Köln Ein Bundesbeamter, der einen Ideenwettbewerb erfolgreich mit einem Preisgeld absolviert hat, muss die Summe versteuern. Der Geldpreis aus dem - vom Bund initiierten - Wettbewerb sei als Arbeitslohn einzustufen, entschied das Kölner Finanzgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az. 4 K 759/10 vom 12. Juni).
Der Beamte hatte geklagt, nachdem das Finanzamt das Geld als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelt hatte. Es handele sich um eine Ehrung seiner Person für staatsbürgerliches Engagement, argumentierte der Kläger. Es gebe gegenüber seinem Dienstherrn keine Pflicht, an dem Wettbewerb teilzunehmen. Das Finanzamt habe zu Unrecht einen Zusammenhang zwischen Preisgeld und beruflicher Tätigkeit hergestellt. Das Gericht betonte hingegen, es teile die Auffassung des Finanzamtes. Der Teilnehmerkreis des Ideenwettbewerbs sei auf die Beschäftigten der Bundesverwaltung beschränkt gewesen. Zudem war es Ziel, in der Bundesverwaltung Verfahrensabläufe zu verbessern - und hier sei gerade die berufliche Erfahrung der Teilnehmer gefragt gewesen.