Anfrage im Bundestag Steuertricks mit Gold weiter möglich

Bund und Länder wollten längst einen Riegel vor Steuertricks mit Gold schieben. Doch im Streit um die Gleichstellung der Homo-Ehe lehnte der Bundesrat das Steuergesetz ab. Dem Staat entgehen dadurch Millionen.

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Steuertricks mit Gold sind in Deutschland weiter möglich – weil der Bundesrat dem entsprechenden Jahressteuergesetz 2013 nicht zustimmte. Quelle: Reuters

Berlin Wegen des seit Monaten andauernden Bund-Länder-Streits über das Jahressteuergesetz 2013 gehen dem Staat weiterhin Millioneneinnahmen verloren. Da die Pläne nach mehrfach gescheiterten Vermittlungsversuchen noch nicht abschließend geklärt sind, können Top-Verdiener mit Goldgeschäften über ausländische Handelsfirmen den Fiskus nach wie vor austricksen und so massiv Steuern sparen. Das ergibt sich aus einer am Freitag in Berlin bekanntgewordenen Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Danach kann das Steuersparmodell nicht rückwirkend geschlossen werden, wie es die Länder teils fordern.

Eigentlich wollten Bund und Länder die Steuertricks rasch unterbinden – denn der Schaden für den Staat summiert sich nach Expertenangaben auf jährlich 700 Millionen Euro. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wollte die Koalition dem Steuersparmodell einen Riegel vorschieben. Die Bundesregierung spricht von „Steuermindereinnahmen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich“. Statistische Daten gebe es nicht. Auch könne nicht gesagt werden, wie viel Geld der Staat durch die Verzögerung verliere.

Der Bundestag hatte am 25. Oktober 2012 das Gesetz beschlossen. Goldkäufe hätten von diesem Datum an keine Steuerersparnis mehr bewirkt. Der Bundesrat stimmte dem Paket wegen Differenzen in anderen Punkten – etwa die steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren mit Eheleuten – aber nicht zu.

Im Vermittlungsausschuss gab es ebenfalls keine Einigung. Die Koalitionsfraktionen haben daraufhin die geplante Neuregelung gegen die „Goldfinger“ in das „Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz“ aufgenommen. Auch dies landete aber im Vermittlungsausschuss.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Hartmut Koschyk, teilte auf eine neue Anfrage der Linken mit, dass eine Anwendung der Neuregelung ab dem Bundestagsbeschluss am 25. Oktober 2012 eine echte Rückwirkung darstellen würde: „Eine echte Rückwirkung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unzulässig.“

Nach einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums wurden solche Steuersparmodelle vor allem in Bayern, Hessen und Niedersachsen genutzt. Die Landesfinanzbehörden hätten für das Jahr 2011 jeweils 24 Fälle genannt. Aber auch in Nordrhein-Westfalen seien 22 Fälle gemeldet worden, in Baden-Württemberg 10. Auf Rheinland-Pfalz und Thüringen entfielen vier beziehungsweise zwei Fälle, in Sachsen wurde einmal das Modell festgestellt. Sechs Bundesländer machten dem Ministeriumsschreiben zufolge gar keine Angaben.

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