde dadurch die Freiheit der Verlage beschränkt, die Vergütung frei auszuhandeln. Der Gesetzgeber sei jedoch „in nachvollziehbarer Weise davon ausgegangen, dass die angemessene Beteiligung der Urheber am wirtschaftlichen Nutzen ihrer Arbeit und Werke nur teilweise gewährleistet ist“ (Az.: 1 BvR 1842/11 u.a.). Seit 2002 können Urheber die Angemessenheit ihrer Honorare gerichtlich überprüfen lassen und Nachzahlungen verlangen, wenn die vertraglich vereinbarte Summe unangemessen niedrig ist. Ein Verlag hatte in Karlsruhe gegen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs geklagt, die ihn zu Nachzahlungen verpflichteten. Quelle: dpa
Urheberrechtsschutz auch für GebrauchsgegenständeAuch Gebrauchsgegenstände können Urheberrechtsschutz genießen. Das hat der Bundesgerichtshof am 6. November entschieden (Az.: I ZR 143/12). Werke der sogenannten angewandten Kunst könnten genauso vom Urheberrecht geschützt sein, wie etwa Bücher oder Musikstücke, hieß es. Die Richter gaben damit einer Designerin recht, die 1998 einen Geburtstagszug aus Holz entwickelt hatte: Sie zeichnete die Entwürfe, nach denen sich auf den Waggons Kerzen und Ziffern aufstecken lassen. Dafür bekam sie damals 400 DM Honorar. Da der Zug sich erfolgreich verkaufte, wollte sie mehr Honorar und argumentierte mit dem Urheberrecht. Quelle: dpa
Kein Auto für 7,10 EuroWer nach einer falschen Dateneingabe eine Online-Auktion abbricht, muss kein lächerlich geringes Höchstgebot akzeptieren. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm geurteilt. Ein junger Mann hatte ein Auto angeboten, aber keinen Mindestpreis eingegeben. Wenige Minuten später brach er die Auktion ab, was die Bedingungen des Online-Auktionshauses Ebay im Falle eines Fehlers auch erlauben. Das Höchstgebot lag zu dem Zeitpunkt bei 7,10 Euro. Der Bieter pochte vor Gericht darauf, dass ein gültiger Kaufvertrag vorliege. Das wiesen die Richter in Hamm ebenso zurück wie zuvor das Landgericht Paderborn (Az.: 2 U 94/13). Quelle: dpa
Keine Entschädigung bei verspäteter LandeerlaubnisEine verspätete Landeerlaubnis für ein Flugzeug ist kein Grund für eine Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn Reisende deswegen ihren Anschlussflug verpassen und mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen, entschied der Bundesgerichtshof in einem am 14. November veröffentlichten Urteil. Die Richter wiesen die Klage eines Geschäftsmannes ab, der seinen Anschlussflug verpasst hatte und deswegen einen Geschäftstermin um mehrere Tage verschieben musste (Az.: X ZR 115/12). Der Kläger wollte für den Termin im April 2006 von Hamburg über Paris nach Atlanta fliegen. Das Flugzeug startete in Hamburg zwar pünktlich. Weil der Luftraum über Paris aber überfüllt war, bekam es zunächst keine Landeerlaubnis. Der Anschlussflug war weg und der Geschäftsmann reiste zunächst nach Hause zurück. Er verlangte unter anderem 600 Euro Entschädigung. Zwar gebe es bei derartigen Verspätungen um mehr als drei Stunden Entschädigung, erklärte der BGH. Hier sei jedoch die verweigerte Landeerlaubnis Ursache. Die Verspätung beruhe damit auf „außergewöhnlichen Umständen“, für die es nach der Fluggastrechteverordnung keinen Ausgleich gebe. Quelle: dpa
Möbelversand haftet auch für TransportOnline-Händler, die auch Montage anbieten, können die Verantwortung für rechtzeitige Lieferung nicht auf das Transportunternehmen abwälzen. Das entschied der Bundesgerichtshof am 6. November verkündeten Urteil (Az. VIII ZR 353/12). Die BGH-Richter erklärten eine Vertragsklausel eines Möbelversandhändlers für unwirksam. Wenn eine Montage vereinbart ist, sei der Händler auch für den Transport zuständig, da die Montage nur beim Kunden erbracht werden könne. Vertragsklauseln, die davon abweichen, würden den Kunden unangemessen benachteiligen. Die Entscheidung betrifft nicht sonstige Online-Bestellungen ohne Montage-Dienstleistungen. In diesen Fällen schuldet der Händler nach der bisherigen Rechtsprechung nur die ordnungsgemäße Übergabe der Ware an das Transportunternehmen. Quelle: dpa
Kein Unfallschutz beim ZeltaufbauWenn Mitglieder eines Vereins verunglücken, greift nicht unbedingt die gesetzliche Unfallversicherung. Das entschied das hessische Landessozialgericht in Darmstadt nach einem am 6. November veröffentlichten Urteil (Az.: L 3U 231/10). Damit bekommt die Witwe eines getöteten Vereinsvorsitzenden aus Nordhessen keine Entschädigung von der Berufsgenossenschaft. Beschäftigte und auch Personen, die wie Beschäftigte arbeiten, sind gesetzlich unfallversichert, wie das Gericht erläuterte. Das könne auch für Vereinsmitglieder gelten. Werden diese allerdings „im Rahmen ihrer Mitgliedspflichten tätig, sind sie nicht gesetzlich unfallversichert“. In dem konkreten Fall war der Vorsitzende eines Heimatvereins beim Aufbau eines Vereinszelt aus vier Metern Höhe in den Tod gestürzt. Quelle: dpa
Streng religiöse Kinder müssen auch auf KlassenfahrtAuch streng religiöse Eltern dürfen nach einem Gerichtsurteil ihre Kinder nicht einfach aus Glaubensgründen von Klassenfahrten befreien lassen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied nach Angaben vom 3. Dezember, dass die Befreiung von schulischen Pflichtveranstaltungen aus Gründen der religiösen Erziehung die Ausnahme bleiben muss (Az.: 1 A 275/10). In dem Fall ging es um die Klage eines Mannes aus Bremerhaven, der seine drei Kinder von einer Klassenfahrt befreien lassen wollte, weil unter anderem die religiöse Betreuung durch gemeinsames Beten und Bibellesungen nicht gewährleistet sei. Die Familie ist Mitglied der Freien Christengemeinde. Quelle: dpa
Mithaftung bei nicht aufgestelltem WarndreieckWer auf der Autobahn anhält und kein Warndreieck aufstellt, haftet bei einem Unfall zur Hälfte mit für den Schaden. Einen entsprechenden Beschluss hat das Oberlandesgericht Hamm am 21. November veröffentlicht und damit ein Urteil des Landgerichts Münster verändert (Az.: 26 U 12/13). In dem Streitfall hatte ein Lkw-Fahrer aus gesundheitlichen Gründen auf einem Autobahnstück ohne Seitenstreifen seinen Laster am rechten Fahrbahnrand angehalten und nur den Warnblinker eingeschaltet. Ein anderer Laster streifte wenig später den abgestellten Lkw. Es entstand Sachschaden. Nach Ansicht der Richter muss ein Fahrer nach einem berechtigten Notstop entweder weiterfahren oder alle in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Raser haften bei Unfällen mitWer auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitet, haftet einem Urteil zufolge bei einem Unfall mit. Dies gelte auch bei schweren Fehlern des Unfallgegners, teilte das Oberlandesgericht Koblenz am 27. November mit. Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer mit Tempo 200 auf der Überholspur unterwegs, als der Fahrer eines anderen Wagens vor ihm grob verkehrswidrig auf diese Spur wechselte und es zu einem Unfall kam. Eine solche Geschwindigkeit schaffe ein erhebliches Gefahrenpotenzial, befand das Gericht. In der Regel sei es dadurch nicht mehr möglich, Verkehrssituationen rechtzeitig zu erkennen. Der geschädigte Fahrer musste 40 Prozent des Schadens tragen. Die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen liegt bei 130 Stundenkilometern (Az.: 12 U 313/13). Quelle: dapd
Energieversorger dürfen säumigen Kunden den Strom abdrehenEnergieversorger dürfen zahlungsunwilligen Kunden den Strom abdrehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde im Streit über Preiserhöhungen die Zahlung des vertraglich vereinbarten Anfangspreises verweigert, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 11. Dezember in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied (Az.: VIII ZR 41/13). Im Ausgangsfall hatte ein Kunde des Energieversorgers RWE in Berlin aus Protest gegen Preiserhöhungen seine Zahlungen im November 2008 eingestellt und war mit 1300 Euro in Rückstand geraten. RWE stellte ihm dann nach monatelangen Mahnungen im April 2009 den Strom ab. Zu recht, wie der BGH entschied. Der Kunde hätte zumindest den vor der strittigen Erhöhung vereinbarten Strompreis zahlen müssen. Quelle: dpa
E-Zigaretten dürfen nicht als gesund beworben werdenWerbeslogans, wonach E-Zigaretten sehr viel weniger schaden als Tabakzigaretten, führen in die Irre und sind daher unzulässig. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm am Freitag. Eine Vertreiber-Firma hatte ihre Produkte mit den Aussagen „mindestens 1000 Mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette“ und „enthält als einzigen Schadstoff Nikotin“ angepriesen. Das hielten die Richter für irreführend (Az.: 4 U 91/13) und bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund. Quelle: dpa
Geladene Pistolen gehören nicht unter MatratzeGeladene Schusswaffen gehören einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht unter die Matratze - wer sie so aufbewahrt, riskiert seinen Waffenschein. Ein solches Verhalten verstoße gegen die Aufbewahrungsvorschriften, stellte das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem am 31. Oktober veröffentlichten Beschluss fest (Az.: 7 A 10715/13.OVG). In dem Fall hatte der Landkreis Trier-Saarburg einem Mann die entsprechende Erlaubnis entzogen, weil bei einer Kontrolle eine geladene Pistole unter der Matratze gefunden worden war. Laut Gericht ist davon auszugehen, dass der Mann auch künftig Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahren würde. Quelle: dpa/dpaweb
Mieter müssen bunte Wände überstreichen Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am 6. November verkündeten Urteil entschieden. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, „die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung (Az.: VIII ZR 416/12). Im konkreten Fall hatten die Mieter einer Doppelhaushälfte einzelne weiße Wände in kräftigen Farben (rot, gelb und blau) gestrichen. Der Vermieter ließ die Wände nach Rückgabe für rund 3600 Euro wieder weiß überstreichen. Der Mieter muss nun für die entstandenen Kosten aufkommen. Quelle: dpa
Keine Nachzahlung der Abschlusskosten von LebensversicherungenLebensversicherungen dürfen von ihren Kunden keine Nachzahlung von Abschlusskosten verlangen, wenn die Versicherung gekündigt wurde. Das gelte auch dann, wenn darüber ein gesonderter Vertrag zwischen der Versicherung und dem Kunden geschlossen wurde, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 25. Oktober. Solche gesonderten Verträge zum Nachteil des Kunden seien unwirksam (Az.: 12 U 85/13). Das Oberlandesgericht wies die Klage eines Lebensversicherers aus Liechtenstein ab. Der Kunde hatte seine Lebensversicherung mit einem monatlichen Beitrag von 200 Euro nach einem guten halben Jahr gekündigt. Die Versicherung verlangte daraufhin die Nachzahlung von „Abschluss- und Einrichtungskosten“ in Höhe von rund 5200 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: dpa
