BGH-Urteil erwartet Mieterbund verlangt besseren Kündigungsschutz

Dass Mietern die Wohnung wegen Eigenbedarfsanmeldung gekündigt wird, ist ein wachsender Trend. Ein Kündigungsfall steht nun vor dem Bundesgerichtshof. Er könnte eine wegweisende Wirkung haben.

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Immer mehr Mieter sehen sich mit Kündigungen konfrontiert. Quelle: dpa

Berlin/Karlsruhe Der Deutsche Mieterbund pocht auf einen besseren Schutz von Mietern vor Kündigungen. Dazu müssten im Gegenzug die Rechte der Vermieter eingeschränkt werden, sagte Mieterbunds-Direktor Lukas Siebenkotten der Neuen Osnabrücker Zeitung. Er forderte, den Kreis von Personen, die Eigenbedarf an einer Wohnung geltend machen dürfen, auf Familienmitglieder zu begrenzen.

Hintergrund ist ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Im Streit um die Räumung einer Mietwohnung hat der BGH am Mittwoch die Interessen einer jungen Familie gegen diejenigen eines betagten Ehepaars abzuwägen. Der 1930 geborene Mieter lebt mit seiner Frau seit 20 Jahren in der Wohnung in Sinzheim bei Baden-Baden. Die Vermieter wohnen mit im Haus und haben den beiden gekündigt, weil ihnen nach ihrer Darstellung mit zwei kleinen Kindern die eigene Wohnung zu klein wird. Sie wollen ihr Eigenheim so umgestalten, dass sie dort künftig alleine leben. Ein Urteil ist am selben Tag oder zu einem späteren Termin möglich. (Az. VIII ZR 270/15)

Siebenkotten verlangte, der Gesetzgeber müsse Vermieter auch dazu verpflichten, dem Mieter bei Eigenbedarf andere, freie Wohnungen im selben Haus als Ersatz anzubieten.

Laut Mieterbund kommt es immer öfter zu Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Siebenkotten kritisierte, dass häufig finanzielles Kalkül dahinterstecke. Pro Jahr gebe es inzwischen mehr als 26.000 Prozesse um Kündigungen, weil Mietern wegen unpünktlicher Zahlung, Nichtzahlung der Miete oder Eigenbedarf gekündigt wurde.

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