Aktuelle Urteile WhatsApp muss nachbessern

WhatsApp musste in der vergangenen Woche ein ungünstiges Urteil verkraften: Seine Geschäftsbedingungen seien ungültig, solange sie nicht auf Deutsch veröffentlicht werden. Neue Urteile rund um Unternehmen.

WhatsApp muss Kleingedrucktes auf Deutsch anbieten WhatsApp darf in Deutschland nicht mehr englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden. Das sogenannte Versäumnisurteil vom 27. Mai ist noch nicht rechtskräftig (AZ: 15 O 44/13). Der Kurznachrichtendienst war im Februar für 19 Milliarden Dollar an Facebook verkauft worden. Der Deal ist aber noch nicht komplett vollzogen, so dass nicht Facebook, sondern WhatsApp selbst für die Mängel im Kleingedruckten verantwortlich ist. Der Dienst stellt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung. Dies sei Verbrauchern in Deutschland nicht zuzumuten, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne weiteres verstehen, urteilten die Richter des Landgerichts. Quelle: dpa
Apotheker müssen preisgünstigste Arzneien aushändigenGesetzliche Krankenkassen dürfen Apothekern die Vergütung streichen, wenn sie Patienten zu einem verordneten Medikament nicht eine preisgünstige Alternative ausgehändigt haben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am 27. Mai eine Beschwerde von zwei Apothekern gegen die Regelung ab (Az. Bundesverfassungsgericht:1 BvR 3571/13 und 3572/13). Apotheker sind per Gesetz dazu verpflichtet, zu einem verschriebenen Medikament eine preisgünstige Alternative auszuwählen, bei der Wirkstoff, Stärke und Packungsgröße identisch sind. Die Kläger hatten im Oktober 2007 das vom Arzt verordnete Präparat ausgehändigt, obwohl die Krankenkasse über Rabattverträge mit Herstellern zu alternativen Medikamenten verfügte und der Mediziner den Austausch nicht ausgeschlossen hatte. Die Kasse vergütete daraufhin die abgerechneten Beträge von 17,49 Euro und 47,08 nicht. Die Apotheker waren mit ihren Klagen schon beim Bundessozialgericht gescheitert. Quelle: dpa
Krankenkassen bekommen nicht mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds Die gesetzlichen Krankenkassen haben laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichts rückwirkend keinen Anspruch auf höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Die für die Höhe der Zahlungen maßgeblichen rechtlichen Grundlagen seien verfassungsgemäß, urteilten die Richter am 20. Mai in Kassel (Az. B 1 KR 5/14 R). Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen habe zu Recht eine entsprechende Klage seitens der Krankenkassen auf Nachzahlungen für das Jahr 2009 abgewiesen. Die Techniker Krankenkasse hatte beanstandet, die Rechts- und Datenbasis für die Ausgleichszahlungen im Jahr 2009 sei unzureichend gewesen. Das Bundessozialgericht kommt hingegen zu dem Schluss, dass die Festlegungen des Bundesversicherungsamts (BVA) rechtmäßig gewesen seien. Hätten die Richter anders entschieden, hätte dies nach Einschätzung von Experten Auswirkungen auf die Regelungen des Gesundheitsfonds auch in den Folgejahren gehabt. Unter Umständen wären gar gesetzliche Änderungen notwendig geworden. Quelle: dpa
Bahn muss kostenlos über Verspätungen informieren Die Deutsche Bahn muss aktiv an allen Bahnhöfen über Zugausfälle und Verspätungen informieren und auch bei kleinen Haltestellen nachrüsten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem am 16. Mai veröffentlichten Urteil in Münster entschieden (Az.: 16 A 494/13). Ein Hinweis auf eine Service-Hotline reiche nicht aus. Die Bahn kann dagegen noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Die Bahnhofsbetreiberin im Bahn-Konzern, die DB Station & Service, hatte gegen eine Anordnung des Eisenbahnbundesamtes geklagt und hat nun bereits in zweiter Instanz verloren. Von den rund 5500 Bahnhöfen und Stationen der Bahn sollen noch etwa 300 ohne Anzeigetafeln oder Durchsagen sein. Der Fahrgastverband Pro Bahn hatte die kostenpflichtigen Service-Nummern kritisiert: Es gehe nicht an, dass Fahrgäste für diese Informationen auch noch bezahlen müssten. Quelle: dpa
