Hypo Alpe Adria Ex-Chef Tilo Berlin muss 26 Monate in Haft

Im Untreue-Prozess gegen ehemalige Top-Manager der österreichischen Krisenbank Hypo Alpe Adria ist Ex-Vorstand Tilo Berlin verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Manager die Bank durch Nebenvereinbarungen mit Investoren geschädigt hat. Berlins Verteidiger legte umgehend Berufung ein.

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Der ehemalige Manager der Hypo Alpe Adria Bank, Tilo Berlin, wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Quelle: dpa

Im Hypo-Alpe-Adria-Vorzugsaktienprozess ist nun auch Ex-Bankchef Tilo Berlin zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er müsse wegen Untreue 26 Monate hinter Gitter, sagte eine Sprecherin des Landesgerichts Klagenfurt am Mittwoch. Das Urteil gegen den Ex-Hypo-Chef und Investor ist jedoch nicht rechtskräftig. Sein Anwalt habe Berufung gegen das Urteil des Schöffensenats eingelegt, sagte die Sprecherin.

Berlin und anderen Bankmanagern wurde vorgeworfen, beim Verkauf der Kärntner Bank an die BayernLB wichtige Informationen über die Kapitalausstattung des österreichischen Instituts verschwiegen zu haben. Ende Februar waren bereits drei andere Ex-Hypo-Vorstände zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Berlin konnte damals aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht erscheinen.

Die Hypo Alpe Adria hatte vor dem Verkauf an die BayernLB Vorzugsaktien begeben, um ihre dünne Eigenkapitaldecke aufzupolstern. Damit sich diese Vorzugsaktien leichter verkaufen, hatte die Kärntner Bank den Investoren Put-Optionen eingeräumt: Sie konnten die Papiere jederzeit wieder an die Bank zurückverkaufen. Diese Nebenabsprache sei jedoch geheim gehalten worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Nebenabsprachen spielen zentrale Rolle

Der Vorzugsaktien-Prozess war nur einer von zahlreichen vor Gericht ausgefochtenen Rechtsstreitigkeiten um die Hypo, die sich mit ihrer Expansion am Balkan verhoben hatte, und den späteren missglückten Einstieg der BayernLB. Die Schuldsprüche in Kärnten könnten der zweitgrößten deutschen Landesbank jedoch im laufenden Schadenersatzprozess gegen einen der damaligen Hypo-Verkäufer, die Mitarbeiter-Privatstiftung (MAPS), in die Hände spielen. Auch in diesem Verfahren spielen die Nebenabsprachen zu den Vorzugsaktien eine zentrale Rolle. In dem Prozess vor dem Handelsgericht Wien wirft die BayernLB der MAPS vor, die Bayern beim Verkauf ihrer Beteiligung übers Ohr gehauen zu haben. Durch die Put-Optionen auf die Vorzugsaktien seien Angaben zur Bilanz und zum Kernkapital falsch gewesen - die BayernLB habe also für die Hypo zu viel bezahlt.

Der MAPS-Prozess wiederum gilt als Pilotverfahren, dem Schadenersatzprozesse gegen weitere frühere Hypo-Eigner folgen könnten. Die Stiftung war der kleinste von mehreren Verkäufern, es geht um Schadenersatz im Umfang von zehn Millionen Euro. Wenn dieses Pilotverfahren im Sinne der BayernLB ausgeht, wird eine weitaus größere Schadenersatzklage gegen das Bundesland Kärnten als Hauptverkäufer erwartet.

Doch auch ehemalige BayernLB-Vorstände stehen wegen des missglückten Kaufs der österreichischen Bank vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft in München beschuldigt die frühere Führungsriege um Werner Schmidt und Michael Kemmer, die Hypo überteuert gekauft und damit Geld der BayernLB veruntreut zu haben.

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