Auch EU-Studenten haben möglicherweise Anspruch auf BafögDeutschland ist bei der Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland zu strikt. Das meinen jedenfalls die höchsten EU-Richter. Deutschland muss möglicherweise auch Studenten Bafög zahlen, die vor Beginn der Ausbildung nie in Deutschland gewohnt haben und gar nicht in Deutschland studieren wollen. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C-220/12) vom 24. Oktober hervor. Der Wohnsitz könne nicht der einzige Maßstab für die für Bafög nötige Verbundenheit mit der deutschen Gesellschaft sein, entschieden die Richter. Im vorliegenden Fall ging es um einen in Brasilien geborenen Deutschen, der mit seinen Eltern in Istanbul wohnte und für ein Studium in den Niederlanden deutsches Bafög beantragte. Der Antrag war von den Behörden in Hannover abgelehnt worden, weil eine Förderung bei Deutschen ohne Wohnsitz in Deutschland nur bei besonderen Umständen und auch nur bei einem Studium im Wohnsitzland des Betreffenden möglich sei. Auch in einem anderen Fall seien die deutschen Bafög-Vorschriften zu streng, urteilten die höchsten EU-Richter. Hier ging es um eine in Großbritannien lebende Deutsche, die „Auslands-Bafög“ für eine einjährige Ausbildung in Tourismusfragen beantragte. Dies wurde abgelehnt, weil in Deutschland der entsprechende Kurs zwei Jahre dauern würde. Das Gericht entschied, dies sei nicht zulässig. Quelle: dpa
Schadenersatz für Sex auf fremdem AutoRupert Beer (Foto) aus Weiden in Bayern hat geklagt: Ein Pärchen hatte die Motorhaube seines Autos für ein nächtliches Liebesspiel genutzt. Das wird nun teuer. Vor dem Amtsgericht Weiden stimmten am 16. Oktober sowohl der klagende Wagenbesitzer als auch der Anwalt der Beklagten einem Vergleich zu. Demnach müssen die Turteltäubchen fast 2700 Euro für die Reparatur des Autos sowie drei Viertel der Gerichtskosten zahlen. Das Liebespaar hatte sich Ende 2012 im oberpfälzischen Neuhaus Zugang zu einer Garage verschafft und sich auf dem Auto vergnügt. Dabei wurden laut Gutachten die Motorhaube und ein Stoßfänger zerbeult und zerkratzt sowie das Nummernschild abgerissen. Der Vergleich ist rechtskräftig. Der Kläger ist der Tubabläser der vom Franken-Fasching bekannten „Altneihauser Feierwehrkapell'n“ um den Kabarettisten Norbert Neugirg. Die Band hat die kuriose Geschichte bereits in einem neuen Lied verarbeitet. Der Song mit dem derben Text heißt „Lack-Fuck“ oder die „Motorhauben-Nummer“. Quelle: dpa
Keine Entschädigung für Laub vom Baum der NachbarnFür das Entsorgen welker Blätter von ihrem Grundstück hat eine Frau aus dem Raum München ihre Nachbarn auf 500 Euro Entschädigung verklagt. Eine „Laubrente“ werde es nicht geben, befand jedoch das Amtsgericht München in einer am 14. Oktober veröffentlichten Entscheidung. Zankapfel war das Laub einer alten Linde, die zehn bis zwölf Meter von der Grundstücksgrenze entfernt im nachbarlichen Garten steht. Die Klägerin genieße das Wohnen im Grünen, daher müsse sie die damit verbundene erhöhte Verschmutzung durch „pflanzliche Bestandteile“ in Kauf nehmen, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil (Az.: 114 C 31118/12). Quelle: dpa
BGH verschärft Haftung von AuktionshäusernDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung von Auktionshäusern für Mängel an der versteigerten Ware verschärft. Das Gericht erklärte eine Klausel für unwirksam, mit der ein Auktionshaus generell nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wollte. Eine derartig pauschale Haftungsbegrenzung sei unwirksam, hieß es in dem am 9. Oktober veröffentlichten Urteil. Durch mangelhafte Ware verursachte Gesundheitsschäden dürften die Häuser nicht pauschal ausschließen. In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um den Kauf einer angeblich 1400 Jahre alten Buddha-Statue. Ein Sammler hatte das Stück 2009 für rund 20.000 Euro bei einem Münchner Auktionshaus ersteigert. Später zog der Kunde die Echtheit der Statue in Zweifel. Das Auktionshaus wollte ihm das Geld nicht zurückgeben und verwies auf seine Vertragsbedingungen. Danach haftete es generell nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde klagte und bekam vor dem BGH dem Grundsatz nach Recht. Das Gericht wies den Fall jedoch an die Vorinstanz zurück, da diese sich noch einmal mit der Echtheit der Statue befassen müsse, hieß es. Quelle: dpa
Tierarzt haftet bei PferdekaufBei einem Gutachten für einen Pferdeverkauf kann sich ein Tierarzt nicht einfach per Ausschlussklausel von der Haftung befreien. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm laut einem am 4. Oktober veröffentlichten Urteil (Az.: 21 U 143/12). Im konkreten Fall hatte der Verkäufer eines Reitpferdes den Arzt mit einem Gutachten beauftragt. Die Haftung war dabei vertraglich ausgeschlossen worden. Fehler gingen damit einseitig zulasten des Käufers. Dies sah das Gericht als unzulässig an, damit werde der Zweck des Gutachtens, einen Schutz für den Käufer zu entfalten, aufgehoben. Es stellte sich heraus, dass das für 2700 Euro verkaufte Pferd noch ein Milchgebiss hatte und erst zweieinhalb statt wie angegeben vier Jahre alt war. Die Pferdekäuferin hatte 4500 Euro Schadenersatz verlangt und zugesprochen bekommen. Der 21. Zivilsenat stellte sich damit gegen den 12. Zivilsenat des gleichen Gerichts, der erst im Mai einen ähnlichen Fall gegenteilig entschieden hatte und die Käuferin eines Pferdes mit Arthrose leer ausgehen ließ. Quelle: dpa
Krankenkassen dürfen keine irreführende Werbung betreibenKrankenkassen dürfen keine irreführende Werbung betreiben. Die entsprechende EU-Richtlinie gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für öffentliche Körperschaften, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-59/12). Die BKK Mobil Oil hatte 2008 auf ihren Internetseiten pauschal behauptet, wer die Kasse verlasse und zur Konkurrenz wechsele, riskiere finanzielle Nachteile. Nach Überzeugung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war diese Aussage irreführend. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte diese Ansicht. Das Verbot irreführender Werbung ergebe sich allerdings aus einer EU-Richtlinie aus 2005 "über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen". Es sei daher fraglich, ob dies auch auf eine Krankenkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts anwendbar ist. Dies hat der EuGH nun bejaht. Das EU-Recht strebe einen weiten Verbraucherschutz und damit auch einen weiten Anwendungsbereich der Richtlinie an. Nach diesen Maßgaben muss abschließend nun wieder der BGH über den Streit entscheiden. Quelle: dpa
Preisnachlass bei undichtem Cabrio-DachEin undichtes Dach am Cabrio gibt dem Käufer nach einem EU-Urteil das Recht auf einen Preisnachlass. Der Verbraucher hat jedoch keinen Anspruch auf Rückforderung des gesamten Kaufpreises, weil der Schaden zu gering ist. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-32/12). Klagt der Käufer vor Gericht, müssten die Richter alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liege, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Im konkreten Fall hatte eine Spanierin bei einem Autohändler ein Cabriolet für 14.320 Euro gekauft. Dessen Dach war undicht, bei Regen lief Wasser in den Wagen. Mehrere Reparaturversuche scheiterten. Daraufhin verlangte die Frau vor Gericht den gesamten Kaufpreis zurück und den Ersatz des Wagens. Das wies das spanische Gericht mit der Begründung zurück, die Mängel seien zu gering. Die Käuferin habe nur Anrecht auf Minderung des Preises. Da im spanischen Recht die Abweisung der Klage aber umfassend gilt und eine erneute Klage auf einen Preisnachlass ausschließt, fragte das spanische Gericht den EuGH, ob es laut EU-Richtlinie den Preis von Amts wegen mindern müsse - auch wenn die Klägerin dies gar nicht beantragt habe. Die Luxemburger Richter bejahten diese Frage und stärkten die Rechte der Verbraucher. Die spanischen Vorschriften widersprächen den europäischen Regeln, weil sie den Verbraucherschutz übermäßig erschwerten und sogar unmöglich machten. Quelle: dpa
Selbstbedienungskasse täuschen ist DiebstahlWer an einer Selbstbedienungskasse mit einem falschen Barcode trickst, um weniger zu bezahlen, begeht einen Diebstahl. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am 1. Oktober veröffentlichten Urteil entschieden. Das OLG bestätigte damit eine Geldstrafe von 100 Euro, die das Landgericht Essen ausgesprochen hatte. Das Gericht in Hamm schätzte die Straftat jedoch anders ein: Es handele sich nicht um strafbaren Computerbetrug. Das Gericht wies die Revision als unbegründet ab (Az.: 5 RVs 56/13). Ein Mann aus Bottrop hatte im Februar 2011 in einem Einkaufszentrum in Essen an einer Selbstbedienungskasse den herausgerissenen Strichcode einer Tageszeitung unter den Scanner gehalten - Wert: 1,20 Euro. Kaufen wollte er jedoch einen „Playboy“ im Wert von 5,00 Euro. Ebenso ging er beim Kauf des Magazins „Stern“ vor. Der Angeklagte habe fremde Sachen weggenommen, die der Händler zum eingescannten Preis nicht verkaufen wollte, hieß es vom OLG. Quelle: dpa
Bahn muss auch für Verspätungen wegen höherer Gewalt zahlenVerspätung ist Verspätung: Auch wenn ein Zug wegen Hochwassers, Eis oder Schnee zu spät ankommt, muss die Bahn ihren Fahrgästen künftig den Fahrpreis teilweise erstatten. Bei Fällen höherer Gewalt gelten die gleichen Regeln wie bei selbst verschuldeten Verspätungen, wie der EuGH in einem am 26. September verkündeten Urteil entschied (Az.: C-509/11). Die Höhe der Rückerstattung des Fahrpreises richtet sich nach der EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Demnach kann ein Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, wenn die Verspätung 60 bis 119 Minuten beträgt. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden hat er Anspruch auf die Hälfte des gezahlten Fahrpreises. Das Urteil des EuGH erging auf Vorlage eines österreichischen Gerichts, betrifft aber europaweit alle Bahnunternehmen: Klauseln in Beförderungsbedingungen, die Fahrpreisentschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind demnach ungültig. Quelle: dpa
Gebrauchtwagen-Garantie nicht an Vertragswerkstätten gebundenDie Garantie für Gebrauchtwagen kann nicht mit einer Verpflichtung zu Wartungen oder Inspektionen des Autos nur in Vertragswerkstätten gekoppelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. September in Karlsruhe entschieden (Az.: VIII ZR 206/12). Damit unterscheidet sich das Verfahren laut BGH bei Gebrauchtwagen grundsätzlich von dem bei Neuwagen, wo eine rechtliche Bindung an Vertragswerkstätten möglich ist. Die meisten Autohersteller machen jedoch nach Angaben des Netzwerks unabhängiger Kfz-Unternehmer ihren Käufern bei der Werkstattwahl inzwischen keine Vorgaben mehr. Dies entspreche auch europäischen Wettbewerbsrichtlinien. Beim Neukauf können Autohäuser allerdings eine Gratis-Garantie anbieten mit der Bedingung, dass die Käufer regelmäßig Vertragswerkstätten aufsuchen müssen. Das hatte der BGH in einem früheren Urteil festgeschrieben. Eine solche Kundenbindung stelle ein berechtigtes Interesse der Hersteller da. Das gelte aber nicht beim Handel mit Gebrauchtwagen, begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball die Entscheidung. Als Folge des Karlsruher Urteils rät ADAC-Jurist Ulrich May den Käufern, mögliche Werkstattbindungsklauseln im Kauf- oder Garantievertrag einfach zu ignorieren: „Für den Kunden gilt, was der Bundesgerichtshof entschieden hat - auch wenn es anders im Vertrag steht.“