Deutschland sich muss bei Spielzeug an EU-Grenzwerte haltenDeutschland darf seine Grenzwerte für Schwermetalle wie Quecksilber oder Arsen in Kinderspielzeug nicht beibehalten und muss die EU-Grenzwerte übernehmen. Diese seien überwiegend strenger, entschied das Europäische Gericht in einem am 14. Mai in Luxemburg verkündeten Urteil (Az.: T-198/12). Deutschland hatte geklagt, weil es die Grenzwerte der EU-Spielzeugrichtlinie von 2009 nicht übernehmen wollte und davon ausging, dass Kinder durch die deutschen Vorschriften besser geschützt seien. Die ist laut Urteil „klar“ nicht der Fall. Dem Gericht zufolge basieren die deutschen Werte auf der sogenannten Bioverfügbarkeit und beschreiben damit die maximal zulässige Menge eines chemischen Stoffes, die beim Spielen in den menschlichen Körper gelangen darf. Zudem gelten diese Grenzwerte ungeachtet der Konsistenz des Spielzeugmaterials für alle Spielzeugarten. Die EU bestimmt dagegen Migrationsgrenzwerte. Gemeint ist die Menge eines Schadstoffes, die durch ein Spielzeug freigesetzt werden kann, bevor er vom Kind aufgenommen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesrepublik kann es vor der nächsten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, anfechten. Quelle: dpa
Nur echte Märkte dürfen Sonntags geöffnet bleibenDer Einzelhandel darf sich einen Anlass zur Öffnung der Läden an Sonn- und Feiertagen nicht selbst schaffen. Eine „Ladenöffnung mit Begleitprogramm“ ist jedenfalls in Hessen unzulässig, wie am 15. Mai der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied (Az: 8 A 2205/13). Damit gab das Gericht Klagen der Kirche und der Gewerkschaft Verdi gegen die Ladenöffnung am Palmsonntag 2013 in Darmstadt statt. Im Streitfall hatte die Stadt Darmstadt die Ladenöffnung anlässlich ihres „Ostermarkts“ gebilligt. Nach Überzeugung von Kirche und Verdi handelte es sich aber umgekehrt um eine „Sonntagsöffnung mit Begleitprogramm“. Dem ist das Gericht nun gefolgt. Der Ostermarkt sei „nur noch mit Mühe” zustande gekommen. Wegen der geringen Zahl der Marktbeschicker sei der Einzelhandel mit selbst organisierten und finanzierten Aktionen eingesprungen. Alles in allem sei der Markt nur veranstaltet worden, „um den Anschein eines Anlasses zu schaffen”. Dies reiche aber nicht aus, um dem Einzelhandel die Ladenöffnung an einem Sonntag zu erlauben, urteilten die Richter. Quelle: dpa
BGH billigt Ölpreisbindung bei Erdgaslieferungen an Firmenkunden In Gaslieferungsverträgen mit Firmenkunden darf der Arbeitspreis für Erdgas an den Marktpreis für Heizöl gekoppelt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 14. Mai ( Az.: Urteil vom 14.05.14 - VIII ZR 114/13). Diese Regelung benachteilige Unternehmenskunden nicht unangemessen. Der BGH gab damit zwei Energieversorgern recht. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft Mikropolis stritt mit den Berliner Gaswerken um knapp 11.800 Euro. Eine Porzellanfabrik forderte zudem 110.300 Euro vom Oldenburger Energiekonzern EWE zurück. Die beiden Kläger hielten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Gaslieferungsvertrages, nach denen der Erdgas- an den Heizölpreis gekoppelt ist, für unangemessen. Sie beriefen sich auf BGH-Urteile von 2010. Damals hatte das Gericht gleichlautende Klauseln in Verträgen für Privatkunden als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher gekippt. Das müsse auch für Firmen gelten, forderten die Kläger. Quelle: dpa
Commerzbank muss keine höheren Betriebsrenten zahlenBetriebsrentner der Commerzbank haben keinen Anspruch auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Pensionen. Die Bank sei aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage während der Finanzkrise nicht dazu verpflichtet gewesen, die Betriebsrenten anzuheben, urteilte das Bundesarbeitsgericht am 15. April in Erfurt (3 AZR 51/12). Damit scheiterte ein Kläger aus Hessen mit seiner Forderung nach einer 5,2-prozentigen Erhöhung seiner Betriebsrente zum 1. Juli 2010 auch in der letzten Instanz. Quelle: dpa
Kraftwerksbetreiber erhalten Brennelementesteuer zurückMehrere Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland bekommen insgesamt 2,2 Milliarden Euro Brennelementesteuer zurückerstattet. Das Finanzgericht Hamburg gab Anträgen von fünf Energieversorgern statt und verpflichtete die Hauptzollämter vorläufig zur Erstattung der Steuer, wie die Kammer am 14. April mitteilte (Az. 4 V 154/13). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe der 4. Senat aber die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen. Die Brennelementesteuer ist seit ihrer Einführung 2011 in Deutschland umstritten. Die Betreiber von fünf Kernkraftwerken - darunter RWE und Eon - haben beim Hamburger Gericht gegen das Gesetz geklagt. Quelle: dpa
