Quarkcreme ohne Quark, Himbeertee ohne Himbeeren oder griechischer Käse aus Deutschland - nicht immer ist in Lebensmitteln das drin, was die Verpackung mit bunten Bildern und schönem Design verspricht. Am Beispiel eines Früchtetees entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH): Allzu irreführend dürfen es Hersteller nicht treiben.
Um was ging es vor dem BGH?
Im konkreten Fall hat ein Früchtetee von Teekanne einen Rechtsstreit ausgelöst: der schon 2012 aus den Regalen genommene Kinder-Tee „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“. Auf der Verpackung tobte die beliebte Kinderbuchfigur mit Skateboard auf knallrotem Grund. Am Rand waren groß Himbeeren sowie eine verführerisch schöne Vanilleblüte abgebildet. Dazu war folgender Hinweis prominent platziert: „nur natürliche Zutaten“.
Hat Teekanne die Kunden getäuscht?
Der deutsche Marktführer weist das weit von sich. Aus der Zutatenliste auf der Verpackung sei eindeutig hervorgegangen, dass es lediglich um den Geschmack von Himbeer und Vanille und um ein zugesetztes Aroma ging. Auch sei der „aromatisierte Kräutete“ der Normalfall.
Warum haben Verbraucherschützer dann geklagt?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht von einer „Werbelüge“ und „klaren Irreführung“ der Verbraucher. Schließlich waren im Tee selbst hauptsächlich Hibiskus, Äpfel, süße Brombeerblätter, Orangenschalen und Hagebutten - aber keine Spur von echten Himbeeren und Vanille, sondern nur Aromen mit Vanille- und Himbeergeschmack. Solche Aromen werden laut Verbraucherschützern aus Rohstoffen wie Holzspänen gewonnen - das Aroma Vanillin etwa aus Öl, Nelken oder Zuckerrüben.
Was sagten Gerichte bislang dazu?
Das Landgericht Düsseldorf hatte 2012 den Verbraucherschützern recht gegeben, das OLG ein Jahr später Teekanne. Im Februar 2014 landete der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH), der die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegte. Grundsätzlich, so die Luxemburger Richter im Juni diesen Jahres, dürfen Hersteller auf der Verpackung nicht mit Bildern von Zutaten werben, die gar nicht im Produkt enthalten sind. (Rechtssache C 195/14).