ELStAM-Chaos und Freibeträge
Ab Januar satteln die Unternehmen um: Statt der Lohnsteuerkarte aus Pappe berechnet dann ELStAM (Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) das aktuelle Nettogehalt. Bei der Umstellung ist mit Problemen zu rechnen: Eventuell unterschlägt die Software den Kirchenaustritt oder vertut sich bei Steuerklasse oder Zahl der Kinder. Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der deutschen Steuergewerkschaft, geht davon aus, dass der Lohn von circa 1,5 Millionen Arbeitnehmern nicht korrekt abgerechnet wird.
"Das wird einen Aufschrei und dann Massenandrang in den Finanzämtern geben, wenn die Abrechnung millionenfach nicht stimmt", befürchtet der Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BdL), Erich Nöll.
Wer clever ist, sollte also eine ruhige Minute zwischen den Jahren dazu nutzen, seine persönlichen Steuerdaten zu kontrollieren, so Nöll. Ein Check sei vor allem für Eheleute wichtig sowie für Arbeitnehmer, die im nächsten Jahr damit rechnen, arbeitslos zu werden oder in Kurzarbeit zu gehen.
Zu allen Pannen beim Aufbau des Datenpools kommt ein weiterer Knoten hinzu: 2013 verlieren die bisherigen Freibeträge von Millionen Arbeitnehmern komplett ihre Gültigkeit. Beispielsweise die abzugsfähigen Posten von Pendlern, für Kinderbetreuungs- oder Reisekosten, für volljährige Kinder oder wegen eines Minus' aus der Vermietung. Wer es nicht schafft, seine Freibeträge bis Silvester beim Finanzamt neu zu beantragen, bekomme im Januar weniger Netto ausgezahlt, gibt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler zu bedenken. Je nach Verdienst und Steuersatz kann das monatlich einige Hundert Euro weniger ausmachen. Die zu viel gezahlten Steuern können dann erst über die Einkommenssteuererklärung für 2013 zurückgeholt werden, also anderthalb Jahre später.
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dapd