Lindt darf Goldbären weiter verkaufenDer Schweizer Schokoladenhersteller Lindt darf seine in Goldfolie verpackten Schokoladen-Teddys trotz Protests von Haribo weiterverkaufen. Das Oberlandesgericht Köln entschied am 11. April, dass die Rechte des Gummibärchenherstellers an der Marke „Goldbären“ durch den Schoko-Teddy nicht verletzt werden - der Edelmetalloptik zum Trotz (Az. 6 U 230/12). Das letzte Wort in dem Rechtsstreit ist damit allerdings noch nicht gesprochen. Haribo-Rechtsanwalt Ingo Jung kündigte unmittelbar nach der Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof an. Quelle: dpa
Ehrmann hat bei Monsterbacke womöglich zu viel versprochenDie Firma Ehrmann hat sich bei ihrem Fruchtquark „Monsterbacke“ möglicherweise nicht an Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben gehalten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 10. April in seinem Urteil festgestellt (Rechtssache C-609/12). Der Streit dreht sich um die Frage, ob der Aufdruck auf der Packung „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ beim Verbraucher falsche Hoffnungen wecke. Die Wettbewerbszentrale in Deutschland hatte die Allgäuer Firma verklagt, weil sie den Spruch für irreführend hält. Der Bundesgerichtshof schaltete den EuGH ein. Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass die Auflagen im EU-Recht zu gesundheitsbezogenen Angaben bereits im Jahr 2010 galten - auf dieses Jahr bezieht sich die Klage. Diese Vorgaben legen fest, dass Hersteller zum Beispiel Hinweise zu empfohlenen Verzehrmengen machen müssen, wenn sie eine gesundheitliche Wirkung in Aussicht stellen. Quelle: dpa
Schadenersatz für Tonträgerhersteller Vier führende Hersteller von Tonträgern erhalten nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt Schadenersatz wegen illegalen Herunterladens von Musiktiteln. Das Gericht sprach den Unternehmen aus Köln, Hamburg, Berlin und München in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil jeweils 150 Euro pro heruntergeladenen Musiktitel zu. Beklagter war der Teilnehmer einer Tauschbörse, der rund 440 Titel verbreitet hatte. Die Kläger beschränkten sich jedoch auf Schadenersatz für zehn Titel. Die Anzahl der einzelnen Zugriffe auf den Rechner des Beklagten sei für das Urteil unerheblich (Az.: 30Z2606/12(24)). Quelle: dpa
Porsche siegt gegen HedgefondsDie Porsche Holding hat bei ihren zahlreichen Rechtsstreitigkeiten nach der Übernahmeschlacht um Volkswagen einen Teilerfolg errungen. Das Landgericht Stuttgart lehnte am 17. März die Klage von mehreren Hedgefonds ab, die 1,36 Milliarden Euro Schadenersatz von der Porsche SE gefordert hatten (Az: 28 O 183/13). 2008 hatte die PSE in einer Pressemitteilung Spekulationen über eine Aufstockung der Anteile an Volkswagen auf 75 Prozent zurückgewiesen. Später hatte sie aber genau dies angekündigt und die Kurse schossen in die Höhe. Anleger, die auf sinkende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld. Die US-Hedgefonds hatten Porsche in dem Zusammenhang informationsgestützte Markmanipulation vorgeworfen. „Selbst wenn den ehemaligen Vorständen von Porsche eine informationsgestützte Marktmanipulation vorzuwerfen wäre, folgt kein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Die PSE sei nicht verpflichtet gewesen, Übernahmepläne zu veröffentlichen. Zudem habe Porsche lediglich Pressemitteilungen und nicht etwa fehlerhafte Pflichtmitteilungen an die Finanzwelt - sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen - verschickt. Quelle: dpa
Tchibo durfte online keine Versicherung anbietenTchibo hat unrechtmäßig Versicherungen im Internet angeboten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 12. März veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: I ZR 7/13). Die Richter gaben dem Verband für Wirtschaft im Wettbewerb (WiW) Recht, der gegen einen Internetauftritt der Hamburger Handelskette im Jahre 2009 geklagt hatte. Tchibo hatte bis 2010 online Versicherungen des Unternehmens Asstel - etwa private Rentenversicherungen oder Zahn-Zusatzversicherungen - angeboten. Tchibo habe nicht nur auf die Versicherungen hingewiesen, sondern sei wie ein Versicherungsvermittler aufgetreten, bestätigte der BGH nun die Vorinstanzen. Versicherungsmakler müssen aber registriert sein, einen Fähigkeitsnachweis erbringen und bestimmte Informations- und Dokumentationspflichten leisten. Das sei nicht der Fall gewesen. Quelle: dpa
