Urteile 2013 Die skurrilsten Gerichtsprozesse des Jahres

Unterhalt für Hunde, Kündigung wegen Zigarettengeruch und Entschädigungen fürs Stolpern: Die Gerichte mussten sich im Jahr 2013 mit allerlei Kuriosem befassen. Die Fälle und Entscheidungen im Überblick.

Eine australische Beamtin hatte Schadenersatz verlangt, weil sie sich während einer Dienstreise beim Sex verletzt hatte. Nach Angaben der Klägerin war ihr eine Lampe auf den Kopf gefallen, wodurch sie ein posttraumatisches Stresssyndrom bekam. Sie machte deshalb bei der Versicherung ihres Arbeitgebers Schmerzensgeld geltend. Ihre Argumentation: Sie habe die Verletzungen während eines Arbeitseinsatzes erlitten. Sechs Jahre lang wurde gestritten, ob die Verletzung eine Folge ihrer Arbeit für die Regierung war oder ob der Geschlechtsverkehr ein "normaler Vorgang während einer Übernachtung" sei, wie etwa Essen oder Duschen. Das Gericht in Canberra hat letztlich entschieden, dass der Arbeitgeber das Sexualverhalten der Frau weder direkt noch indirekt veranlasst habe. Sex gehöre außerdem nicht zu den normalen Vorkommnissen einer Dienstreise, wie etwa Duschen, Schlafen oder Essen. Ein Widerspruch gegen das Urteil ist nicht mehr möglich. Quelle: dpa
Nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten bekommt Rechtsanwältin Liubov Zelinskij von diesem 1500 Euro Unterhalt für die gemeinsamen Hunde. Darauf einigten sich die Frau und ihr Ex-Lebensgefährte in einem Vergleich. Das Paar hatte 2009 einen Hund und 2010 eine Hündin angeschafft, die dann zwei Welpen warf. Wenig später trennte sich das Paar, die Hunde blieben bei der Frau. Der Mann muss den Betrag ab Dezember in 100 Euro-Raten pro Monat abbezahlen. Das Paar hatte 2009 Hund Wotan und 2010 Hündin Cora angeschafft, die dann zwei Welpen warf. Wenig später trennte sich das Paar. Die Tiere blieben bei der Frau. Die Kosten betrugen laut Gericht pro erwachsenem Hund etwa 50 Euro monatlich plus Tierarztkosten. Allerdings sei es wohl kaum zumutbar, „dass man für die Gesamtlebensdauer dieser Hunde den hälftigen Lebensunterhalt bezahlt“, stellte der Vorsitzende Richter klar. Er regte deshalb den Vergleich an. Ursprünglich hatte die Frau 6919 Euro für Hundenahrung und Tierarztkosten gefordert. Und ein solches Urteil beziehungsweise ein solcher Vergleich ist gar nicht mal überraschend. So muss beispielsweise ein Mann monatlich 100 Euro Unterhalt für seinen Hund zahlen - bis zu dessen Tod. So hatte es ein Ehepaar bei der Scheidung vertraglich festgelegt. Doch das erschien dem Mann auf Dauer zu viel, nach einer Weile wollte er nicht mehr zahlen. Vertrag ist Vertrag, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht. Bis zum Tod des Hundes sei der monatliche Unterhalt weiter fällig. Immerhin: Wie auch bei Kindern können Paare ein Besuchsrecht für Scheidungstiere erstreiten. Ein Paar hatte nach der Trennung um das „Sorgerecht“ für den gemeinsamen Pudel gestritten. Nach einer tierpsychologischen Untersuchung wurde der Hund zwar der Frau zugesprochen. Dem Mann räumte das Amtsgericht Bad Mergentheim (Baden-Württemberg) aber ein Besuchsrecht ein - jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat. Quelle: dpa
Eine Hartz-IV-Empfängerin hatte im Sommer 2013 geklagt, nachdem das Jobcenter Heidelberg sie zu einem Drogentest aufforderte. Auslöser war, dass die Frau mehrfach nicht zu Gesprächsterminen erschien und sich dazu krank meldete. Für das Drogenscreening entnahm ihr eine Amtsärztin eine Urinprobe und Blut. Dadurch fühlte sich die Klägerin diskriminiert und in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt - die medizinische Untersuchung sei entwürdigend gewesen. Daher forderte die Frau von der Bundesagentur für Arbeit eine Geldentschädigung in Höhe von 1000 Euro. (Az.: 3 O 403/11). Das Landgericht Heidelberg gab ihr in der Sache zwar grundsätzlich recht, wies aber die Klage auf Entschädigung ab. Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit - und dazu zähle auch eine Blutentnahme - dürften nur angeordnet werden, wenn konkrete Hinweise auf eine Abhängigkeit bestünden. Eine Entschädigung gebe es aber nur bei einem schwerwiegenden Eingriff. Quelle: dpa