Fluggäste bekommen bei Vogelschlag keine EntschädigungVerspätungen wegen Vogelschlags müssen Fluggäste ohne Entschädigung hinnehmen. Wenn Vögel das Triebwerk ihrer Maschine beschädigen, haben die Passagiere kein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung von etwa 600 Euro, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 24. September in Karlsruhe. Juristisch betrachtet gehöre Vogelschlag zu den „außergewöhnlichen Umständen“, die von den Fluggesellschaften nicht beeinflusst werden können. Deshalb seien sie auch nicht dafür verantwortlich zu machen. Der BGH schloss sich mit seinem Urteil den Vorinstanzen an. Den Hinweis der Kläger, dass solche Unfälle mit sogenannten Vergrämungsaktionen für Vögel mit Falken oder Böllern verhindert werden könnten, hielt der Vorsitzende BGH-Richter Peter Meier-Beck nicht für relevant. Solche Aktionen lägen nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaften sondern der Airports. „Zudem können Vögel ja auch außerhalb des Geländes ins Triebwerk geraten.“ Auch die Forderung der Kläger, die Fluggesellschaften hätten für schnelleren Ersatz zu sorgen, hielt Meier-Beck nicht für umsetzbar. Die Fluggesellschaften könnten nicht an jedem Airport Ersatzflieger samt Mannschaft vorhalten. Dies sei nicht zu finanzieren. Quelle: ap
Türken brauchen ein Visum für Reisen in die EUTürken haben kein Recht auf visafreie Einreise in die Europäische Union, weil sie dort möglicherweise Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 24. September in Luxemburg, die „passive Dienstleistungsfreiheit“ - also die Inanspruchnahme und nicht das Erbringen einer Dienstleistung - werde durch einen Vertrag zwischen der EU und der Türkei nicht garantiert. Eine Türkin hatte sich vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf ein Abkommen von 1970 berufen, in dem Ankara und Brüssel vereinbart hatten, dass keine neuen Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehr eingeführt werden dürften. Die Frau argumentierte, sie sei beim Besuch von Verwandten in Deutschland eine potenzielle Empfängerin von Dienstleistungen - und deswegen sei sie auch nach dem damals geltenden Recht nicht visumpflichtig. Das höchste EU-Gericht widersprach dieser Auffassung. Begründung: Es gebe grundlegende Unterschiede zwischen den EU-Verträgen einerseits und dem Zusatzabkommen mit der Türkei andererseits. Es sei damals um die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei gegangen. Es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Vertragsparteien 1970 auch die passive Dienstleistungsfreiheit garantieren wollten. Quelle: dpa
LKA muss genetischen Fingerabdruck löschenDas Verwaltungsgericht Hannover hat das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) zur Löschung des genetischen Fingerabdrucks eines Kleinkriminellen verurteilt. Obwohl der Kläger freiwillig zu einer Speichelprobe bereit war, hätte die Polizei vorab klären müssen, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Speicherung der DNA-Daten vorliegen, urteilte das Gericht am Montag. Insbesondere müsse von dem Betroffenen in Zukunft die Gefahr schwerwiegender Straftaten ausgehen, wie bereits 2009 das Bundesverfassungsgericht festgelegt hatte. Dies konnte die Polizei im vorliegenden Fall nicht belegen. Wenn ein Straftäter zu einer freiwilligen DNA-Probe nicht bereit sei, werde die Prüfung der Voraussetzungen dafür von einem Richter vorgenommen, erläuterte das Gericht. Ansonsten sei dies Aufgabe der Polizei, bereits bevor eine Speichelprobe genommen und das DNA-Material gespeichert wird. Diese Prüfung könne nicht, wie im konkreten Fall, nachträglich geschehen und beschränke sich nicht auf eine bloße Sichtung. Die Polizei sei verpflichtet, sämtliche Ermittlungsakten inhaltlich zu bewerten. Die bloße Feststellung, dass ein Straftäter regelmäßig kriminell geworden sei, reiche nicht aus. Auch bei vorangegangener Haft müsse geprüft werden, ob der Betroffene möglicherweise vorzeitig wegen guter Führung freigekommen ist. Der Kläger hatte 2007 freiwillig eine Speichelprobe abgegeben und nun die Löschung seiner DNA-Daten mit der Begründung verlangt, er sei nur durch Bagatellstraftaten aufgefallen. Das LKA hatte eine Löschung vor Ende der regelmäßigen Prüffrist im September 2017 abgelehnt, denn seit der Jugend habe der Mann immer wieder kleine Straftaten verübt. Quelle: dpa/dpaweb
Länder müssen ehemalige Sicherungsverwahrte entschädigenEhemalige Sicherungsverwahrte haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie zu lange eingesperrt waren. Zahlen muss das Bundesland, das für die Verwahrung verantwortlich war, entschied der Bundesgerichtshof am 19. September. Bundesweit können nach einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa mehr als 100 Straftäter auf Entschädigung hoffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte 2009 die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die Höchstgrenze von zehn Jahren hinaus für rechtswidrig erklärt (Az.: III ZR 405/12 u.a.). Vier ehemalige Sicherungsverwahrte aus Vollzugsanstalten in Baden-Württemberg haben nun Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 500 Euro für jeden Monat, den sie zu lange eingesperrt waren. Die Männer waren zwischen 1977 und 1986 unter anderem wegen Sexualdelikten zu langen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Damals war die Verwahrung, die sich an die eigentliche Haft anschließt, auf zehn Jahre begrenzt. 1998 wurden die Gesetze verschärft. Sicherungsverwahrung war jetzt unbegrenzt verlängerbar, und zwar auch für schon einsitzende Täter. Die Männer blieben deshalb für weitere acht bis zwölf Jahre eingesperrt. Diese nachträgliche Verlängerung verstieß gegen die Menschenrechte. Die vier Kläger haben deshalb Anspruch auf Entschädigungen zwischen 49.000 und 73.000 Euro. Quelle: dpa
Halbe Stunde Fahrt zur Kita ist zumutbarEine halbstündige Fahrt zur Kindertagesstätte ist für Eltern zumutbar. Das hat das Verwaltungsgericht München am 19. September entschieden. Es wies damit die Klage eines Paares auf einen anderen Kita-Platz für seinen 13 Monate alten Sohn ab (Az.: M 18 K 13.2256). Die Stadt München hatte den Eltern drei Tagesstätten vorgeschlagen, die alle mit öffentlichen Verkehrsmitteln in etwa 30 Minuten erreichbar seien. Doch dem Paar war das zu weit. Der seit dem 1. August geltende Rechtsanspruch auf Betreuung ein- und zweijähriger Kinder in einer Kita oder bei einer Tagesmutter war laut Urteil in dem Fall durch die Stadt erfüllt. Beide Eltern arbeiten in Vollzeit beim selben Unternehmen, brauchen also gleich lang für das Bringen und Abholen des Kleinen. Wenn sie sich abwechseln, reduziert sich dem Gericht zufolge der jeweilige Aufwand. Gegen die Entscheidung hat die Kammer Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. In einem vergleichbaren Fall hatten Eltern am Vortag das Verfahren für erledigt erklärt, nachdem die Stadt ihnen vor Prozessbeginn einen zufriedenstellenden Betreuungsplatz angeboten hatte. In München gibt es nach Angaben der Stadt etwa zehn Klagen auf Zuweisung eines Kita-Platzes. Quelle: dpa
Rauch absichtlich ins Gesicht zu blasen ist KörperverletzungWer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt Körperverletzung. Es sprach am 18. September eine 25-Jährige frei, die im vergangenen Juni einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte. Die Studentin hatte den 30 Jahre alten Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen. Als sie kurz darauf auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle. Ihren anschließenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperverletzung. Wegen der Verletzung - eine Beule am Kopf - zeigte der 30-Jährige die Studentin an und machte gefährliche Körperverletzung geltend. Vor Gericht bestätigte er zunächst die Angaben der Frau. Er habe gewusst, dass Rauchverbot herrschte. Ihre Reaktion sei dennoch völlig überzogen gewesen. Der Staatsanwalt beantragte einen Freispruch, weil das Anblasen mit dem Rauch eine herabwürdigende Handlung und Beleidigung sei, die Notwehr rechtfertigte. Der Strafrichter ging noch weiter und wertete das Verhalten des Rauchers als Körperverletzung. Der 30-Jährige sei nah an die Frau herangetreten und habe ihr den Rauch „vermischt mit Speichelpartikeln“ direkt ins Gesicht geblasen. Die Schleimhäute der Studentin seien dadurch gereizt worden. Quelle: dpa
Streit um E-Zigarette geht weiterDas Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster hat ein Grundsatzurteil gesprochen. Nikotinhaltige Flüssigkeiten, die zum genussvollen Verdampfen in E-Zigaretten produziert werden, sind keine Arzneimittel. Vor Gericht flossen Freudentränen: Eine Kauffrau hatte nach einer Entscheidung der Stadt Wuppertal ihre zwei Geschäfte schließen müssen. Jetzt darf sie die umstrittenen E-Zigaretten wieder verkaufen. Dies war einer der drei Fälle, über die das Gericht am 17. September zum Thema E-Zigaretten beriet. Das Urteil aus Münster aber ist längst nicht das Ende der Geschichte. Zum Umgang mit E-Zigaretten gibt es kontroverse Meinungen: Genussmittel oder Arzneimittel? Und gilt die Tabakverordnung? Die Verteidiger aller Seiten zitieren die jeweils passenden juristischen Stellen. Die Stoffe würden keine therapeutische Wirkung haben, sagen die Gegner der Arzneimittel-Variante. Das sah nun auch das Gericht in Münster so. Die Befürworter entgegnen, dass auch die Anti-Babypille keine therapeutische Wirkung habe. Trotzdem würde niemand daran zweifeln, dass sie ein Arzneimittel sei. Hilfe soll jetzt aus Brüssel kommen. Die EU-Gesundheitsminister hatten im Juni Pläne für ein Anti-Rauch-Gesetz vorgestellt. Demnach wollen die Minister die E-Zigaretten nicht grundsätzlich verbieten, aber den Verkauf einschränken. Ab einer bestimmten Nikotin-Menge sollen die Produkte wie ein Medikament behandelt werden - und bräuchten dann auch die entsprechende Zulassung. Bei geringem Nikotingehalt würden die gleichen Auflagen wie für normale Zigaretten gelten. Sollte das EU-Parlament diesen Plänen zustimmen, hätte Deutschland nach Aussage eines Gerichtssprechers in Münster 18 Monate Zeit, das EU-Recht in nationales Recht umzusetzen. Erst dann wäre in Deutschland vom Gesetzgeber die Ansicht festgeklopft, die die Stadt Wuppertal, das Land NRW und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vertreten. Quelle: dpa