Europäischen Gerichtshof urteilt über BrötchenstreitEin Streit um österreichische Brötchen hat es bis vor den Europäischen Gerichtshof geschafft. In dem Markenstreit um die Rechte am Namen Kornspitz entschieden die Luxemburger Richter am 6. März, dass eine eingetragene Wortmarke grundsätzlich verfallen könne (Az: EugH C-409/12). Voraussetzung sei, dass der Markenname durch das Verhalten oder die Untätigkeit seines Inhabers aus der Sicht der Endverbraucher zur gebräuchlichen Bezeichnung für die Ware werde. Hintergrund des Streits: Das österreichische Unternehmen Backaldrin vertreibt unter der Marke „Kornspitz“ Backmischungen an Bäcker, die die damit hergestellten Brötchen dann unter dem gleichen Namen an die Kunden verkaufen. Der Name Kornspitz wird aber nach Auffassung des Wettbewerbers Pfahnl längst für alle Brötchen aus dunklem Mehl benutzt, die an beiden Seiten spitz zulaufen. Das Unternehmen hatte deshalb einen Antrag gestellt, die Marke Kornspitz für verfallen zu erklären. Die letzte Entscheidung in dem Streit liegt nun wieder beim Obersten Patent- und Markensenat Österreichs. Quelle: dpa
„Abo-Fallen“ im Internet sind versuchter BetrugBetreiber von so genannten Abo-Fallen im Internet machen sich wegen versuchten Betrugs strafbar und müssen mit Haftstrafen rechnen. Europarechtliche Vorgaben ändern daran nichts, entschied der Bundesgerichtshof in einem am 6. März veröffentlichten Grundsatzurteil (Az. 2 StR 616/12). Im Streitfall hatte der Angeklagte im Internet einen Routenplaner betrieben, bei dem es für flüchtige Nutzer nur sehr schwer erkennbar war, dass sie sich mit der Nutzung zum Abschluss eines dreimonatigen Abonnements für knapp 60 Euro verpflichteten. Der Angeklagte war deshalb vom Landgericht Frankfurt wegen versuchten Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der BGH verwarf nun die Revision des Angeklagten. Er hatte vor allem beanstandet, dass unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben eine Täuschungshandlung nicht vorliege und im Übrigen den Nutzern auch kein Vermögensschaden entstanden sei, da sie den Routenplaner ja nutzen konnten. Quelle: dpa
Hipp darf nicht mit „Praebiotik+Probiotik” für seine Babymilch werben„Probiotik“ klingt gesund. Dass Hipp auf Baby-Milch-Verpackungen damit wirbt, ärgert die Konkurrenz. Zumindest in der Art, wie der Baby-Nahrungshersteller es darstellte, war es nicht ok, entschied nun der BGH in seinem Urteil vom 26. Februar (Az: I ZR 178/12.) „Praebiotik“ und „Probiotik“ dürfen demnach zumindest nicht dann auf Produkten stehen, wenn damit zugleich auf den Nutzen für den Darm hingewiesen wird. Geklagt hatte der Babynahrungshersteller Milupa. Anders als Hipp darf die Danone-Tochter für ihre Produkte nicht dem Slogan werben. Hipp hat die Begriffe seit 1999 als Marke geschützt. Milupa sieht darin einen Verstoß gegen das Europarecht. Wenn es um die Gesundheit von Kindern gehe, gelten strenge Maßstäbe, hatte die Milupa-Anwältin bei der mündlichen Verhandlung vor dem BGH argumentiert. „Praebiotik + Probiotik“ würden dem Verbraucher suggerieren, dass die Nahrung gut für die Gesundheit der Kinder sei. Um so was zu behaupten, seien wissenschaftliche Nachweise nötig. Nach der Entscheidung des I. BGH-Zivilsenats handelt es sich bei den Begriffen um „eine gesundheitsbezogene Angabe“. Der Durchschnittsverbraucher verstehe sie so, dass damit die natürliche Darmfunktion und die Abwehrkräfte stimuliert würden. Im neuen Berufungsverfahren in Frankfurt müsse nun die Frage geklärt werden, ob „Praebiotik® + Probiotik®“ noch von einer Übergangsvorschrift der Health-Claim-Verordnung gedeckt sei. Quelle: dpa
Presse-Grosso verstößt gegen KartellrechtDer Bundesverband der Buch- und Presse-Großhändler darf einem Urteil zufolge die Konditionen mit den Verlagen nicht mehr zentral aushandeln. Das zentrale Verhandlungsmandat verstoße gegen europäisches Kartellrecht, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am 26. Februar in zweiter Instanz (Az.: VI- U (Kart) 7/12). Das Mandat verhindere einen Rabatt- und Konditionenwettbewerb zwischen den Presse-Grossisten und den Verlagen. Das Gericht untersagte dem Bundesverband auch, einzelne Grossisten aufzufordern, individuelle Verhandlungen zu verweigern. In Deutschland wird der Einzelhandel mit Ausnahme der Bahnhofsbuchhandlungen von Großhändlern, sogenannten Grossisten, mit Zeitungen und Zeitschriften versorgt. Der Bauer-Verlag („TV Movie“, „Bravo“) war gegen den Bundesverband vor Gericht gezogen und hatte bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Köln gewonnen. Das OLG ließ nun keine Revision zu. Der Presse-Grosso-Verband kann sich noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung wehren. Quelle: dpa
