Abzocke über das Telefon
Der unerlaubte Werbeanruf versprach den Gewinn eines ARAL-Tankgutscheins in Höhe von 10 Euro. Einzige Bedingung: der Anruf bei einer kostenfreien (0)800er-Nummer. Wer wählte, der wurde per Bandansage aufgefordert, die Tasten 1 und 9 zu drücken, um den Tankgutschein zu aktivieren. Der Haken jedoch: Dadurch meldete sich der Anrufer zugleich bei einem so genannten Gewinnspieleintragsdienst an. Und der vereinnahmte jede Woche 9,90 Euro – ganz einfach über die Telefonrechnung des hereingelegten Verbrauchers. Dem unlauteren Treiben setzte die Bundesnetzagentur ein Ende. Sämtlichen Netzbetreibern untersagte sie, Beträge für bestimmte Produktnummern-Nummern in Rechnung zu stellen oder für bereits zugestellte Rechnungen das Inkasso zu betreiben.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Wenn wir nicht einen so beschissenen Rechtstaat hätten , würden solche GANOVEN umgehend vor den richter gebracht und zu harten strafen verurteilt.
Dazu gehört auch die ganze üble Praxis des "Kleingedruckten" oder der Minischrift in der Fernsehwerbung.
Ist eigentlich auch einfacher zu lösen. Dort wo vorne Kostenlos steht kann nicht hinten etwas gefordert werden. Das sollte so einfach gesetzlich klar sein, ohne das ein Rechtsverdreher da etwas anderes draus machen kann.