Hilfreich sind zum Beispiel modifizierte Zugewinngemeinschaften. Uricher: „Dabei wird das Unternehmer- und Immobilienvermögen ausgeschlossen, stattdessen wird dem Ehepartner zum Ausgleich ein eigenes Vermögen aufgebaut zum Beispiel in Form einer Lebensversicherung.“
Einfach aufzuspüren sind die Vermögensschutzanwälte hierzulande nicht, geht es doch um ein verschwiegenes Geschäft. Meist sind es spezialisierte Einzelkämpfer oder kleinere Sozietäten – darunter auffällig viele Frauen. Die Spanne der Stundenhonorare liegt zwischen 250 und 800 Euro. Auch Großkanzleien nehmen dieses Geschäft gern mit, wenngleich sie es nicht eigens bewerben und um Himmels willen nicht das Feld Familienrecht besetzen wollen.
Kampf mit harten Bandagen
Sie mögen mit den üblichen Schlammschlachten bei Scheidungen oder Familienzwistigkeiten nichts zu tun haben. Denn „70 Prozent der Scheidungen sind Rosenkriege“, schätzt Uricher. Gekämpft wird mit harten Bandagen. Ein beliebtes Muster: Dem wirtschaftlich schwächeren oder verlassenen Partner fällt plötzlich ein, dass der andere Konten im Ausland hat, die dem Fiskus nicht bekannt sind. Asset Protection ist eine Herausforderung für Juristen, weil verschiedene Rechtsgebiete ineinandergreifen: „Nicht nur gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte spielen ein Rolle, sondern auch erb- und familienrechtliche Fragen – und vor allem das Verständnis für familiendynamische Prozesse“, gibt Tom Rüsen, Leiter des Instituts für Familienunternehmen von der Uni Witten-Herdecke, zu bedenken.
Ihm fallen immer wieder zwei Anwalts-Typen auf: „Einmal die Weitblickenden und dann diejenigen, die ausschließlich kurzfristige Interessen vertreten – ohne Rücksicht auf das Unternehmen.“ Rüsen findet: Anwälte dürften nicht nur ein einzelnes Problem lösen, sondern müssen auch über den Tellerrand schauen und erkennen, dass durch allzu harte Interessenvertretung einer Seite auch Unternehmen gefährdet werden können. Heikel wird es für Vermögende, wenn abtrünnige oder verlassene Ehepartner mit ausländischem Recht taktieren: Briten erkennen nämlich voreheliche Eheverträge nach deutschem Muster nicht an, berichtet Rainer Lorz von Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz in Stuttgart. Er vergleicht: „Britische Richter machen Bestandsaufnahme und gehen über Eheverträge stets glatt hinweg.“