Halle Wer als Richter arbeiten darf, aber nie Richter war, bekommt auch kein entsprechendes Arbeitslosengeld. Das hat das Landessozialgericht Halle entschieden. Ein arbeitsloser Rechtsreferendar hatte direkt nach bestandener Zweiter Juristischer Staatsprüfung Arbeitslosengeld beantragt. Für dessen Berechnung wollte er das Gehalt eines Richters zugrunde gelegt haben.
Da er das zuvor aber nie war, gewährte ihm das Amt die Unterstützung nur auf Grundlage der 900 Euro Unterhaltsbeihilfe, die er im letzten Jahr seiner Ausbildung pro Monat bekommen hatte. Mit Recht, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Für die fiktive Berechnung gebe es keine gesetzliche Grundlage (Az. L 2 AL 82/09, Urteil vom 24. Mai 2012). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Jurist hat Beschwerde beim Bundessozialgericht eingelegt.