Urteil Bei Sanierungskosten müssen alle Eigentümer zahlen

Eigentümer von Wohnhäusern streiten oft ums Geld – vor allem bei Sanierungen. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Renovierungen grundsätzlich gemeinsam gezahlt werden müssen. Das Urteil geht noch einen Schritt weiter.

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Eigentümer, die dringende Renovierungen verhindern, machen sich schadenersatzpflichtig. Quelle: dpa

Karlsruhe Wohneigentümer müssen die Kosten für wichtige Sanierungen in einem Mehrfamilienhaus gemeinsam zahlen. Das gilt auch für diejenigen, die sich die Renovierungen gar nicht leisten können, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden hat.

Die Richter gaben damit der Besitzerin einer Kellerwohnung recht. Sie hatte die anderen Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses verklagt. Die Eigentümer weigerten sich, der Sanierung der Kellerwohnung zuzustimmen. Diese ist wegen Feuchtigkeit in den Außenwänden nicht mehr bewohnbar und müsste dringend renoviert werden.

„Wichtige Sanierungen müssen alle zahlen“, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Christina Stresemann. Der Senat ging sogar noch einen Schritt weiter: Danach machen sich Eigentümer schadenersatzpflichtig, wenn sie dringende Renovierungen verhindern.

Das Landgericht Koblenz hatte die Klage der Frau noch abgewiesen. Das Gericht sah die „Opfergrenze“ der anderen Eigentümer überschritten: Sie seien finanzschwach und hätten von der Sanierung des Kellers nichts, hieß es. Der BGH entschied jetzt anders.

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