Bezahlte Presseartikel müssen als Anzeige erkennbar seinPresseunternehmen müssen von Firmen bezahlte Artikel deutlich mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen. Die Verwendung eines unscharfen Begriffs wie „sponsored by“ reiche nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof in einem am 6. Februar verkündeten Urteil (Az. I ZR 2/11). Nach den Pressegesetzen der meisten Bundesländer sind Veröffentlichungen, für die der Verleger Geld bekommt, mit dem Wort „Anzeige“ zu bezeichnen, soweit sie nicht schon durch ihre Gestaltung allgemein als Anzeige zu erkennen sind. Dabei komme es nicht darauf an, „dass das Entgelt für einen bestimmten Inhalt der Veröffentlichung oder für einen im Vorhinein festgelegten Artikel bezahlt wurde“, entschied der BGH. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof auf Anfrage des BGH entschieden, dass die Regelung der Pressegesetze nicht gegen EU-Recht verstoße. Quelle: dpa
Fernsehwerbung nur auf KundenwunschKabel Deutschland darf keine Werbepost an Verbraucher senden, die das ausdrücklich nicht wünschen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 4. Februar hervor (Az.: 29 U 2881/13). Das Unternehmen hatte einem Mann den Anschluss an ein Glasfasernetz angeboten, was dieser in einer E-Mail in deutlichen Worten ablehnte. Darin bat er auch darum, ihm keine Werbung mehr zuzusenden. Weil der Mann jedoch per Postwurfsendung weitere Werbesendungen des Unternehmens erhielt, wandte er sich an den Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Verbraucherschützer mahnten das Unternehmen nach eigenen Angaben vom Dienstag zunächst ab und verklagten es schließlich. Quelle: dpa
Schufa kann ihr Geschäftsmodell weiter geheim haltenDie Wirtschafts-Auskunftei Schufa muss ihre Geheimformel zur Einstufung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern nach einem Urteil (VI ZR 156/13) des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar nicht offenlegen. Das Berufungsgericht wies die Klage einer Autokäuferin aus Hessen gegen die Schufa ab. Sie hatte den Kredit für ihr Fahrzeug nicht bekommen, weil die Schufa dem Kreditgeber eine falsche Auskunft über ihre Bonität gegeben hatte. Daraufhin wollte die Frau genau wissen, mit welchen Formeln die Auskunftei zu ihrer Einschätzung kommt. Die Auskünfte der Schufa widersprächen den Datenschutzbestimmungen, argumentierte sie. Der Datenschutz-Senat des BGH schmetterte ihre Klage aber in letzter Instanz ab. Verbraucher hätten nur Anspruch darauf zu erfahren, welche ihrer Daten bei der Schufa gespeichert sind und wie diese in die Bewertung ihrer Bonität einfließen. Wie sie dabei gewichtet werden, gehe sie nichts an. Der Gesetzgeber habe die Geschäftsgeheimnisse der Auskunfteien - dazu gehöre ihr aus mathematischen und statistischen Formeln bestehendes Scoring-Modell - bewusst geschützt, entschieden die Richter. Quelle: dpa
Kinoketten müssen weiter für Förderung deutscher Filme zahlenKinobetreiber müssen die Produktion deutscher Spielfilme weiterhin gegen ihren Willen mit einer Abgabe von bis zu drei Prozent des Nettoumsatzes fördern. Die vom Bund geregelte Sonderabgabe an die Filmförderungsanstalt ist zulässig, urteilte das Bundesverfassungsgericht in einem am 28. Januar in Karlsruhe (Az. 2 BvR 1561/12 u.a.). Die klagenden Kinobetreiber hatten angeführt, dass sie kein Interesse an deutschen Spielfilmen hätten und vor allem kommerziell erfolgreiche Filme aus internationaler Produktion zeigten. Die Kinoketten kritisierten überdies, dass die Sonderabgabe neben der Förderung der Filmwirtschaft auch für kulturelle Zwecke eingesetzt werde. Kulturförderung sei aber Aufgabe der Länder und nicht des Bundes, argumentierten sie. Die Verfassungshüter wiesen diese Argumente nun zurück: Im Jahr 2004, dem Ausgangspunkt des Streits, habe der Marktanteil deutscher Filme - gemessen an den Zahlen der Kinobesucher - bei 23,8 Prozent gelegen. Deutlicher als durch diese Zahl könne die Kinowirtschaft ihr Interesse an deutschen Filmen nicht bekunden, heißt es im Urteil. Zudem liege der Förderschwerpunkt auf wirtschaftlicher Ebene. Der Bund dürfe deshalb dabei auch „Schonung, Schutz und Förderung der Kultur” berücksichtigen. Quelle: dpa