Ausgleichszahlung für verspäteten AnschlussflugDer Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte von Flugreisenden auf Ausgleichszahlungen bestätigt. Auch bei verspäteten Anschlussflügen haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro, bekräftigte der BGH in einem am 17. September in Karlsruhe verkündeten Urteil. Demnach ist die Verspätung am Endziel maßgeblich und nicht die Verspätung zum Zeitpunkt des Abflugs (Az.: X ZR 123/10). Der BGH setzte damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Februar in deutsches Recht um. Die Kläger hatten bei der spanischen Airline Iberia Flüge von Miami im US-Bundesstaat Florida über Madrid nach Düsseldorf gebucht. Der Abflug von Miami nach Madrid verzögerte sich jedoch um 80 Minuten. Die Anschlussmaschine in Madrid erreichten sie deshalb nicht rechtzeitig und kamen mit einem anderen Flug siebeneinhalb Stunden später als vorgesehen in Düsseldorf an. Quelle: rtr
Kündigung einer Lebensversicherung bleibt teuerDie Kündigung einer Lebensversicherung bleibt in vielen Fällen ein Verlustgeschäft. Bei Verträgen, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, müssen Versicherer wie bisher nur mindestens die Hälfte des Deckungskapitals auszahlen. Das folgt aus einer am 11. September verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Trotz der niedrigen Zinsen wird für Neuverträge der Garantiezins voraussichtlich auch Anfang nächsten Jahres bei 1,75 Prozent liegen. Diese Einschätzung gab die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Elke König. Vor Gericht hatten Kunden unter Berufung auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008 auch für ältere Verträge höhere Rückzahlungen gefordert. Sie strebten eine Regelung an, die dem seit 2008 gültigen Gesetz entspricht. Demnach werden die Abschlusskosten bei der Berechnung des Rückkaufswerts auf die ersten fünf Jahre verteilt. In den beiden Fällen, die der BGH nun entschied, hatten die Versicherungsnehmer Policen im Jahr 2004 abgeschlossen und 2009 gekündigt (Az.: IV ZR 17/13 u.a.). Der BGH führte mit den beiden neuen Urteilen seine Entscheidung aus dem Jahr 2005 fort, die sich auf Fälle bis 2001 bezogen hatte. „Damit werden bei der Berechnung des Rückkaufswerts alle bis Ende 2007 geschlossenen Verträge, denen die genannten unwirksamen Klauseln zugrunde lagen, nach denselben Grundsätzen behandelt“, stellte das Gericht fest. Quelle: dpa
Keine Befreiung vom SchwimmunterrichtMuslimische Mädchen dürfen dem Schwimmunterricht in Schulen nicht ohne weiteres aus religiösen Gründen fernbleiben. Die Teilnahme in einem Burkini - einem Ganzkörperbadeanzug - sei ihnen zuzumuten, entschied das Bundesverwaltungsgericht am 11. September. Es wies damit die Klage einer 13 Jahre alten Gymnasiastin aus Frankfurt/Main ab. Sie hatte eine Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen erwirken wollen und sich auf die Religionsfreiheit berufen. (Az.: 6 C 25.12). Die Bundesverwaltungsrichter urteilten, eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen sei nur in Ausnahmefällen möglich. Bei der muslimischen Schülerin kollidiere ihre grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit mit dem verfassungsrechtlichen verankerten Erziehungsauftrag des Staates. In solchen Konflikten müsse grundsätzlich abgewogen werden, und es müsse auch nach Kompromissen gesucht werden, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Der Burkini - ein islamkonformer Badeanzug, der nur Gesicht, Hände und Füße freilässt - sei eine Möglichkeit. Quelle: dpa
Land muss für Steinschlag bei Mäharbeiten zahlenDas Land Brandenburg muss für Steinschlag bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: III ZR 250/12) und damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg bestätigt. Das Land muss nun rund 1000 Euro an eine Autofahrerin zahlen, teilte eine OLG-Sprecherin am 5. September mit. Nach Auffassung der Richter hätte es dafür Sorge tragen müssen, dass bei Mäharbeiten an der Straße möglichst keine Steine hochgeschleudert werden. Vorbeifahrende Autos könnten beispielsweise mittels einer mobilen Schutzwand aus Kunststoffplanen geschützt werden, so die Richter. Dies sei dem Land zuzumuten. Ein Warnschild reicht laut Urteil dagegen nicht aus, um Auto- oder Motorradfahrer vor der Gefahr zu warnen. Angesichts des Gegenverkehrs hätten sie auf einer Bundesstraße keine Chance auszuweichen. Im vorliegenden Fall war der Ehemann der Klägerin Anfang September 2010 auf der Bundesstraße 166 in der Uckermark unterwegs gewesen. Am Straßenrand mähten zwei Mitarbeiter der Straßenmeisterei den Grünstreifen entlang der Straße mit Motorsensen, die keine Auffangkörbe haben. Es flogen Steine hoch und beschädigten das Auto. Quelle: dpa
Vermieter können langfristig Zustimmung zu Mieterhöhung fordernVermieter dürfen auch schon viele Monate vor einer geplanten Mieterhöhung die Zustimmung der Mieter dazu verlangen. Dadurch würden Mieter nicht benachteiligt, entschied der Bundesgerichtshof am 25. September in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 280/12). Er gab damit einem Vermieter in Berlin recht, der im Januar 2011 eine Mieterhöhung für den August 2011 angekündigt und das Einverständnis der Mieter eingefordert hatte. Diese klagten dagegen, weil sie sich in ihrem Sonderkündigungsrecht beschnitten sahen. Dieser Argumentation konnte der BGH nicht folgen. Hintergrund ist, dass ein Mieter laut Gesetz nach Zustimmung zu einer Preiserhöhung zwei Monate das Recht zur Kündigung hat. Dann kann er noch zwei weitere Monate in der günstigen Wohnung wohnen. Im Berliner Fall hätten die Mieter also bis März kündigen und bis Mai ausziehen müssen. Bei einem fristgemäßen Ablauf der Mieterhöhung hätten sie dagegen noch bis Ende September von der günstigen Miete profitieren können. Nach Ansicht des BGH lässt sich das Gesetz jedoch auch anders interpretieren. Nach seiner Auffassung richtet sich die Sonderkündigung nach dem Termin der tatsächlichen Mieterhöhung. Damit hätten die Mieter in jedem Fall bis September in der Wohnung bleiben können. Der Zeitpunkt, zu dem der Vermieter über die Mietpreiserhöhung informiere und die Zustimmung verlange, spiele deshalb keine Rolle. Quelle: dpa
Beitragsservice darf nicht alles wissenWo Bürger früher gewohnt haben, geht den GEZ-Nachfolger „Beitragsservice“ nichts an. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren am 5. September entschieden (Az.: 2 B 785). Der umfassende Meldedatenabgleich, durch den die Rundfunkgebühren-Einzugsstelle von den Behörden Informationen über die Bürger erhalt, sei zumindest in Teilen unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Hintergrund ist der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Staatsvertrag, der die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend ändert. Bislang musste nur Gebühr zahlen, wer ein Empfangsgerät bereit hielt. Inzwischen ist jeder Wohnungsinhaber zur Zahlung verpflichtet. Quelle: dpa
Google muss Suchergebnis nicht entfernenEinen Link auf angeblich verunglimpfende Behauptungen muss Google nicht aus dem Suchindex löschen. Ein Düsseldorfer Geschichtsprofessor scheiterte mit einer entsprechenden Klage am Landgericht Mönchengladbach. Ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sei nicht gegeben, urteilte das Gericht am Donnerstag. Der Wissenschaftler wollte erreichen, dass eine Seite mit aus seiner Sicht falschen, verunglimpfenden und beleidigenden Behauptungen nicht mehr in den Suchergebnissen auftaucht. Der Kläger hätte sich direkt an den Verfasser des Blog-Eintrags oder an den Betreiber der Internetseite wenden müssen - und nicht an Suchmaschinenbetreiber Google, erklärte das Gericht. Selbst wenn Google das Suchergebnis entfernen würde, wäre der Text über andere Suchmaschinen noch auffindbar. Google habe den Text weder verfasst, noch sei der Konzern Betreiber der entsprechenden Internetseite, hieß es nach Gerichtsangaben in der Urteilsbegründung. Der Einwand des Professors, der Urheber sei nicht ausfindig zu machen und der Seitenbetreiber habe auf eine Beschwerde nicht reagiert, sei „viel zu oberflächlich“ gewesen. Durch das Löschen von Suchergebnissen würde dem Urteil zufolge der wirtschaftliche Kern des Beschäftigungsfeldes von Google empfindlich eingeschränkt. Quelle: REUTERS
Rote Ampel über Tankstelle umfahren ist erlaubtWer eine rote Ampel über eine Tankstelle oder einen Parkplatz umfährt, muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kein Bußgeld zahlen. Mit der am 29. August veröffentlichten Entscheidung hoben die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund auf. In dem Streitfall war ein Dortmunder Autofahrer einer roten Ampel ausgewichen, indem er auf das Gelände einer Tankstelle abbog und seine Fahrt hinter der Kreuzung fortsetzte (Az: 1 RBs 98/13). Es lag kein Verstoß vor, so das Gericht, weil Rotlicht nur für den Verkehrsteilnehmer gelte, der es in seiner Fahrtrichtung vor sich habe. Die Richter betonten in ihrer Begründung allerdings ausdrücklich, dass das Umfahren von Rotlicht über Geh- und Radwege, Rand- und Parkstreifen oder Busspuren weiterhin als Verstoß zu ahnden sei. Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle: dpa
Apotheker haftet wie Arzt für VerschreibungsfehlerDas Oberlandesgericht (OLG) Köln hat eine grundsätzliche Entscheidung zur Haftung von Apothekern getroffen: Gibt ein Apotheker ein vom Arzt falsch verschriebenes Medikament aus und der Patient erleidet gesundheitlichen Schaden, muss der Pharmazeut beweisen, dass daran nicht die Fehlmedikation schuld ist. Das hat das OLG in einem am 28. August veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 5 U 92/12). Damit wurde erstmals die schon bei Ärzten geltende Beweislast auch auf Apotheker übertragen und eine bislang ungeklärte Haftungsfrage entschieden. Der Zivilsenat ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision beim Bundesgerichtshof zu. Der Sachverhalt: Ein Arzt hatte einem Säugling mit Down-Syndrom, der vor einer Herzoperation stand, 2006 ein herzstärkendes Medikament versehentlich in achtfach überhöhter Dosierung verschrieben. Der Apotheker erkannte den Fehler nicht und gab die Arznei aus. Wenige Tage nach der Einnahme erlitt das Baby einen Herzstillstand und musste über 50 Minuten reanimiert werden. Es erlitt eine Hirnschädigung, einen Darmschaden und trug erhebliche Entwicklungsstörungen davon. Die Eltern forderten von dem Arzt und dem Apotheker Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro. Nachdem das Kölner Landgericht der Klage überwiegend stattgegeben hatte, bestätigte jetzt das OLG die Verurteilung der Beklagten, ließ aber die Höhe des Schmerzensgeldes noch offen. Quelle: dpa
