Nebenkosten Welche Kosten Mieter zahlen müssen

Wer eine Wohnung mietet, muss neben dem eigentlichen Betrag pro Quadratmeter noch eine ganze Menge mehr zahlen. Der Vermieter darf ihm allerdings nicht alles aufbürden. Eine Nebenkostenabrechnung in Bildern.

GrundsteuerWer ein Haus kauft, muss Grundsteuer zahlen. Das bestimmt das Grundsteuergesetz (GrStG). Wird das Haus vermietet, darf der Besitzer diese Steuer auf seine Mieter umlegen. Allerdings ist der Steuersatz in Deutschland nicht einheitlich. Jede Gemeinde kann ihren eigenen Hebesatz festlegen. Deswegen kann diese Position der Nebenkostenabrechnung von Stadt zu Stadt variieren. Quelle: dpa
VersicherungDa nicht nur Menschen und Autos versichert sind, taucht auf Nebenkostenabrechnungen auch gern der Punkt Versicherung auf. Darunter fallen Gebäudehaftpflichtversicherungen, oder die Kosten für eine Absicherung gegen Feuer, Sturm, Regen, Hagel oder Erdbeben. Quelle: dpa
Gebäudereinigung Wenn die Mieter nicht selbst Besen und Wischer in die Hand nehmen, ist der Vermieter berechtigt, einen Reinigungsdienst einzustellen. Die Kosten für die Treppenreinigung, Ungezieferbekämpfung, Straße kehren und Co. dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Quelle: dpa
HausmeisterBeschäftigt ein Vermieter einen Hausmeister, müssen die Mieter sein Gehalt bezahlen. Gleiches gilt auch für die Sozialbeiträge des Hauswarts. Quelle: dpa
GartenpflegeSelbst einen Gärtner dürfen Vermieter anstellen und sämtliche Kosten für die Pflege und Instandhaltung von Grundstück und Garten weitergeben. Quelle: dpa
MüllabfuhrHausbesitzer zahlen die Gebühren für Abfallentsorgung und Straßenreinigung. Insofern ist es völlig in Ordnung, diese Gebühren auf alle Parteien im Haus umzulegen. Wohnt der Vermieter mit im Haus, zahlt er natürlich auch seinen Anteil. Quelle: dpa
WasserDer Wasserverbrauch pro Wohnung gehört genauso in die Nebenkostenabrechnung wie die Gebühren für den Wasserzähler. Auch die Wartungsarbeiten oder den Austausch eines Zählers müssen die Mieter zahlen. Damit das Wasser nicht kalt aus dem Hahn kommt, muss im Regelfall ein Boiler (Strom) oder die Heizung (Heizkosten) ran. Sollten die Kosten für Warmwasser darin nicht enthalten sein, gibt es in der Abrechnung einen zusätzlichen Punkt "Warmwasserversorgung". Gleiches gilt für verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen. Sollte die nicht ohnehin unter die Punkte Heizung oder Wasser fallen, findet sich in der Abrechnung eine Position "verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage" Quelle: dpa
EntwässerungHat ein Vermieter Kosten durch eine regelmäßige Grundstücksentwässerung, darf er sie auf die Parteien im Haus umlegen. Dazu gehören die Gebühren für die Entwässerung sowie die Kosten für eine entsprechende Pumpe. Quelle: dpa
HeizungEin oft reklamierter Punkt auf der Nebenkostenabrechnung sind die Heizkosten. Dazu gehören nicht nur die verbrauchten Liter Öl oder die verbrauchte Menge Gas, sondern auch die Wartung und Reinigung. Sollte bei den Betriebskosten für die Heizanlage keine Schornsteinreinigung enthalten sein, gibt es im Regelfall einen Extraposten "Schornsteinreinigung". Quelle: dpa
AufzügeIst ein Aufzug im Haus, müssen Mieter die Wartungskosten sowie den benötigten Strom zahlen. Auch die Reinigung und TÜV-Prüfungen werden auf die Bewohner des Hauses umgelegt. Quelle: dpa
BeleuchtungAuch das Licht im Treppenhaus oder im Keller braucht Strom. Und den müssen die Mieter zahlen. Quelle: ZB
SatellitenschüsselHat das Haus eine gemeinsame Satellitenschüssel oder ein Breitbandkabelnetz, darf der Vermieter die Kosten für die Instandhaltung und Wartung weitergeben. Quelle: dpa
WäscheWenn es im Haus Gemeinschaftswaschmaschinen gibt, fallen Kosten für Betrieb und Wartung an. Die Kosten für den Strom, den Wäschetrockner und die Waschmaschine müssen sich alle Parteien teilen. Quelle: dpa
SonstigesAlle Kosten, die nicht unter einen der anderen Punkte fallen, darf der Vermieter unter Sonstiges aufführen. Allerdings dürfen nur Kosten umgelegt werden, die im Zusammenhang mit dem Gebäude und dem Grundstück entstehen. Genau nachlesen können Mieter das unter Paragraph 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Quelle: Fotolia
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