Knacken von Spielekonsolen-Schutz kann manchmal legal seinComputerprogramme, die Schutzsysteme von Spielkonsolen knacken, können nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig sein. Im konkreten Fall geht es um Hürden, die der Spiele-Spezialist Nintendo in seine Geräte einbaut: Sie verhindern sowohl das Abspielen von Raubkopien als auch die Nutzung von Spielen und Programmen anderer Hersteller. Allerdings sehe das EU-Recht solche Vorkehrungen nur vor, um das Urheberrecht zu schützen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 23. Januar (Rechtssache C-355/12). Knack-Software, die anderen Zwecken dient, könne dagegen erlaubt sein. Nintendo wehrt sich vor einem italienischen Gericht dagegen, dass die Firma PC Box Original-Konsolen mit Zusatzsoftware vertreibt. Es geht um die mobile DS-Konsole sowie die stationäre Wii. Die italienischen Richter baten ihre EU-Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Die Luxemburger Richter stellten klar, dass Nintendos Videospiele eigenen schöpferischen Wert besitzen und damit urheberrechtlich geschützt sind. „Wirksame technische Maßnahmen“ gegen Raubkopien seien erlaubt. PC Box etwa ermöglicht aber auch das Abspielen von Filmen, Videos und MP3-Dateien auf Nintendo-Konsolen. Die Frage, ob die beiden Funktionen voneinander zu trennen sind, beantwortet der Europäische Gerichtshof nicht - dies müsse das italienische Gericht prüfen. Quelle: AP
Ausweis darf nicht gescannt und gespeichert werdenUnternehmen dürfen Personalausweise von Kunden oder Geschäftspartnern nicht einscannen und speichern. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am 28. November entschieden. Die Praxis eines Unternehmens aus dem Landkreis Diepholz, das die Ausweise der Fahrer von Spediteuren einscannte, um den Transport von Autos zu überwachen, sei rechtswidrig. Ein Ausweis diene der Identifizierung, indem er vorgelegt wird. Das unbeschränkte Erfassen der Daten sei unzulässig, urteilten die Richter. Einmal erfasste Daten könnten leicht missbräuchlich verwendet werden, hieß es zur Begründung (Az.: 10 A 5342/11). Quelle: dapd
Tantra-Massagen sind vergnügungssteuerpflichtigWer Spaß haben will, muss Steuern zahlen: So entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass Tantra-Massagen vergnügungssteuerpflichtig seien, selbst dann, wenn sie nicht auf sexuelles Vergnügen ausgerichtet sind. Das Gericht wies am 7. November die Klage einer Massagesalon-Betreiberin ab, die von der Stadt Stuttgart zu Vergnügungssteuer-Zahlungen verpflichtet worden war, wie sie auch für Bordelle, Rotlichtbars oder Swingerclubs üblich sind. (Az.: 8 K 28/13). Nach Überzeugung des Gerichts räume die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt „Gelegenheiten zu sexuellen Vergnügungen ein“ und falle damit auch unter die entsprechenden Voraussetzungen, teilten die Richter mit. Auch wenn der Hauptzweck der Massagen nach der tantrischen Lehre ein anderer sei und dem ganzheitlichen Wohlbefinden diene, stehe außer Frage, dass die Behandlung vor allem bei der Einbeziehung des Intimbereichs auch sexuelles Vergnügen hervorrufen könne. Quelle: dpa
Unternehmen können die Börse leichter verlassenDeutsche Unternehmen können sich künftig deutlich einfacher von der Börse zurückziehen. Der Bundesgerichtshof kippte am 5. November überraschend seine seit mehr als zehn Jahren geltende Rechtsprechung, wonach Kleinaktionären beim Abschied von der Börse in jedem Fall eine Abfindung zusteht. Die Börsennotiz sei für den Aktionär kein Wert an sich und beeinträchtige vor allem sein Eigentumsrecht nicht, beschloss der Zweite Zivilsenat in Karlsruhe (Az.: II ZB 26/12). Dass ein Unternehmen an der Börse notiert ist, sei für den Aktionär „eine schlichte Ertrags- und Handelschance“, die aber nicht rechtlich geschützt sei. Kleinaktionäre haben somit weniger Drohpotenzial. Quelle: dpa
SAP muss Software-Verkauf nicht zustimmenSAP-Kunden können Software künftig ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers weiterverkaufen. Das Landgericht Hamburg verbot am 25. Oktober die weitere Verwendung zweier Klauseln in den AGBs des Unternehmens. Darin hatte SAP gefordert, dass der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf von Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens erlaubt sei. Diese Klausel sowie die zur sogenannten Vermessung seien unwirksam, urteilte die Kammer. Unter Vermessung versteht man in der Software-Branche die externe Kontrolle darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können. Würden die Klauseln weiterverwendet, könne ein Ordnungsgeld fällig werden, so das Gericht. Geklagt hatte die Firma Susensoftware, die nicht mehr gebrauchte Lizenzen von Unternehmen aufkauft und weiter vermarktet. Durch das Urteil (Az: 315 O 449/12) erhofft sich die Firma auf mehr Wettbewerb Wettbewerb auf dem Markt für Büro- und Unternehmenssoftware. Quelle: dapd