Wer im Heim lebt, bleibt unterhaltspflichtigErwerbslose können nicht automatisch Hartz IV beanspruchen, wenn ihr Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen in ein Heim umzieht. Dessen Einkommen ist bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen weiter zu berücksichtigen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 23. August veröffentlichten Urteil entschied (Az.: B 14 AS 71/12 R). Danach bleibt vorerst offen, ob eine Frau aus Berlin Hartz IV bekommt. Ihr Ehemann befand sich nach einem Schlaganfall 2007 im Wachkoma und musste in ein Pflegeheim. Die erwerbslose Frau beantragte nun Hartz IV. Ihr Mann, der bislang für ihren Lebensunterhalt aufgekommen sei, wohne schließlich nicht mehr mit ihr zusammen. Wie nun das BSG entschied, muss der Mann aber weiter mit seinem Einkommen auch für seine Ehefrau einstehen. Sein Umzug ins Heim löse die bei Hartz IV „Bedarfsgemeinschaft“ genannte Einstandsgemeinschaft nicht auf. Getrennte Wohnungen seien bei Ehepaaren nicht allein entscheidend, solange nicht ein Partner ausdrücklich die Trennung erklärt. Quelle: dpa
Kein Schadenersatz nach Adoption eines alkoholgeschädigten BabysNach drei Jahren sind mögliche Schadenersatzansprüche von Ehepaaren verjährt, die einen alkoholgeschädigten Säugling adoptiert haben und vom Jugendamt womöglich nicht über den Alkoholmissbrauch der leiblichen Mutter informiert wurden. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 21. August veröffentlichten Urteil eine 100.000-Euro-Klage von Adoptiveltern gegen eine Kommune zurück. (Az.: 11 U 166/12). Im vorliegenden Fall hatte eine Ehepaar Anfang 1990 ein neun Wochen altes Mädchen adoptiert. Dabei wurden die Adoptiveltern vom zuständigen Jugendamt beraten. Nachdem bei dem Mädchen in den ersten Jahren Entwicklungsrückstände und Wahrnehmungsstörungen auftraten, wurde bei ihm Ende 2007 eine Schädigung durch Alkoholmissbrauch der leiblichen Mutter während der Schwangerschaft diagnostiziert. Anfang 2008 stellte das Versorgungsamt bei dem Kind einen Behinderungsgrad von 70 Prozent fest. Ende 2011 verklagten die Eltern die Stadt auf Schadenersatz mit der Begründung, sie seien vor der Adoption des Kindes nicht vom Jugendamt über den regelmäßigen Alkoholkonsum der leiblichen Mutter während der Schwangerschaft aufgeklärt worden. In Kenntnis dieser Umstände hätten sie von einer Adoption Abstand genommen. Dagegen befand das OLG, mögliche Ansprüche der Eltern gegen die Stadt seien verjährt. Quelle: AP
Kindergeld auch für verheiratete KinderEltern haben auch dann noch Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind bereits verheiratet ist. Es müsse nur unter 25 Jahren alt sein und sich in seiner ersten Ausbildung befinden, urteilte das Finanzgericht Köln nach eigenen Angaben vom 15. August. In dem betreffenden Fall hatte die Familienkasse einer Mutter das Kindergeld für ihre 21 Jahre alte Tochter verweigert. Begründung: Die Tochter verfüge dank ihrer Ausbildungsvergütung und dem Unterhaltsbeitrag ihres Ehemanns über ausreichende Einkünfte. Die Eltern würden nicht mehr durch die Tochter belastet und bräuchten folglich auch keine staatliche Unterstützung mehr. Dagegen klagte die Mutter und bekam Recht: Das Finanzgericht gewährte das Kindergeld (Az: 9 K 935/13). Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2012 seien die Bezüge des Kindes ohne Bedeutung, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Eine typische Unterhaltssituation müsse nicht mehr vorliegen. Das gelte auch für verheiratete Kinder. Quelle: dpa
Ex-Mann bleibt auf Kosten für GPS-Bespitzelung sitzenDie totale Überwachung der Ex-Frau ging dem Bundesgerichtshof (BGH) dann doch zu weit: Ein Mann hatte seine Ex-Frau von einem Detektiv überwachen lassen, weil er wegen des neuen Partners der Frau den Unterhalt nicht zahlen wollte. Dafür ließ er am Auto der Frau einen GPS-Sender anbringen. Vor Gericht bekam er Recht, und die Frau musste auf den Unterhalt verzichten und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Außerdem sollte sie die Detektivkosten des Klägers erstatten. In einer am 12. Juli in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung betonte der BGH zwar, dass zu den Prozesskosten auch Detektivkosten gehören können, „wenn sie auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig waren“ (Az.: XII ZB 107/08). Der heimlich angebrachte GPS-Sender am Auto der Frau, der ihre Fahrten überwachen sollte, sei aber unverhältnismäßig gewesen. Das umfassende personenbezogene Bewegungsprofil verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Mann hätte aus Sicht des BGH die neue Beziehung auch „mit einer punktuellen persönlichen Beobachtung“ nachweisen können. Er bleibt deshalb auf den Kosten für die GPS-Bespitzelung sitzen. Quelle: dpa
Eltern müssen Ausbildung auch bei späterem Beginn finanzierenEltern müssen die Erstausbildung ihrer Kinder auch dann finanzieren, wenn zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn drei Jahre liegen. Das entschied der BGH in einem am 3. Juli verkündeten Urteil (Az. : XII ZB 220/129). Im Streitfall hatte das Gericht einer jungen Frau monatliche Zahlungen durch ihren Vater zugebilligt, obwohl sich der Beginn ihrer Ausbildung als Verkäuferin um drei Jahre verzögert hatte. Doch: Eltern müssen ihren Kinder eine Erstausbildung nicht in jedem Fall und nicht ewig finanzieren: Der Elternpflicht steht laut BGH die "Obliegenheit" der Kinder gegenüber, ihre Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und sie in angemessener Zeit zu beenden. Keinen Ausbildungsunterhalt müssen die Eltern zahlen, wenn ihre Sprösslinge sich beim Studium zu viel Zeit lassen oder die Ausbildung abbrechen, um eine andere in einer anderen Branche zu beginnen. Quelle: dpa
Schlag mit Bierkrug kann Nothilfe seinAuch ein kräftiger Schlag auf den Kopf mit einem gefüllten Bierkrug kann zur Abwehr eines Angriffs rechtens sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. In einer Notlage dürften sich Angegriffene mit dem Mittel zur Wehr setzen, das sie zur Hand haben. Das schließe in Ausnahmefällen auch lebensgefährliche Mittel ein, teilte das Gericht zu dem am 16. August veröffentlichten Urteil mit (Az.: 1RVs 38/13). Das Gericht bestätigte in einem Revisionsverfahren den Freispruch eines 23-Jährigen Angeklagten. Er hatte mit einem Glaskrug auf einen Gleichaltrigen eingeschlagen, um einen Freund nach einem Faustangriff vor einer weiteren Attacke zu schützen. Der Angreifer ging mit Platzwunde und Gehirnerschütterung zu Boden. Diese Nothilfehandlung sei in der Situation aber gerechtfertigt gewesen, entschieden die Richter. Der jetzt Freigesprochene habe nicht davon ausgehen können, dass weniger gefährliche Abwehrmaßnahmen - wie Wegschubsen oder ein Schlag mit der schwächeren Linken - den Angriff auf seinen Freund sofort und endgültig beendet hätten. Quelle: dpa Picture-Alliance
Bei Schwarzarbeit gibt es keinen Anspruch auf NachbesserungBauherren, die Arbeiter schwarz beschäftigen, können von diesen keine Nachbesserung bei eventuellen Mängeln verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 1. August und wies damit die Klage einer Hausbesitzerin ab (Az.: VII ZR 6/13). Diese beauftragte ihren Nachbarn, die Hausauffahrt zu pflastern. Die 1800 Euro dafür bekam der Handwerker bar auf die Hand – ohne Rechnung oder Umsatzsteuer. Doch das böse Erwachen kam, als die Auffahrt absackte. Sie war auf zu viel Sand gebaut. Rechtlich gesehen kam zwischen der Hausbesitzerin und ihrem Nachbarn jedoch kein Vertrag zustande, weshalb die Frau keinen Anspruch auf eine Nachbesserung ihrer Auffahrt hat. Das Urteil betrifft vor allem den privaten Bereich der Schwarzarbeit, der nach Ansicht von Experten einen nicht unerheblichen Teil der sogenannten Schattenwirtschaft ausmacht. Mit seinem Urteil änderte der BGH auch seine bisherige Rechtsprechung. Denn das Gericht hatte 2008 entschieden, dass Handwerker bei Schwarzarbeit für schlechte Arbeit haften. Die Entscheidung galt jedoch für die Rechtslage vor dem 2004 eingeführten Schwarzarbeitergesetz. Die Schattenwirtschaft kostet den Staat jährlich geschätzte 340 Milliarden Euro. Quelle: dpa Picture-Alliance
Unfall auf Toilette ist kein DienstunfallEin Unfall in Toilettenräumen kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden. Demnach ist nur der Weg zur Toilette - oder auch zur Kantine - geschützt, nicht aber der Aufenthalt. Sprich: Beim Essen oder auf dem Klo ist ein Beamter Privatmann. Im konkreten Fall war einem Polizisten in den WC-Räumen eine Zwischentür aus der Hand gerutscht. Er hielt sie an der Seite fest, die Außentür fiel zu, und klemmte den rechten Mittelfinger des Mannes ein. Seine Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wurde nun abgewiesen (Az.: M 12 K 13.1024). Der Anspruch endet laut dem Urteil an der Klo-Tür. Das Verwaltungsgericht hatte dem Kläger von vornherein keine Hoffnung auf einen guten Ausgang seines Verfahrens gemacht. Die Vorsitzende Richterin Rosa Schaffrath verwies auf die „gefestigte Rechtsprechung“ in solchen Fällen. Entsprechend hatte zuvor das Landesamt für Finanzen die Ansprüche abgelehnt: Was üblicherweise auf dem Klo erledigt werde, sei „nicht dienstlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur“. Quelle: dpa
Schichtarbeiter hat Anspruch auf TeilzeitEinen Anspruch auf Teilzeitarbeit hat das Landesarbeitsgericht in Köln in zweiter Instanz einem Schichtarbeiter zugesprochen. Wie das Gericht am 22. Juli mitteilte, wollte der Maschinenführer nach zweijähriger Elternzeit nicht wieder voll im Drei-Schicht-Betrieb arbeiten. Er hat eine in Vollzeit tätige Ehefrau und zwei Kinder. Nach der Elternzeit wollte er nur noch vormittags in Teilzeit beschäftigt werden. Dies lehnte der Arbeitgeber ab. Begründung: Es müssten sonst speziell für den Kläger zusätzliche Schichtübergaben eingeführt werden. Dies führe zu Produktionsverzögerungen und damit zu wirtschaftlichen Nachteilen. Wie zuvor schon das Arbeitsgericht Bonn wies auch das Landesarbeitsgericht Köln dies zurück (Az.: 7 Sa 766/12). Die Ablehnungsgründe des Arbeitgebers seien nicht gewichtig genug. Gewisse organisatorische Anstrengungen seien bei jeder Einrichtung von Teilzeitarbeit erforderlich, so die Kölner Richter. Im vorliegenden Fall gingen sie nicht über das zumutbare Maß hinaus. Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit hat ein Arbeitgeber Teilzeit-Wünschen von Arbeitnehmern zuzustimmen, wenn nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. Quelle: ZB
Behinderter Lehrer muss mit schwer Behindertem gleichgestellt werdenEin behinderter Lehrer soll bei der Frage einer Übernahme ins Beamtenverhältnis einem schwer behinderten Menschen gleichgestellt werden. Das entschied das hessische Landessozialgericht in einem am 16. Juli in Darmstadt veröffentlichten Urteil im Fall eines an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Lehrers, bei dem ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt wurde. Das Gericht gab ihm Recht, dass er unter den gleichen Bedingungen wie ein schwer behinderter Lehrer als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden kann (Az.: L 6 AL 116/12). Der klagende Lehrer war als Studienrat fünf Jahre als Beamter auf Probe beschäftigt. Er wurde aber nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen, weil eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden könne. Er erhielt deshalb nur einen unbefristeten Angestelltenvertrag. Der Lehrer beantragte daraufhin die Gleichstellung mit schwer behinderten Menschen, da er dann bereits bei einer prognostizierten Dienstfähigkeit von lediglich fünf Jahren Beamter auf Lebenszeit werden könne. Quelle: dpa
