Die Revision erfolgt auf Drängen des Bundesfinanzministeriums, das wegen der allgemeinpolitischen Betätigung von Attac die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung nach dem Gemeinnützigkeitsrecht als nicht gegeben ansieht.
Für Attac bedeutet die Revision vor dem BFH nach eigenen Angaben „eine Hängepartie, weil wir nun für eine längere Zeit keine Spendenbescheinigungen ausstellen können“.
Eine Entscheidung des BFH bei einem Revisionsverfahren sei dabei frühestens in einem Jahr zu erwarten, teilte das Gericht der WirtschaftsWoche mit. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt spricht unterdessen gegenüber der WirtschaftsWoche von „einem Teilerfolg, um die Gemeinnützigkeit von Attac vom höchsten deutschen Finanzgericht prüfen zu lassen.“
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