Steuerhinterziehung Schweiz stellt Namen von Steuersündern ins Netz

Im Kampf gegen Steuerbetrug leistet die Schweiz jetzt auf unkonventionelle Art Amtshilfe: Die Regierung nennt Namen möglicher Steuersünder, die anderweitig nicht erreichbar sind, im Internet. Auch Deutsche sind dabei.

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Die Schweizer Steuerverwaltung wird derzeit mit Amtshilfe-Gesuchen aus dem Ausland überhäuft. Mit diesen Gesuchen können zum Beispiel deutsche Steuerbehörden in der Schweiz nach mutmaßlichen Steuersündern fahnden. Per Gesetz sind die Schweizer Behörden verpflichtet, die Betroffenen von diesen Gesuchen zu informieren.

Das ist nicht immer leicht. Daher hat nun die eidgenössische Steuerverwaltung damit begonnen, die Namen von mutmaßlichen Steuersündern aus Deutschland, Frankreich, Spanien und anderen Ländern über das im Internet einsehbare Schweizer Bundesblatt zu veröffentlichten. Dies geschieht, wenn der Betroffene auf anderen Wege nicht erreichbar war. Die Schweizer "Sonntagszeitung" hat als erste über dieses neue, ungewöhnliche Verfahren berichtet.

Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

„Es ist natürlich schon speziell, dass man den Namen einer von einem Amtshilfeersuchen betroffenen Person outet“, sagte ein Sprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung dem Blatt. Über die Internet-Veröffentlichung der Namen sollten die Betroffenen die Chance bekommen, sich zu dem Verfahren zu äußern. Das führt allerdings dazu, dann nun jeder im Internet die Namen der Betroffenen lesen kann und damit weiß, dass die Person ein Problem mit den heimischen Steuerbehörden hat.

Diese Prominenten haben ein Konto in der Schweiz
Logo der Schweizer HSBC-Bank Quelle: REUTERS
Unter den Kunden der Schweizer HSBC-Tochter befindet sich laut den Recherchen auch Gennadi Timtschenko. Er ist ein russisch-finnischer Oligarch im Ölhandel und ein Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Timtschenko wohnt in Genf. Sein Vermögen soll sich auf rund 14 Milliarden US-Dollar belaufen und er steht laut „Süddeutscher Zeitung“ auf der US-Sanktionsliste. Quelle: Handelsblatt Online
Der italienische Sport- und Industriemanager wurde bekannt als Teamchef des Formel-1-Rennstalls von Renault. Mehr als 73 Millionen Dollar soll Briatore bei der HSBC geparkt haben. In den enthüllten Dokumenten taucht sein Name im Zusammenhang mit neun Kundenkonten auf. Unter anderem gehöre ihm ein Nummernkonto, das 2005 geschlossen wurde, heißt es in den Berichten. Bei mindestens sechs Konten sei er als Inhaber aufgeführt – damit steht er in Verbindung mit 38 Bankkonten. Quelle: dpa
Der Banker war Inhaber der griechischen Proton Bank. Lavrentis Lavrentiadis (rechts) saß bereits in Haft wegen Verdachts auf Mord und Geldwäsche. Sein Name steht in Zusammenhang mit sieben HSBC-Kundenkonten, davon zwei Nummernkonten. Quelle: Handelsblatt Online
Der US-amerikanischer Schauspieler Christian Slater hat bereits an der Seite von Tom Cruise und Brad Pitt gearbeitet. 1996 ist er mit Jon Travolta im Action-Film „Broken Arrow“ zu sehen. Er ist vorbestraft wegen Körperverletzung und Alkohol am Steuer. Der Schauspieler wird in Verbindung gebracht mit einem HSBC-Konto namens „Captain Kirk”. Es wurde 1996 eröffnet und bereits ein Jahr später wieder geschlossen. Die enthüllten Dokumente geben allerdings keinen Aufschluss über Slaters genaue Rolle in Verbindung mit dem Konto. Quelle: Handelsblatt Online
Der spanische Formel-1-Pilot Fernando Alonso ist seit 2002 Kunde der HSBC. Er hat vier Jahre in der Schweiz gelebt. Seiner Kundendatei lassen sich vier Bankkonten zuordnen, die in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 42,3 Millionen Dollar Wert waren. Sein Manager erklärt, dass Alonso in mehreren Ländern steuerlich registriert sei – aber überall immer korrekte Angaben mache. Auch Kollege Heikki Kovalainen zählt zu den Kunden der HSBC. Quelle: REUTERS
Li Xiaolin ist eine chinesische Geschäftsfrau und Vorsitzende der China Power Investment Corporation. Die Multimillionärin ist die Tochter des chinesischen Ex-Premiers Li Peng und ist seit 2001 Kundin bei der Schweizer HSBC-Tochter. Mit ihrem Mann unterhielt sie 2006/2007 fünf Bankkonten mit einem Wert von insgesamt 2,48 Millionen Dollar. Die Konten liefen unter dem Namen der „Metralco Overseas S.A.“, einer in Panama registrierten Firma. Die Firma wurde 2012 aufgelöst. Quelle: Handelsblatt Online

Genannt werden dabei Name, Geburtstag, Staatsangehörigkeit und die letzte, bekannte Adresse des mutmaßlichen Steuersünders. Sie werden in der Mitteilung aufgefordert, binnen zehn Tagen ihre aktuelle Adresse zu melden. In den jüngsten Ausgaben des Bundesblatts finden sich zahlreiche deutsche Staatsbürger.

Auch vor Prominenten macht die Behörde nicht Halt. So steht auch Fransicso José Ortiz von Bismarck, der Ur-Ur-Enkel des einstigen Reichskanzlers Otto von Bismarck am Pranger: „Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Francisco José Ortiz von Bismarck, geboren am 1. Mai 1980, deutscher Staatsangehöriger, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen“, heißt es im Bundesblatt.

Die Zahl dieser Veröffentlichung könnte sogar noch zunehmen. Bisher verweigert die Schweiz Amtshilfe, wenn die Informationen, auf denen das Gesuch beruht, auf gestohlenen Daten beruht. Die Schweizer Regierung hat vor kurzem einen Vorstoß unternommen, dass die Schweiz künftig auch bei gestohlenen Daten, wie der berühmten Kundenliste der Genfer Ablegers der HBSC, Amtshilfe leisten soll. 



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