München Im Musterprozess gegen die verstaatlichte Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) hat das Oberlandesgericht München den Zeitraum für mögliche Schadenersatzansprüche ehemaliger Aktionäre klar eingegrenzt. Aus Sicht der Richter enden die möglichen Forderungen am 15. Januar 2008. An diesem Tag hatte die HRE in einer Pflichtmitteilung auf ihre Belastungen aus der Finanzkrise hingewiesen und damit einen Kursrutsch ausgelöst. Diese Ad-Hoc-Mitteilung stelle eine Zäsur dar, sagte der Vorsitzende Richter Guido Kotschy am Montag. „Wir werden nicht darüber hinaus gehen.“
Hypo-Real-Estate-Prozess Richter grenzt Zeitraum für möglichen Schadenersatz ein
Das Gericht grenzt im Prozess gegen die Hypo Real Estate den Zeitraum für mögliche Schadenersatzansprüche ehemaliger Aktionäre ein. Die möglichen Forderungen enden an dem Tag, an dem die HRE einen Kursrutsch auslöste.
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