Wohnsitz-Regel für Bafög verstößt gegen EU-RechtIm Streit um Regeln der Ausbildungsförderung Bafög hat das höchste EU-Gericht Auslandsstudenten den Rücken gestärkt. Deutschland dürfe die Förderung eines kompletten EU-Auslandsstudiums nicht mehr von der Wohnsitz-Regel abhängig machen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18. Juli in Luxemburg. Die deutsche Regelung, dass ein Student nur dann staatliche Unterstützung für den längeren Auslandsaufenthalt bekomme, wenn er unmittelbar vor Aufnahme des Studiums drei Jahre ständig im Inland gewohnt habe, verstoße gegen EU-Recht. Diese Praxis beschränke das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit. Die Verwaltungsgerichte in Hannover und in Karlsruhe hatten den EuGH wegen der Klage von zwei Studenten um Auskunft gebeten (Rechtssachen C-523/11 und C-585/11). Die Wohnsitz-Regel gilt nach Auskunft des Gerichts für eine Förderung eines Auslandstudiums, die über ein Jahr hinausgeht. Die Bundesregierung habe argumentiert, die Regel solle gewährleisten, dass nur ausreichend in der deutschen Gesellschaft integrierte Studenten komplett im Ausland gefördert werden. Der EuGH hält das Ansinnen Deutschlands zwar für legitim, die Regel sei aber zu allgemein und zu einseitig. Quelle: AP
Werbung in Internetspielen für Kinder verbotenIn Internetspielen dürfen Kinder nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Juli entschieden. Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der BGH gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel „Runes of Magic“ verklagt hatte (Az.: I ZR 34/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Runes of Magic“ funktioniert wie viele Internetspiele nach dem sogenannten „Free-to-play“-Modell: Die Spieler erhalten die Software zur Teilnahme an diesem Spiel kostenlos. Weitergehende Ausstattung ihrer Spielcharaktere etwa mit Waffen oder Zeitvorteile können sie dazukaufen. Quelle: dpa
Hörgeräteakustiker dürfen zwei Läden betreibenHörgeräteakustiker verstoßen nicht gegen die Handwerksordnung, wenn sie neben ihrem Hauptgeschäft auch eine Filiale betreiben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Juli. Denn der Meister eines solchen Betriebes müsse nicht andauernd in einem Geschäft anwesend sein. Das Gericht wies damit die Klage eines Konkurrenten gegen einen Hörgeräteakustiker aus dem Augsburger Raum ab. „Das Ganze hat jedoch auch Grenzen“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Der Meister müsse im Laden durchaus Präsenz zeigen. Ein bundesweites Filialnetz mit nur einem Meister sei daher nicht denkbar (Az.: I ZR 222/11). Inwieweit der Fall auf andere Handwerksberufe übertragbar ist, blieb noch offen. Quelle: dpa/dpaweb
Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werdenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen. Das Urteil vom 17. Juli ist vor allem für Firmen relevant, die sich etwa für ihre Warenverwaltung neue Software zulegen. Aber auch Verbraucher profitieren, denn immer häufiger werden Programme im Internet als Download-Software statt auf CD-Rom oder DVD verkauft (Az.: I ZR 129/08). Das Urteil, mit dem der BGH eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umsetzt, ist ein Erfolg für die deutsche Firma Usedsoft. Sie handelt mit gebrauchter Software und war deshalb von der US-Firma Oracle verklagt worden. Usedsoft verkauft Lizenzen auch solcher Software, die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt wird. Mit dem erworbenen "gebrauchten" Lizenzschlüssel kann sich der Käufer die Software direkt beim Hersteller neu herunterladen. Solche Lizenzen umfassen meist ein dauerhaftes Nutzungsrecht und gegebenenfalls auch das Recht auf Aktualisierungen. Der BGH verwies den Fall aber zur weiteren Sachaufklärung an die Vorinstanz zurück. So müsse etwa noch geklärt werden, ob der Zweiterwerber einer Software das Recht auf eine aktualisierte Version habe. Quelle: REUTERS
Kreditkarte trotz PfändungsschutzkontoWandelt eine Bank ein normales Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto um, darf sie die Giro- und Kreditkarte des Kunden nicht automatisch sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Juli in Karlsruhe entschieden. Vielmehr müsse sie dem Kunden extra kündigen. Konkret erklärte der BGH entsprechende Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank für unwirksam. Auch ein bereits eingeräumter Überziehungskredit darf dem Urteil zufolge in einem solchen Fall nicht automatisch gestrichen, sondern muss gesondert gekündigt werden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) (Az.: XI ZR 260/12).Durch die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto „P-Konto“ sollen überschuldete Kunden noch Zahlungen abwickeln und Bargeld abheben können. Eine bestimmte Summe darf nicht gepfändet werden. Die Kunden können die Umwandlung des Kontos bei der Bank beantragen. Quelle: dpa
Tod durch Rosendorn - Versicherung muss zahlenDer Tod eines Mannes, der sich an einem Rosendorn verletzt hatte, kommt eine Unfallversicherung teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wertete das Geschehen als Unfall und verurteilte die Versicherung dazu, der Ehefrau 15.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen (Az.: 12 U 12/13). Der Mann hatte sich 2010 beim Rosenschneiden verletzt und starb nach monatelanger Behandlung und der Teilamputation seines Fingers schließlich an einer Blutvergiftung. Die Unfallversicherung hatte sich geweigert, die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen. Die Verletzung mit dem Dorn sei sehr wohl als Unfall anzusehen, urteilten die Richter nach einer Mitteilung des OLG vom 16. Juli und widersprachen damit auch der Vorinstanz. Klassisches Merkmal für einen Unfall sei „ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis“ - also Zusammenstöße des Körpers mit Sachen, Tieren oder anderen Personen. Der Stich mit dem Dorn sei ein solcher Zusammenstoß mit einer Sache, hieß es weiter. Es sei auch ziemlich unwahrscheinlich, dass der Mann bewusst in einen Rosendorn gefasst habe. Auch könne sich die Versicherung nicht darauf berufen, dass die Verletzung zunächst geringfügig gewesen sei. „Unstreitig hat sich der Versicherte an einem Rosendorn infiziert und ist aufgrund der Infektion verstorben“, so die Richter. Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle: dpa
Ex-Mann bleibt auf Kosten für GPS-Bespitzelung sitzenDie totale Überwachung der Ex-Frau ging dem Bundesgerichtshof (BGH) dann doch zu weit: Ein Mann hatte seine Ex-Frau von einem Detektiv überwachen lassen, weil er wegen des neuen Partners der Frau den Unterhalt nicht zahlen wollte. Dafür ließ er am Auto der Frau einen GPS-Sender anbringen. Vor Gericht bekam er Recht, und die Frau musste auf den Unterhalt verzichten und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Außerdem sollte sie die Detektivkosten des Klägers erstatten. In einer am 12. Juli in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung betonte der BGH zwar, dass zu den Prozesskosten auch Detektivkosten gehören können, „wenn sie auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig waren“ (Az.: XII ZB 107/08). Der heimlich angebrachte GPS-Sender am Auto der Frau, der ihre Fahrten überwachen sollte, sei aber unverhältnismäßig gewesen. Das umfassende personenbezogene Bewegungsprofil verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Mann hätte aus Sicht des BGH die neue Beziehung auch „mit einer punktuellen persönlichen Beobachtung“ nachweisen können. Er bleibt deshalb auf den Kosten für die GPS-Bespitzelung sitzen. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
BGH kippt Klausel zu SchönheitsreparaturenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen gekippt (Az.: VIII ZR 285/12). Nach dem am 10. Juli veröffentlichten Urteil können Mieter nicht verpflichtet werden, sich bei einem früheren Auszug anteilig an den Kosten für Schönheitsreparaturen zu beteiligen, wenn deren Berechnungsgrundlage der „Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts“ ist. Der Deutsche Mieterbund erklärte am Freitag dazu, von dieser Entscheidung könnten Hunderttausende Mieter profitieren. Bei der gekippten Klausel ging es um eine sogenannte Abgeltungsquote. Hintergrund: Wenn der Vermieter vom Mieter bei dessen Auszug noch keine Endrenovierung verlangen kann, soll der Mieter mit der „Quotenabgeltungsklausel“ anteilig beteiligt werden. Eine solche Klausel sei grundsätzlich nicht unangemessen, erklärte der BGH. Doch müsse sie auch die berechtigten Belange des Mieters angemessen berücksichtigen. Quelle: dpa
Internethandel-Plattformen müssen mit Steuerfahndung kooperierenInternetplattformen wie Amazon und Ebay müssen mit der deutschen Steuerfahndung grundsätzlich zusammenarbeiten und Auskunft über die Umsätze und Kontaktdaten ihrer Händler geben. Eine deutsche Tochtergesellschaft könne sich nicht auf Geheimhaltung der Daten berufen, die sie mit dem Mutterhaus in Luxemburg vereinbart habe, entschied der Bundesfinanzhof in einem am 10. Juli veröffentlichten Urteil (Az.: II R 15/12). Im umstrittenen Fall wollte die Steuerfahndung von einer Plattform erfahren, welche ihrer Nutzer einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro pro Jahr erzielt hatten. Dabei sollte das Unternehmen Name und Anschrift der Händler ebenso angeben wie deren Bankverbindung. Außerdem sollte eine Aufstellung der einzelnen Verkäufe vorgelegt werden, weil ab einem Umsatz von mehr als 17.500 Euro pro Jahr Umsatzsteuer zu zahlen ist. Das deutsche Tochterunternehmen verweigerte diese Auskunft und verwies auf die vereinbarte Geheimhaltung mit dem Mutterhaus in Luxemburg. Zu Unrecht, wie der BFH entschied. Nun muss die Vorinstanz prüfen, ob die deutsche Firma Zugriff auf die in Luxemburg gespeicherten Daten hat. Quelle: AP
Mehr Mieterrechte bei VertragsfehlerDer Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern bei einer unwirksamen Befristung des Mietvertrags gestärkt. In solchen Fällen müssen Gerichte die Verträge so auslegen, wie ihn Mieter und Vermieter "redlicherweise" vereinbaren wollten, entschied der BGH in einem am 10. Juli verkündeten Urteil. Es schützte damit einen Mieter vor Kündigung, obwohl der Zeitmietvertrag über sieben Jahre wegen formaler Fehler unwirksam war (Az.: VIII ZR 388/12) Laut BGH müssen solche Streitigkeiten im Weg der sogenannten ergänzenden Vertragsauslegung geklärt werden. Dabei sei zu berücksichtigen, was Mieter und Vermieter vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre. Quelle: dapd
