Der Streit über die künftigen Steuerprivilegien für Firmenerben geht in die Verlängerung: Der Bundesrat verwies die bereits vom Bundestag verabschiedete Erbschaftsteuerreform am Freitag in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss. Dort droht nun eine lange Hängepartie mit ungewissem Ausgang für betroffene Unternehmen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) warnte davor, den Mittelstand mit zu hohen Steuern ins Ausland oder in die Hände von dubiosen Finanzinvestoren zu treiben. Die von SPD und Grünen geführten Länder forderten, Firmenerben endlich im Einklang mit dem Grundgesetz an der Finanzierung des Staates zu beteiligen.
Ob eine schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss gelingt, die in beiden Parlamentskammern eine Mehrheit findet, dürfte auch vom Bundesverfassungsgericht aufmerksam verfolgt werden. Denn eigentlich ist eine von Karlsruhe gesetzte Frist für eine Neuregelung bereits am 30. Juni abgelaufen: Das Gericht könnte deshalb die bisher geltenden Steuerprivilegien für Firmenerben - oder gleich die gesamte Erbschaftsteuer - jederzeit stoppen.
Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) forderte zügige Verhandlungen im Vermittlungsausschuss, um schnell zu einer verfassungskonformen Lösung zu kommen und den Unternehmen, die einen Erbfall bewältigen müssen, lange Unsicherheit zu ersparen: "Wir haben eine Verantwortung für sehr viele Arbeitsplätze." Auch Redner von SPD und Grünen betonten ihren Kompromisswillen.
Im Kern dreht sich der Konflikt um die Frage, wie weit der Staat Firmenerben künftig noch entgegenkommen will und rechtlich darf, wenn sie das Unternehmen und seine Arbeitsplätze erhalten. Dabei steht außer Frage, dass sie weiter nach sieben Jahren vollständig von der Steuer befreit werden können. Allerdings hatte das Verfassungsgericht dafür höhere Hürden gefordert, vor allem bei vererbten oder verschenkten großen Betriebsvermögen.
So sieht der Reformentwurf vor, dass ab einem Betriebserbe von 26 Millionen Euro geprüft wird, ob der Erbe nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus seinem Privatvermögen bezahlen kann. Lehnt er das ab, fällt der Steuernachlass geringer aus: Ab einem ererbten Betriebsvermögen von 90 Millionen soll es keinen Rabatt mehr geben. Für Familienvermögen soll es aber künftig einen neuen Wertabschlag von bis zu 30 Prozent geben. Außerdem soll die Unternehmensbewertung generell deutlich niedriger ausfallen.
Aus Sicht Seehofers ist der nach monatelangem Zank vom Bundestag verabschiedete Reformentwurf ein guter Kompromiss. Der Mittelstand dürfe nicht über Gebühr belastet werden: "Diesen Stabilitätsanker möchte ich nicht in den Händen von Heuschrecken oder im Ausland wissen." SPD und Grünen gehen die Ausnahmen dagegen noch immer viel zu weit. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) wies dabei den Vorwurf zurück, dass diejenigen, die für eine gerechte Besteuerung von Firmenerben einträten, Feinde der Unternehmen seien. Es sei eine "Masche" von Lobbyisten, der Besteuerung jedes Mal mit dem Verweis auf den Erhalt von Arbeitsplätzen entgehen zu wollen. In der jetzigen Fassung drohe die Reform erneut in Karlsruhe zu landen.
"Mit seiner Verweigerungshaltung vergibt der Bundesrat die Chance auf eine zeitnahe Neuregelung und verlängert die Hängepartie zu Lasten der Familienunternehmen", kritisierte der Industrieverband BDI. Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus nannte den Bundesratsbeschluss einen herben Schlag gegen die Familienunternehmen. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hielt dagegen, der jetzige Reformentwurf sei nicht hinnehmbar, weil er maximale Möglichkeiten zur Minimierung einer eigentlich zu zahlenden Steuer eröffne.