Klage gegen Mobilfunker erfolgreich Kunden müssen Minus auf Prepaid-Konto nicht zahlen

Wenn das Guthaben auf einem Prepaid-Konto ins Minus rutscht, muss der Kunde nicht für den Fehlbetrag aufkommen. Das haben zwei Landgerichte entschieden. Entsprechende Klauseln wurden für unwirksam erklärt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Schülerin mit Telefon: Kunden müssen einen Minusbetrag auf ihrem Guthabenkonto nicht bezahlen. Quelle: dpa

Düsseldorf Rutscht ein Prepaid-Guthabenkonto ins Minus, müssen Kunden den Betrag nicht bezahlen. Das haben zwei Gerichte mit Urteilen klargestellt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen zwei Mobilfunkanbieter geklagt und Recht bekommen.

Nach Entscheidungen der Landgerichte München (Az. 12 O 16908/12) und Frankfurt am Main (2-24 O 231/12) müssten Kunden das Geld auch dann nicht bezahlen, wenn der Anbieter das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fordere, teilte die Verbraucherzentrale am Dienstag mit. Entsprechende Klauseln in Prepaid-Handyverträgen erklärten die Gerichte für unwirksam.

Bei Prepaid-Tarifen zahlen Kunden Geld auf ein Guthabenkonto ein. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, ist bis zum erneuten Aufladen normalerweise kein Anruf mehr möglich. Kleinere Anbieter ohne eigenes Mobilfunknetz erhielten die Daten der Netzbetreiber aber oft zu spät, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale dpa. So könne es zu einem Minusstand kommen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%