EuGH-Urteil Wer im Urlaub krank wird, darf nachholen

Im Urlaub zu erkranken, ist in etlichen Länder und Branchen bisher besonders bitter - dort nämlich, wo es keinen Anspruch gibt, Urlaubstage nachzuholen für die eine Krankschreibung gilt. Ein EuGH-Urteil ändert das.

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Eine junge Frau putzt sich mit einem Papiertaschentuch die Nase. Quelle: dpa

Luxemburg Wer als Arbeitnehmer während seines bezahlten Jahresurlaubs erkrankt, darf die in den Zeitraum seiner Krankschreibung fallenden Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Diese hierzulande bereits gültige Regelung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag auch in anderen europäischen Ländern zu respektieren.

Die Luxemburger Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Zeitpunkt, zu dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt, keine Rolle spielt - der Arbeitnehmer darf die „verlorenen“ Tage also auch dann nachholen, wenn er erst während seines Urlaubs erkrankt oder sich verletzt, und nicht bereits vorher.

Im konkreten Fall ging es um eine Klage spanischer Gewerkschaften gegen den nationalen Handelsverband. Die Arbeitnehmervertreter nahmen Anstoß an einer Kollektivvereinbarung für Kaufhäuser, wonach der Anspruch auf Jahresurlaub nur dann nachgeholt werden darf, wenn die Erkrankung schon vor Urlaubsantritt bekannt ist. Der mit dem Fall befasste Oberste Gerichtshof hatte ihn an die Luxemburger Kollegen verwiesen und bekam von dort nun das Attest, dass die bisherige spanische Regelung gegen europäisches Recht verstoße.

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