Prokon-Insolvenz Ex-Chef Carsten Rodbertus muss nicht zahlen

Gegen den ehemaligen Prokon-Chef Carsten Rodbertus wird keine Schadensersatzklage erhoben. Grund hierfür: Er verfügt kaum noch über Vermögen. Als Gesellschafter und Geschäftsführer musste er sich aber zurückziehen.

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Ex-Chef Carsten Rodbertus im Juli bei der Gläubigerversammlung des zahlungsunfähigen Windenergieunternehmens Prokon. Quelle: dpa

Hamburg Das insolvente Windenergie-Unternehmen Prokon verzichtet auf Schadensersatzforderungen gegen seinen Ex-Chef Carsten Rodbertus. Die Auseinandersetzungen mit dem früheren geschäftsführenden Gesellschafter Rodbertus seien in einer außergerichtlichen Einigung beigelegt worden, teilte Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin am Mittwoch in Hamburg mit.

Eine Schadenersatzklage werde aufgrund von Vermögenslosigkeit Rodbertus nicht erhoben. Vereinbart wurde unter anderem, dass sich Rodbertus als Gesellschafter und Geschäftsführer zurückzieht.

Er war bereits Anfang April von Penzlin entlassen worden. Das Windenergie-Unternehmen war Anfang 2014 in finanzielle Probleme geraten und im Mai in das Insolvenzverfahren gegangen. Unternehmensgründer Rodbertus hatte rund 75.000 Anleger gewonnen, die 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte des Unternehmens investierten.

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