Gerichtshof macht Internetportal für Kommentare verantwortlichInternetportale können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Der EGMR hat am 10. Oktober in Straßburg erstmals in einem solchen Fall die Klage eines großen Internet-Nachrichtenportals in Estland über eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit zurückgewiesen. Estnische Gerichte hatten die Muttergesellschaft des Portals, Delfi AS, 2008 wegen beleidigender Kommentare zu einer Geldstrafe verurteilt. Diesem Urteil schloss sich der EGMR an. Entsprechend müssen sich Internetportale auch in anderen Ländern darauf gefasst machen, für bösartige oder diffamierende Kommentare ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen zu werden. Estnische Leser hatten mit Beleidigungen, drohenden und wütenden Sprüchen auf Berichte über Fährrouten zu Inseln reagiert. Sie empörten sich darüber, dass der Einsatz von Eisbrechern für die Fährschiffe die Anlage preisgünstigerer Autostrecken über das Eis verzögere. Der Fährschiff-Betreiber hatte erfolgreich gegen die diffamierenden Kommentare geklagt. In Deutschland gelten Prüfregeln für Provider, doch lassen diese nach Expertenmeinung viel Spielraum für Interpretation offen. Gegen das Urteil des EGMR kann Berufung beantragt werden. Quelle: dpa
Weinschorle darf Winzerschorle heißen - auch ohne WinzerEine Weinschorle darf Winzerschorle heißen - auch wenn sie nicht vom Winzer stammt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut Mitteilung vom 27. September entschieden (Az.: 8 A 10219/13.OVG) Geklagt hatte ein Lebensmitteldiscounter, der das Getränk einer bayerischen Kellerei aus zugekauftem Wein und Mineralwasser als Winzerschorle vertreibt. Rheinland-Pfalz hatte ein Verkaufsverbot verhängt, weil die Bezeichnung irreführend sei und gegen EU-Recht verstoße: Die Angabe Winzer dürfe es nur geben, wenn der Wein ausschließlich von Trauben aus dem eigenen Betrieb stamme. Ein Verbraucher verstehe unter „Winzer“ einen Hersteller von Wein, nicht einen Hersteller von Weinschorle, urteilte das OVG. Deshalb verbinde er mit dem Begriff Winzerschorle auch nicht die Herstellung durch einen bestimmten Winzer, sondern eine allgemeine Produktbezeichnung wie etwa das Bauernbrot. Weinhaltige Getränke wie Weinschorlen seien von der europarechtlichen Regelung auch nicht erfasst. Quelle: dpa
Magnet-Schmuck hat in Apotheke nichts verlorenMagnet-Schmuck darf in Apotheken nicht verkauft werden. Dort dürfen nur Produkte und Gegenstände über die Theke gehen, „die der Gesundheit von Menschen unmittelbar dienen oder diese fördern“, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag in Leipzig verkündeten Urteil. Damit unterlag ein Apotheker, der mit Magneten versehene Schmuckstücke verkaufen wollte (Az.: 3 C 15.12). Dem Urteil zufolge lässt sich die vom Apotheker behauptete positive Wirkung der Magneten auf die menschliche Gesundheit nicht nachvollziehen. Es gebe auch keine wissenschaftlich tragfähige Erklärung, die die Wirksamkeit von Magnet-Schmuck jenseits eines Placebo-Effekts belegen könnten. Nach Ansicht der Richter ist die Zulassungsbeschränkung des Sortiments einer Apotheke auf Arzneien und Medizinprodukten auch aus Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt. Die Beschränkung schütze das Vertrauen der Kunden, dass sie in Apotheken Produkte "mit einem tatsächlichen gesundheitlichen Nutzen" erhalten, heißt es im Urteil. Quelle: dpa
Verkauf von Markenartikeln bei Ebay darf nicht verboten werdenEin Hersteller von Schulranzen darf den Verkauf seiner Markenartikel über Internet-Plattformen wie Ebay nicht verbieten. Das entschied am 19. September das Berliner Kammergericht und folgte damit einer früheren Entscheidung des Landgerichts. Geklagt hatte ein Schreibwarenhändler, der Schulrucksäcke sowohl in seinem Laden als auch im Internet verkauft. Letzteres hatte ihm der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob aus Rheinland-Pfalz, untersagt. Bereits 2009 hatte das Landgericht den Ebay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt. Die Revision in dem Verfahren ist zugelassen. Quelle: dpa
