Mit der Finanzaufsicht Finanzministerium will Anlegerrechte stärken

Mehr Transparenz für Verbraucher: Als Konsequenz aus der Prokon-Pleite planen Bundesregierung und Finanzaufsicht ein Maßnahmenpaket. Eine „Pranger-Funktion“ im Internet soll den Anlegern helfen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Regierung räumt der Finanzaufsicht weitere Befugnisse ein. Quelle: APN

Berlin Die Bundesregierung möchte den Anlegerschutz verbessern und dazu die Kompetenzen der Finanzaufsicht BaFin erheblich ausweiten. Derzeit werde ein Bündel an Maßnahmen erarbeitet, die auch den weitgehend unkontrollierten „Grauen Kapitalmarkt“ beträfen, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Samstag in Berlin. Dabei gehe es insbesondere darum, Kleinanleger besser zu schützen. „Wir können und wollen den Anlegern nicht alle Risiken abnehmen, aber auch auf dem Grauen Kapitalmarkt soll es fair zugehen“, sagte die Sprecherin.

Die Regierung bestätigte einen Bericht der Zeitung „Die Welt“, wonach die BaFin auf ihrer Internetseite Aufsichtsmaßnahmen gegen Anbieter von Produkten am Grauen Markt veröffentlichen soll, um mehr Transparenz zu schaffen. Dort soll auch auf Anbieter hingewiesen werden, die den Auskunftsgesuchen der BaFin nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind. Das Ministerium erhofft sich dadurch eine Art „Prangerwirkung“.

Geplant ist laut Finanzressort auch eine Verschärfung der Produkt-Vertriebsvorschriften. So soll die BaFin etwa den Vertrieb eines Produktes untersagen können, wenn sich dies aus Verbraucherschutzgründen als unerlässlich erweist. Die Behörde soll auch Werbeverbote aussprechen können. Ziel ist es, Kleinanleger so besser vor aggressiver Werbung für hochkomplexe Produkte zu schützen. „Zudem sollen mögliche Umgehungsstrukturen verhindert und zusätzliche Informationspflichten des Emittenten eingeführt werden.“ Die Gültigkeit von Wertpapierprospekten soll auf ein Jahr zu beschränkt werden, um sie auf einem möglichst aktuellen Stand zu halten.

Vor wenigen Tagen hatte auch das Verbraucherschutzministerium dafür plädiert, dass die BaFin bei begründeten Zweifeln an der Seriosität eines Finanzprodukte-Anbieters Ermittlungen aufnehmen und gegebenenfalls Bußgelder verhängen können soll. Nach Angaben der beiden Ministerien laufen die Arbeiten an einem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Wann der vorgelegt werden soll, wollten die Ressorts nicht sagen.

Die Initiative ist unter anderem eine Folge der Prokon-Pleite. Der Windparkbetreiber hatte Anlegern hohe Renditen versprochen und mit Genussrechten 1,4 Milliarden Euro eingesammelt. Im Januar meldete Prokon Insolvenz an. Das Geld der Anleger dürfte weitgehend verloren sein.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%