Verschärfte Steuerregel für DienstwagenArbeitnehmer, die ihren Dienstwagen ausschließlich beruflich nutzen, müssen dies dem Finanzamt mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Hat der Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt, führt das nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) auch dann zu einem geldwerten Vorteil, wenn der Wagen tatsächlich gar nicht privat genutzt wurde. Diesen Vorteil darf der Fiskus mit einem Prozent des Listenpreises besteuern. Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsprechung mit den am 10. Juli veröffentlichten Urteilen korrigiert (Az.: VI R 31/10; VI R 46/11, VI R 42/12 und VI R 23/12). Bislang blieben Beschäftigte zum Teil auch ohne Fahrtenbuch von einer Besteuerung des Firmenwagens verschont, wenn sie diesen nur beruflich nutzen. Diese Möglichkeit ist nun entfallen. Wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt werde, sei der Wagen grundsätzlich nach der Einprozentregel zu bewerten. „Wer den Wagen nicht privat nutzen möchte, sollte vom Arbeitgeber ein Nutzungsverbot für solche Fahrten aussprechen lassen“, empfiehlt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Damit ist der Arbeitnehmer gegenüber dem Finanzamt auf der sicheren Seite, denn der BFH hatte zuletzt entschieden, dass die private Nutzung eines Dienstwagens nicht als geldwerter Vorteil besteuert werden darf, wenn der Arbeitnehmer gar nicht die Erlaubnis zu solchen Fahrten hatte (Az.: VI R 46/08 und VI R 56/10). Quelle: dpa
Privatvideo darf Beweis seinEin privat gedrehtes Video hat das Amtsgericht München als Beweismittel in einem Zivilprozess zugelassen. Voraussetzung: Wer mit dem Handy filmt, dürfe damit noch keinen bestimmten Zweck verfolgen. Derartige Videos seien nicht verboten und sozial anerkannt, teilte das Gericht am 8. Juli mit. Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig auf solche Bilder geraten könne. Will später jemand mit ihnen etwas beweisen, können sie laut Urteil (Az.: 343 C 4445/13) als Beweis veröffentlicht werden. Im vorliegenden Fall hatte sich der Kläger - ein Fahrradfahrer- mit seinem Film nach Ansicht des Gerichts selbst belastet - er verlor den Prozess. Der Radler hatte einen Unfall; schuld war seiner Ansicht nach ein Cabriofahrer. Als es zum Prozess kam, wollte der Radfahrer die Schuld seines Kontrahenten mit einem Video beweisen - er hatte seine gesamte Fahrt mit einer am Fahrrad angebrachten Kamera gefilmt. Allerdings war die Richterin nach dem Film der Meinung, der Radler selbst habe sich nicht verkehrsgerecht verhalten. Die Klage auf 3000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld wies die Richterin deshalb ab. Quelle: AP
Vorgaben im Mietspiegel müssen eingehalten werdenDie in einem Mietspiegel vorgesehenen Zuschläge müssen bei Mieterhöhungen berücksichtigt werden. Das ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4. Juli (Az.: VII ZR 249/12). Die Zuschläge gelten selbst dann, wenn die Miete dadurch höher ausfällt, als es im Mietspiegel eigentlich vorgesehen ist. Geklagt hatte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. In dem Fall wollten die Mieter einer ehemaligen Soldatensiedlung einer Mieterhöhung 2009 nicht zustimmen. Das Landgericht Aachen setzte die im Mietspiegel vorgesehenen Zuschläge für Einfamilienhäuser nicht an. Die Mieten wären dann höher, als es der Mietspiegel der Stadt für derartige Häuser vorsehe, hieß es. Das Landgericht billigte eine Miete von 4,30 Euro pro Quadratmeter für die Reihenhäuser der Siedlung. Die Zuschläge sollten Besonderheiten abbilden, die im Mietspiegel nicht berücksichtigt worden seien, urteilte der BGH nun. Eine Miete von 4,41 Euro pro Quadratmeter sei hier angemessen. Quelle: dpa
Beamtenbezüge in Altersteilzeit sind keine PensionGehen Beamte über ein sogenanntes Blockmodell in Altersteilzeit, müssen sie für ihre Bezüge in der Freistellungsphase weiterhin Steuern zahlen wie zuvor. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem am 3. Juli veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 5/12). Das Einkommen während der Freistellung sei noch keine Pension, deshalb können die Betroffenen auch keine Versorgungsfreibeträge beanspruchen, entschied das Gericht. Im Blockmodell arbeiten Beschäftigte in der ersten Hälfte der Altersteilzeit noch, erhalten jedoch bereits ein reduziertes Altersteilzeit-Gehalt. In der darauf folgenden Freistellungsphase arbeiten sie nicht mehr, beziehen aber weiterhin das Gehalt. Weil laut Urteil in der Freistellungsphase damit die zuvor erbrachte Arbeit entlohnt wird, handelt es sich bei den Bezügen auch nicht um eine Pension. Quelle: dpa
Höherer Schadensersatz für KleidungWer nach der Reinigung seinen Mantel nicht mehr wiedererkennt, kann in Zukunft mit einem höheren Schadenersatz rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach dessen Urteil (Az.: VII ZR 249/12) vom 4. Juli müssen Textilreinigungen künftig mehr Schadenersatz für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung zahlen. Das Gericht erklärte Klauseln für unwirksam, mit denen die Reinigungen ihre Haftung für Schäden oder Verlust von Kleidungsstücken begrenzt hatten. Die Kunden würden durch sie unangemessen benachteiligt. Das Gericht gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht. Die Verbraucherschützer hatten sich gegen Klauseln gewandt, welche die bundesweit 3000 Textilreinigungen seit Ende der 1990-er Jahre in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten. Quelle: AP
Eltern müssen Ausbildung auch bei späterem Beginn finanzierenEltern müssen die Erstausbildung ihrer Kinder auch dann finanzieren, wenn zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn drei Jahre liegen. Das entschied der BGH in einem am 3. Juli verkündeten Urteil (Az. : XII ZB 220/129). Im Streitfall hatte das Gericht einer jungen Frau monatliche Zahlungen durch ihren Vater zugebilligt, obwohl sich der Beginn ihrer Ausbildung als Verkäuferin um drei Jahre verzögert hatte. Doch: Eltern müssen ihren Kinder eine Erstausbildung nicht in jedem Fall und nicht ewig finanzieren: Der Elternpflicht steht laut BGH die "Obliegenheit" der Kinder gegenüber, ihre Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und sie in angemessener Zeit zu beenden. Keinen Ausbildungsunterhalt müssen die Eltern zahlen, wenn ihre Sprösslinge sich beim Studium zu viel Zeit lassen oder die Ausbildung abbrechen, um eine andere in einer anderen Branche zu beginnen. Quelle: dpa
Millimetergroße Preisangabe ist noch lesbarGrundpreise in Supermärkten dürfen in einer zwei Millimeter kleinen Schrift angegeben werden. Eine solche Schriftgröße sei für Verbraucher noch deutlich lesbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 2. Juli veröffentlichten Urteil (Az.: I ZR 30/12). Die Richter wiesen damit eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Discounter Netto ab. Die Grundpreise seien kontrastreich und übersichtlich dargestellt, urteilte der BGH. Dass sich Käufer eventuell bücken müssten, um die Preise in den unteren Regalen lesen zu können, stehe der Beurteilung nicht im Wege. Quelle: dpa
Doppeltes Elterngeld bei ZwillingenBerufstätige Eltern können bei Zwillingen doppeltes Elterngeld erhalten. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am 27. Juni einer Familie aus Bayern Recht. Im vorliegenden Fall wollten beide Elternteile zu Hause bleiben: Der Vater hatte zwölf Monate Elterngeld für seinen Sohn Robin und weitere zwei Monate für seine Tochter Enya beantragt, die Mutter zwölf Monate für Enya und zwei weitere für Robin. Das Amt hatte das Elterngeld zunächst für nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern zusammen bewilligt. Einen grundsätzlichen Anspruch gebe es aber bis zum 14. Lebensmonat, urteilte das BSG (Az.: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R). Das Elterngeld sei auf das jeweilige Kind begründet, betonte der Vorsitzende Richter. Zudem stehen dem Beamtenpaar jeweils 300 Euro monatlich als Elterngeld-Erhöhung für Mehrlingsgeburten zu. Quelle: dpa
Wer lügt, verliert VersicherungsschutzEine Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen, wenn sie über den Hergang eines Schadens bewusst belogen wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einer am 26. Juni veröffentlichten Entscheidung erneut klargestellt (Az.: 12 U 204/12). Im vorliegenden Fall ging es um einen Jäger, dessen Hunde eine an einer Jagd beteiligte Treiberin umgerissen hatten. Die Frau verletzte sich erheblich; der Jagdhundebesitzer wollte für das von der Frau verlangte 10.000-Euro-Schmerzensgeld seine Jagdhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Gegenüber seiner Versicherung hatte der Mann jedoch gelogen: Die Hunde waren zum Zeitpunkt des Unfalls nicht, wie von ihm behauptet, in seiner Obhut gewesen. Stattdessen hatte die Frau die beiden Tiere betreut. Quelle: dpa
Google muss sensible Daten nicht „vergessen“Google kann vermutlich auch künftig nicht dazu verpflichtet werden, sensible persönliche Daten zu „vergessen“ und aus seinem Suchindex zu streichen. Diese Ansicht vertrat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 25. Juni. Er begründete seine Position mit der Meinungsfreiheit. „Würde von den Suchmaschinen-Diensteanbietern verlangt, in die öffentliche Sphäre gelangte legitime und rechtmäßige Informationen zu unterdrücken, käme es zu einem Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung“, heißt es in dem Gutachten von Generalanwalt Niilo Jääskinen. Die derzeitige EU-Datenschutzrichtlinie beinhalte kein allgemeines „Recht auf Vergessenwerden“ (Az.: C-131/12). Quelle: AP
Wer Polizisten fotografiert, muss seine Identität preisgebenWer Nahaufnahmen von Polizisten im Einsatz macht, muss bei einer anschließenden Überprüfung seine Personalien preisgeben. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigt (Az.: 11 LA 1/13). Im konkreten Fall hatte ein Mitglied einer Bürgerinitiative dagegen geklagt, dass seine Personalien am Rande einer Versammlung in Göttingen überprüft werden sollten, weil das Mitglied Aufnahmen von Polizisten gemacht hatte. Quelle: dpa
E-Zigaretten sind kein MedikamentDie nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten gehören laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zu den Tabakerzeugnissen. Wer mit diesen sogenannten Liquids handelt verstößt damit unter Umständen gegen das Tabakgesetz und nicht, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, gegen das Arzneimittelgesetz, entschied das Gericht in einer am 24. Juni verkündeten Urteil. Quelle: dpa
Einkommen des Stiefvaters wird bei Hartz IV angerechnetKinder haben weiterhin keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn sie mit ihrer Mutter und einem „unechten Stiefvater“ mit ausreichendem Einkommen zusammenleben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss ab - überwiegend allerdings aus formalen Gründen. (Az.: 1 BvR 1083/09). Es nahm die Verfassungsbeschwerde eines im Streitjahr 2006 13-jährigen Mädchens nicht zur Entscheidung an. Es lebte mit seiner Mutter und deren neuem Partner zusammen und bezog zunächst Hartz-IV-Leistungen für Kinder. Das Jobcenter in Hamm strich dieses sogenannte Sozialgeld zum 1. August 2006, denn die 13-Jährige sei nicht mehr bedürftig. Quelle: dpa