Ein Lottokönig aus Mönchengladbach muss den Gewinn mit seiner Ex-Frau im Zuge der Scheidung teilen. Ihr steht die Hälfte einer knappen halben Million Euro zu - obwohl der Rentner zum Zeitpunkt des Geldsegens schon acht Jahre von ihr getrennt gelebt hatte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. XII ZR 277/12) und beendete einen jahrelangen Rechtsstreit durch drei Instanzen. Die Frau erhält 242.500 Euro. Ihr Ex-Mann muss auch die Kosten des Verfahrens tragen - rund 66.000 Euro. Der BGH hielt mit seinem Urteil an der gängigen Rechtsprechung zum Zugewinn fest. Beim Zugewinn beziehungsweise Zugewinnausgleich werden alle während der Ehe hinzugewonnenen Vermögenswerte zusammengerechnet und anschließend halbiert. Bei einer Scheidung wird dann festgestellt, wer welches Vermögen zu Beginn der Ehe hatte und wie hoch das Vermögen bei Ende der Beziehung gewesen ist. Die Differenz muss der vermögendere der beiden Partner dem anderen auszahlen. Quelle: dpa
Wer raucht, obwohl in seinem Unternehmen Rauchverbot herrscht, riskiert die Kündigung - zumindest aber eine Abmahnung. Nur nach Rauch riechen ist dagegen kein Entlassungsgrund. Das entschied das Arbeitsgericht Saarlouis. Eine Arbeitnehmerin war nach nur zwei Stunden Arbeit am ersten Tag ihrer Probezeit wieder nach Hause geschickt worden, weil sie stark nach Rauch gerochen habe, obwohl im Unternehmen Rauchverbot herrschte. Darüber hätten sich Kolleginnen und Kunden beschwert. Da die Klägerin aber nicht während der Arbeit sondern vor Arbeitsbeginn geraucht hatte, erklärte das Gericht die Kündigung für unwirksam (Az.: 1 Ca 375/12). Quelle: dpa
Im April diesen Jahres hatten sich mehrere Jugendliche auf einem Parkplatz im baden-württembergischen Balingen getroffen, geredet, gelacht und Musik gehört. Davon fühlte sich eine Anwohnerin gestört und alarmierte die Polizei. Statt die Jugendlichen darauf anzusprechen, habe die Polizei den Fahrer des Autos, aus dem die Musik kam, aufs Revier bestellt. Der habe den Beamten die Namen der anderen Jugendlichen nennen müssen, die bei dem Treffen dabei waren. Einige Tage später erhielten die Jugendlichen eine Zahlungsaufforderung wegen lauten Lachens und Redens in Höhe von 35 Euro. Eine 17-Jährige zog dagegen vor Gericht. Die Richter am Amtsgericht Balingen sprachen die junge Frau frei. Sie habe nicht einmal gewusst, dass sie jemanden belästige, urteilte die Richterin. Schließlich habe weder die Anwohnerin noch die Polizei die jungen Leute darauf hingewiesen. Damit gebe es juristisch gesehen auch keine vorsätzliche Lärmbelästigung. Quelle: dpa/dpaweb
Wer auf der Weihnachtsfeier nicht dabei war, hat keinen Anspruch darauf, ein Weihnachtsgeschenk zu bekommen. Das hat das Arbeitsgerichts Köln entschieden. Ein Angestellter hatte seine Firma verklagt, die ihren Angestellten zu Weihnachten 2012 einen Tablet-Computer geschenkt hatte. Allerdings bekamen nur die Mitarbeiter ein Tablet, die auch auf der Weihnachtsfeier dabei waren. Der Kläger war an diesem Tag krank und verlangte deshalb von seinem Arbeitgeber auch einen Tablet-PC. Schließlich gelte der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter. Darüber sei der Computer eine Vergütung, die ihm auch dann zustehe, wenn er nicht an der Feier teilnehmen konnte. Die Richter gaben dem Mann zwar Recht, dass ein Unternehmen seine Mitarbeiter gleich behandeln müsse, wer an der Weihnachtsfeier fehlt, habe aber trotzdem keinen Anspruch auf ein Geschenk, das bei dieser Gelegenheit übergeben wurde (Az.: 3 Ca 1819/13). Quelle: dpa
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