Tool der Woche - Bafög Bald kommt der Geldregen für Studenten

Ab dem nächsten Studiensemester stehen wichtige Änderungen beim Bafög an: Studierende bekommen mehr Geld und die Zahl der Förderungsberechtigten steigt. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, lässt sich jetzt schon berechnen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ohne die Förderung könnten viele junge Menschen nicht studieren. Quelle: dpa

Frankfurt Monatlich bis zu 65 Euro mehr auf dem Konto, das kann sich bei einem Studenten-Budget schon sehen lassen. Möglich wird das ab dem Wintersemester 2016/2017 für alle, die eine Studienfinanzierung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) erhalten. Für jene, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt die Maximalförderung von 670 auf 735 Euro. Auch der Regelbedarf erhöht sich von 597 auf 649 Euro.

Die staatliche Studienfinanzierung gibt es seit 1971, rund vier Millionen Menschen haben schon davon profitiert und nach Angaben des Deutschen Studentenwerks erhält derzeit jeder vierte Studierende Bafög. Ziel dahinter ist mehr Chancengerechtigkeit im deutschen Hochschulsystem. Die Hälfte des Bafög für Studierende ist meist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird als zinsfreier Kredit gewährt – und von diesem Betrag müssen maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die eigenen finanziellen Mittel und die der Eltern oder Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner zur Finanzierung der Ausbildung nicht ausreichen. Auch das Alter spielt eine wichtige Rolle: Zu Beginn der Ausbildung darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Und wer eine Förderung während seines Master-Studiums erhalten möchte, muss vor dem 35. Geburtstag damit beginnen. Profitieren können vom Bafög in der Regel deutsche Studierende und Praktikanten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler und ausländische Auszubildende.

Die im Herbst anstehenden Änderungen wurden bereits im August 2014 im Rahmen der Bafög-Reform beschlossen. „Wir bewerten es positiv, dass der Gesetzgeber nicht nur die Bedarfssätze erhöht hat, sondern auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner anhebt“, sagt Stefan Grob, Stellvertreter des Generalsekretärs des Deutschen Studentenwerkes (DSW), dem Handelsblatt. Die Freibeträge sollen um sieben Prozent erhöht werden, dadurch können nach Berechnungen der Bundesregierung bis zu 110.000 zusätzliche Studierende gefördert werden. Wie hoch das persönliche Bafög ab Herbst ausfällt, kann mit dem Bafög-Rechner geprüft werden.


Versäumnis beim digitalen Bafög-Antrag

Vom DSW kommt trotz der Erhöhung Kritik: „Wir fordern eine regelmäßige Erhöhung der Bafög-Förderung, sie muss automatisch an die Entwicklung von Preisen und Einkommen angepasst werden“, sagt Grob. Die letzte Erhöhung liegt bereits sechs Jahre zurück. Und die aktuelle Anhebung sei nicht ausreichend, sondern entspreche bestenfalls dem, was Studierende nach DSW-Ansicht schon 2014 hätten bekommen sollen. Die nächste Förderung müsse noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Ansonsten bestehe wegen der 2017 anstehenden Bundestagswahl die Gefahr, dass dies erst nach der Regierungs- und Haushaltsbildung in den Jahren 2018 oder 2019 angegangen werde.

Daneben brachten die Studentenwerke zuletzt noch weitere Reformvorschläge ein. Seiner Ansicht nach muss die Altersgrenze abgeschafft und die Förderungshöchstdauer auf Regelstudienzeit plus zwei Semester erhöht werden – bisher ist nach der Regelstudienzeit Schluss. Immerhin: Durch die aktuelle Reform wird die Ausbildung ab dem 1. August 2016 bis zur Bekanntgabe des Abschlussergebnisses gefördert – und nicht mehr nur bis zur letzten Prüfungsleistung. Dadurch sollen Förderungslücken zwischen einem Bachelor- und dem anschließenden Masterstudium geschlossen werden.

Ebenfalls ab August sollen die Bundesländer eine digitale Bafög-Antragstellung ermöglichen – einschließlich elektronischer Identifizierung. Hier sieht das DSW allerdings große Versäumnisse. Mitte Juni habe „nur ein einziges Land e-Bafög umgesetzt. Ein Hoch auf die Hessen“, schreibt DSW-Präsident Dieter Timmermann im aktuellen „DSW-Journal“, das am vergangenen Montag erschienen ist. Er rechnet damit, dass die allermeisten Bundesländer anbieten werden, einen formlosen Bafög-Antrag an eine landesweite De-Mail-Adresse zu schicken, doch das sei kein echtes e-Government.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%