Auch private Solaranlagen bringen unternehmerische Vorteile Private Betreiber einer Solaranlage können unternehmerische Vorteile bei der Mehrwertsteuer nutzen. Der sogenannte Vorsteuerabzug ist zulässig, wenn die Anlage „zur Erzielung nachhaltiger Einnahmen betrieben wird“, wie am 20. Juni der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-219/12). In einem österreichischen Fall bestätigen die obersten EU-Richter damit die in Deutschland gültige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Im entschiedenen Fall hatte ein Österreicher 2005 eine Phototovoltaik auf dem Dach seines Wohnhauses installiert. Der dort erzeugte Strom wurde in vollem Umfang ins örtliche Netz eingespeist, den selbst benötigten Strom kaufte er von dort zurück. Beim Finanzamt beantragte er eine Rückerstattung der beim Kauf der Anlage gezahlten Umsatzsteuer. Quelle: dpa
Fahrradfahrer ohne Helm tragen MitschuldFahrradfahrer tragen bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Mitschuld, wenn ein Helm ihre Kopfverletzungen ver- oder gemindert hätte. Dies gilt auch bei verkehrswidrigem Verhalten des Unfallgegners, wie am 5. Juni der 7. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts entschied (Az.: 7 U 11/12). Für Radfahrer bestehe zwar keine Helmpflicht, heißt es in der Begründung, aber sie seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. Quelle: dpa
Im Bordell überfallener Mann bekommt OpferentschädigungEinem im Bordell überfallenen Mann hat das Sozialgericht in Düsseldorf eine Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz zugesprochen (Az.: S 35 VG 21/10). Er solle monatlich knapp 600 Euro erhalten, entschied das Gericht am 13. Juni verbunden mit deutlicher Kritik an den Ermittlungen der Kölner Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger war nach eigener Darstellung 2008 in einem Bordell in Köln mit einem Baseballschläger zusammengeschlagen worden. Blutüberströmt und schwer am Kopf verletzt wurde er mit einem Taxi in ein Krankenhaus gebracht. Er hat nach Aussage eines Gutachters eine Erwerbsminderung von 90 Prozent, leidet weiter unter der Gewalttat und ist depressiv. Quelle: dpa
Werbung mit „Vitalstoffen“ ist verbotenFür Nahrungsergänzungsmittel dürfen Firmen nicht mit dem Begriff „Vitalstoffe“ werben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in Nordrhein-Westfalen entschieden. In dem Streitfall hatte eine Firma aus Essen für „Original Spiruletten mit Gerstengras“ damit geworben, dass das Produkt mehr als 7000 Vitalstoffe enthalte und so das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt sei. Das sei irreführend und zu unterlassen, befanden die Richter bestätigten eine Entscheidung des Landgerichts Essen (Az.: 4 U 149/12). Sie bemängelten, der Begriff „Vitalstoffe“ sei für den Verbraucherschutz zu unspezifisch und aus wissenschaftlicher Sicht ungeeignet. Quelle: dpa
Kein Extra-Geld für Vegetarier mit LaktoseintoleranzEin Hartz-IV-Empfänger mit Laktoseintoleranz hat keinen Anspruch auf mehr Geld für Lebensmittel, wenn er Vegetarier ist. Zwar stünde Empfängern von Arbeitslosengeld II mehr Unterstützung zu, wenn sie sich aus medizinischen Gründen teurere Ernährung kaufen müssten, heißt es in einem am 6. Juni veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts in Mainz (Az.: L 6 AS 291/10). Das Leben als Vegetarier sei jedoch günstiger als eine Ernährung mit Fisch und Fleisch. Daher entstünden dem Kläger nicht mehr Kosten als einem Menschen ohne Milchzuckerunverträglichkeit. Quelle: dpa
Frauchen haftet für schlafenden HundHundebesitzer haften auch dann für ihre Tiere, wenn diese schlafend auf dem Boden liegen. Das Oberlandesgericht Hamm gab einer Klägerin aus Gummersbach Recht, die als Kundin beim Verlassen eines Geschäfts über einen schlafenden Hund gestolpert war und sich dabei eine schwere Knieverletzung zugezogen hatte. Wie das Gericht am 5. Juni mitteilte, stellte das Tier ein gefährliches Hindernis dar (Az.: 19 U 96/12). Der Schäferhund gehörte einer Verkäuferin, die ihr Tier häufig mit zur Arbeit nahm. Der Lieblingsplatz des Hundes war im Eingangsbereich. Dort lag das Tier auch, als eine 61-Jährige an der Kasse gezahlt hat und den Laden verlassen wollte. Die Kundin hatte den großen Hund übersehen und stürzte. Die Richter hielten der Verkäuferin vor, dass sie die 61-Jährige weder vor der Stolpergefahr gewarnt noch ihren schlafenden Hund aus der Gefahrenzone geschafft habe. Damit habe sie den Unfall fahrlässig verschuldet. Eine Mithaftung der Klägerin sahen die Richter ausdrücklich nicht. Quelle: dpa
Winterdienst muss nur nach Leistung bezahlt werdenWinterdienste müssen nur dann voll bezahlt werden, wenn sie die Wege zuverlässig von Schnee und Eis freihalten. Das hat der Bundesgerichtshof am 6. Juni entschieden. Das Gericht gab damit dem Eigentümer eines Anwesens in Berlin-Wedding Recht. Dieser hatte für die Winter 2009 bis 2011 einen Winterdienst engagiert. Er wollte jedoch nicht so viel wie vereinbart bezahlen, nachdem er feststellen musste, dass die Firma nicht immer zuverlässig ihren Dienst verrichtet hatte. Das Unternehmen klagte erfolgreich vor Berliner Gerichten (Az.: VII ZR 355/12). Der BGH sah das anders und verwies den Fall an das Landgericht Berlin zurück. Dieses muss jetzt darüber entscheiden, wie viel der Eigentümer überhaupt noch zahlen müsse, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka bei der Urteilsverkündung. Quelle: dapd
Ehegattensplitting gilt auch für Eingetragene LebensgemeinschaftenDas Bundesverfassungsgericht hat die Partner einer Homo-Ehe im Steuerrecht mit Eheleuten gleichgestellt. Der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting benachteiligt Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung und ist deshalb verfassungswidrig, entschieden die Karlsruher Richter in drei am 6. Juni veröffentlichen Beschlüssen (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.). Das Bundesverfassungsgericht stellte damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich, weil es seiner Auffassung nach keine „gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung“ gibt. Quelle: dpa
Überwachung mit Peilsendern ist verbotenPrivatdetektive dürfen keine Peilsender einsetzen, wenn sie Personen überwachen wollen. Dies sei grundsätzlich strafbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 4. Juni (Az.: 1 StR 32/13). Lediglich bei einem „starken berechtigten Interesse“ - etwa in notwehrähnlichen Situationen - könne eine solche Maßnahme ausnahmsweise erlaubt sein. Dazu zähle aber auf gar keinen Fall eine Observation etwa bei Eheleuten, die sich der Untreue verdächtigen. Der BGH bestätigte damit im Grundsatz ein Urteil des Landgerichts Mannheim aus dem Jahr 2012, in dem zwei Detektive zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren. Einen Teil der seinerzeit verhandelten Fälle wurden jedoch an das Landgericht zurückverwiesen. Dort sei die Frage eines „berechtigten Interesses“ nicht ausreichend geklärt worden. Quelle: AP
Bett ist Erstausstattung für wachsende KinderHartz-IV-Familien steht für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zu, wenn das Kinderbett zu klein wird. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter aus Freiburg, weil ihr dreijähriger Sohn nicht mehr in das Gitterbett passte (Az: B 4 AS 79/12 R). Ein Jugendbett sei eine erstmalige Anschaffung und dem Grunde nach angemessen, urteilte das höchste deutsche Sozialgericht. „Der Kläger benötigt zum ersten Mal in seinem Leben ein größeres Bett“, sagte der Vorsitzende Richter. Durch die Entscheidung des BSG könnten auf den Staat Mehrkosten zukommen. Quelle: dpa
Kein Anspruch auf Unterhalt bei anonymer SamenspendeFür ein Kind, das mittels einer anonymen Samenspende aus dem Ausland gezeugt wurde, kann die Mutter vom deutschen Staat keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beanspruchen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Eine Frau hatte für ihren 2005 geborenen Sohn Unterhaltsleistungen gefordert. Wer der Samenspender und damit der Vater war, lässt sich nicht herausfinden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes habe der Junge zwar Anspruch auf Unterhalt, weil der unbekannte Vater nicht zahlt. Allerdings sei der Grundgedanke der staatlichen Unterhaltsleistungen, dass sie als Vorschuss gezahlt und vom säumigen Unterhaltspflichtigen zurückgefordert werden können. „Die Gewährung von Unterhalt als Ausfallleistung für den Fall, dass ein Rückgriff auf den anderen Elternteil nicht möglich ist, soll die Ausnahme sein“, erklärte das Gericht. Quelle: dpa
Ehemann muss auch für Stiefkinder aufkommenMänner, die mit einer arbeitslosen Partnerin zusammenleben, müssen faktisch auch für deren Kinder aufkommen. Die entsprechenden Regelungen bei Hartz IV seien nicht verfassungswidrig, bekräftigte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 4 AS 67/11 R). Die abgewiesene Stieftochter will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen. Ein ähnlicher Fall ist dort bereits anhängig. Seit August 2006 wird bei Hartz IV die gesamte Patchworkfamilie als einheitliche „Bedarfsgemeinschaft“ zusammengefasst, wenn eine Mutter samt Kindern mit einem neuen Partner zusammenzieht. Dadurch wird das Einkommen des Mannes nicht nur bei seiner Partnerin, sondern auch bei seinen Stiefkindern leistungsmindernd berücksichtigt. Quelle: dpa
Samenspender bekommen mehr RechteDer Bundesgerichtshof hat die Rechte biologischer Väter gestärkt. Sie können die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch dann anfechten, wenn das Kind künstlich gezeugt worden ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab damit am 15. Mai einem Schwulen aus Köln Recht, der einem lesbischen Paar Sperma zur Befruchtung überlassen hatte (Az.: XII ZR 49/11). Das Kind sollte bei seiner Mutter leben und von der Lebenspartnerin adoptiert werden. Nach der Geburt 2008 wurde der Junge mit Einverständnis der Mutter von einem anderen Mann rechtlich anerkannt - dem besten Freund des Paares. Dieser ist damit vor dem Gesetz der Vater, egal ob er auch der genetische ist. Der Erzeuger will nun seinerseits die Vaterrolle ausüben und focht die Vaterschaft des anderen Mannes an. „Der Kläger hat ein Anfechtungsrecht“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose bei der Urteilsbegründung. Das Gesetz erlaube dies zwar nur, wenn der Mann der Frau „beigewohnt“ habe. Dennoch müsse die Anfechtungsklage auch in den Fällen möglich sein, in denen der Samenspender die Mutter gekannt habe. Etwas Anderes gilt dem Richterspruch zufolge nur, wenn der leibliche Vater zuvor auf eine Anfechtung verzichtet hat. Dies ist etwa bei einer anonymen Samenspende der Fall. Die Angst der Frauen davor, der leibliche Vater verhindere die Adoption der anderen Partnerin, wenn er als gesetzlicher Vater anerkannt werde, sei kein Grund. Auch ohne Einwilligung des Vaters sei eine solche Adoption unter Umständen möglich, sagte Richter Dose. Quelle: KNA
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