Erfurt Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen müssen auch künftig bei einem Kirchenaustritt mit Kündigung rechnen. Der Austritt sei ein schwerer Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertige, entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt (2 AZR 579/12).
Damit blieb ein Sonderpädagoge aus Mannheim auch in der letzten Instanz mit der Klage gegen seinen Rauswurf erfolglos. Der 60-Jährige war 2011 wegen der zahlreichen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen aus der Kirche ausgetreten. Daraufhin verlor er seinen Job in einem sozialen Caritas-Zentrum, in dem Schulkinder betreut werden.