Fußball-EM 2016 So wird die EM ein Fest ohne Nachspiel

Noch eine Woche bis zum Anpfiff: Die Deutschen fiebern dem Start der Europameisterschaft entgegen. Doch bevor man den Fernseher auf die Terrasse stellt und ein rauschendes Fest feiert, gibt es einiges zu beachten.

Feiern am Arbeitsplatz - nur wenn der Chef mitzieht Quelle: dpa
Wer feiern kann, kann auch arbeiten. Oder Urlaub nehmen Quelle: dpa
Fahnen an der Hauswand mit Bedacht anbringenSpätestens nach dem ersten Spiel der deutschen Nationalmannschaft werden Fanartikel in den deutschen Nationalfarben überall präsent sein. Banner und Fahnen an Balkonen und Fenstern prägen dann erneut das Stadtbild. In einigen Mietverträgen und Gemeinschaftsordnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist das Anbringen von Plakaten untersagt – dies gilt aber meist nur für politische oder polarisierende Meinungsäußerungen. Fühlt sich ein Nachbar von einer großen Fahne gestört, beispielsweise, weil diese die Sicht aus seinem Fenster beeinträchtigt, muss die Fahne entfernt werden. Hier kann der Verwalter als Mittler auftreten und einen Kompromiss aushandeln. Immobilienverwalter Steffen Haase empfiehlt, sich vorab mit Nachbarn abzusprechen, um Streitigkeiten bereits im Vorfeld abzuwenden. Auch Mietrechtsexperte Kai Warnecke rät, sich eine Genehmigung vom Mieter zur Anbringung einer speziellen Fahnenhalterung einzuholen. Grund: Die eigens angebrachte Halterung ist ein Eingriff in die Bausubstanz und solche müssen rückgängig gemacht werden, wenn der Vermieter es wünscht. Quelle: dpa
Vorsicht bei GemeinschaftseigentumRücksichtnahme ist auch das oberste Gebot bei der Nutzung von Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel Hinterhöfen oder Grünflächen. Um Konflikte zu vermeiden, ist es sinnvoll, Regelungen zu treffen. Legen Sie beispielsweise fest, auf welchen Flächen das Grillen erlaubt ist. Solche Regeln sind in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung festgehalten oder können durch eine spätere Vereinbarung aller Wohnungseigentümer ergänzt werden. Die Immobilienverwaltung hilft bei der Prüfung der Teilungserklärung oder bei der Beilegung von Konflikten zwischen Eigentümern und Mietern. Quelle: dpa/dpaweb
Erlaubnis für Grillen auf dem Balkon einholenBevor die Fußballparty mit Grillwürstchen und Übertragung auf dem Balkon oder der Terrasse beginnt, empfiehlt sich ein Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag. Hier ist geregelt, ob und in welchem Rahmen auf dem Balkon gegrillt werden darf. Liegt ein grundsätzliches Grillverbot vor, dann gilt dieses sowohl für einen Holzkohle- als auch einen Elektrogrill. Wenn keine verbindliche Regelung vorliegt, steht dem Grillspaß nichts im Weg - solange sich keiner beeinträchtigt fühlt. Eine hohe Rauchentwicklung ist deshalb verboten. „Auch hier gilt es Rücksicht zu nehmen. Wer nicht auf das Grillen verzichten möchte, sollte darauf achten, dass der Rauch nicht in geöffnete Fenster zieht oder Glut auf andere Balkone fliegt“, rät Haase. Bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß oder Rauch droht bei einem Verstoß gegen das Immissionsgesetz im schlimmsten Fall ein Bußgeldbescheid. Quelle: dpa
Nachtruhe ab 22 Uhr Auch wenn der Anstoß für einige Partien in diesem Jahr erst um 21 Uhr erfolgt - Auch während der Fußball-Europameisterschaft gilt 22 Uhr als Richtwert für die einzuhaltende Nachtruhe. Wer also nicht auf lauten Torjubel, den Gebrauch von Trillerpfeifen oder Vuvuzlas verzichten auf dem heimischen Balkon oder Garten verzichten möchte, sollte das Rudelgucken in die Wohnung verlegen und auf Zimmerlautstärke weiterfeiern, falls die Nachbarn sich gestört fühlen. Alternativ können Fußballfans späte Spiele natürlich auch beim Public Viewing genießen. Quelle: dpa
Autokorsos sind streng genommen verboten Quelle: dpa
Autofähnchen, Spiegelüberziehern & Co. Quelle: dpa
Nur Silvester darf geknallt werden Quelle: dpa
Zwei Ausnahmen, die ein Fußballtrikot am Arbeitsplatz verbieten Quelle: dpa/dpaweb
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