Apotheker haftet wie Arzt für VerschreibungsfehlerDas Oberlandesgericht (OLG) Köln hat eine grundsätzliche Entscheidung zur Haftung von Apothekern getroffen: Gibt ein Apotheker ein vom Arzt falsch verschriebenes Medikament aus und der Patient erleidet gesundheitlichen Schaden, muss der Pharmazeut beweisen, dass daran nicht die Fehlmedikation schuld ist. Das hat das OLG in einem am 28. August veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 5 U 92/12). Damit wurde erstmals die schon bei Ärzten geltende Beweislast auch auf Apotheker übertragen und eine bislang ungeklärte Haftungsfrage entschieden. Der Zivilsenat ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision beim Bundesgerichtshof zu. Der Sachverhalt: Ein Arzt hatte einem Säugling mit Down-Syndrom, der vor einer Herzoperation stand, 2006 ein herzstärkendes Medikament versehentlich in achtfach überhöhter Dosierung verschrieben. Der Apotheker erkannte den Fehler nicht und gab die Arznei aus. Wenige Tage nach der Einnahme erlitt das Baby einen Herzstillstand und musste über 50 Minuten reanimiert werden. Es erlitt eine Hirnschädigung, einen Darmschaden und trug erhebliche Entwicklungsstörungen davon. Die Eltern forderten von dem Arzt und dem Apotheker Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro. Nachdem das Kölner Landgericht der Klage überwiegend stattgegeben hatte, bestätigte jetzt das OLG die Verurteilung der Beklagten, ließ aber die Höhe des Schmerzensgeldes noch offen. Quelle: dpa
Telekommunikationsfirmen dürfen nicht unsachlich mit Schufa drohenTelekommunikationsfirmen dürfen Kunden, welche die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandet haben, nicht mit einem Schufa-Eintrag drohen. Die Verbraucherzentrale Hamburg verwies auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Dieses habe Vodafone am 9. Juli verboten, seinen Kunden trotz bereits bestrittener Forderungen mit einem Eintrag bei der Auskunftei Schufa zu drohen (Az. I-20 U 102/12). Das Unternehmen habe Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandet und die Zahlung verweigert hätten, mitgeteilt, dass sie verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln, erklärte die Verbraucherzentrale. Gleichzeitig habe Vodafone auf die möglichen Nachteile eines Schufa-Eintrags hingewiesen. Die Verbraucherzentrale Hamburg habe Vodafone daher auf Unterlassung verklagt. Dem Urteil des OLG Düsseldorf zufolge müssen Unternehmen, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweisen, gleichzeitig deutlich machen, dass dieser durch das bloße Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann. Quelle: dpa
Werbung in Internetspielen für Kinder verbotenIn Internetspielen dürfen Kinder nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Juli entschieden. Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der BGH gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel „Runes of Magic“ verklagt hatte (Az.: I ZR 34/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Runes of Magic“ funktioniert wie viele Internetspiele nach dem sogenannten „Free-to-play“-Modell: Die Spieler erhalten die Software zur Teilnahme an diesem Spiel kostenlos. Weitergehende Ausstattung ihrer Spielcharaktere etwa mit Waffen oder Zeitvorteile können sie dazukaufen. Quelle: dpa
Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werdenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen. Das Urteil vom 17. Juli ist vor allem für Firmen relevant, die sich etwa für ihre Warenverwaltung neue Software zulegen. Aber auch Verbraucher profitieren, denn immer häufiger werden Programme im Internet als Download-Software statt auf CD-Rom oder DVD verkauft (Az.: I ZR 129/08). Das Urteil, mit dem der BGH eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umsetzt, ist ein Erfolg für die deutsche Firma Usedsoft. Sie handelt mit gebrauchter Software und war deshalb von der US-Firma Oracle verklagt worden. Usedsoft verkauft Lizenzen auch solcher Software, die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt wird. Mit dem erworbenen "gebrauchten" Lizenzschlüssel kann sich der Käufer die Software direkt beim Hersteller neu herunterladen. Solche Lizenzen umfassen meist ein dauerhaftes Nutzungsrecht und gegebenenfalls auch das Recht auf Aktualisierungen. Der BGH verwies den Fall aber zur weiteren Sachaufklärung an die Vorinstanz zurück. So müsse etwa noch geklärt werden, ob der Zweiterwerber einer Software das Recht auf eine aktualisierte Version habe. Quelle: REUTERS
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