Alno-Insolvenz Die gewünschte Küche kommt wohl trotzdem

Käufer, die auf eine Alno-Küche warten oder bereits eine Anzahlung geleistet haben, können beruhigt sein: Ein finanzieller Verlust ist äußerst unwahrscheinlich. Was Küchenkäufer nach dem Insolvenzantrag wissen müssen.

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Trotz Insolvenz können Verbraucher optimistisch sein. Quelle: dpa

Düsseldorf Die gute Nachricht gleich vorweg: Wer eine Küche von Alno bestellt hat, kann damit rechnen, diese auch zu erhalten. Trotz des Insolvenzantrags rechnet der Küchenhersteller fest damit, alle Aufträge bedienen zu können.

Auch andernfalls haben Küchenkäufer relativ wenig zu befürchten. Entscheidend für sie ist letztlich: Mit wem wurde der Vertrag geschlossen? Und was steht konkret drin? Verbraucher, die eine Alno-Küche erwarten, sollten also zuallererst in den Kaufvertrag schauen und den Vertragspartner identifizieren. In aller Regel kaufen Verbraucher beim Händler – und schließen mit ihm den Vertrag. Die Forderung, die der Käufer gegenüber dem Händler besitzt, muss dann auch erfüllt werden. Heißt: Es besteht Anspruch auf die bestellte Küche.

Andernfalls ist eine Rückabwicklung des Vertrags notwendig. Sollte ein Käufer bereits eine Anzahlung geleistet haben, kann er sie vom Händler zurückfordern, falls dieser noch keine Gegenleistung erbracht hat, erklärt Julia Woywod-Dorn von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Einfacher ist es natürlich, wenn man sich mit dem Händler einigen kann, etwa auf den Kauf einer anderen Küche.“

Komplizierter ist es, falls der Vertrag direkt mit dem Küchenhersteller geschlossen wurde. Käufer müssten ihre Forderungen dann beim Insolvenzverwalter anmelden, sagt Woywod-Dorn. Dieser wiederum prüft im Folgenden, wie viele Forderungen vorliegen – und ob der Hersteller die Küche noch liefern kann. In Bezug auf Alno ist dies aber ein Szenario im Konjunktiv: Alno verkaufe grundsätzlich keine Küchen auf direktem Wege, sondern nur über Händler, versicherte Unternehmenssprecher Markus Gögele am Mittwoch.

Sollte das Gericht der geplanten Insolvenz in Eigenverwaltung zustimmen, dürfte sich insgesamt wenig ändern. Der Betrieb soll dann wie bislang fortgeführt werden, sagte der Sprecher – und die bestellte Küche wie gewünscht beim Händler eintreffen.

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