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WiWo-Top-Kanzleien: Die besten Anwälte für Steuerstrafrecht

von Hans-Peter Canibol

Um Betroffenen Orientierung zu bieten, hat die WirtschaftsWoche die besten Steuerstrafrechtler ausgewählt.

WiWo-Top-Kanzleien
WiWo-Top-Kanzleien

Wer an der Grenze mit Bargeld erwischt wird oder sowieso über eine Selbstanzeige nachdenkt, braucht guten juristischen Rat. Allerdings ist für den Klienten oft schwer zu erkennen, ob ein Anwalt sein Handwerk wirklich versteht. Die WirtschaftsWoche hat deshalb in einem mehrstufigen Auswahlprozess die besten Steuerstrafrechtler gekürt. Zunächst wurde anhand von Datenbankrecherchen und Expertenbefragungen ermittelt, welche Anwälte in den letzten Jahren positiv auf sich aufmerksam gemacht haben. Danach befragte die WirtschaftsWoche anhand einer Liste von 54 Anwälten mehrere Experten, wen sie empfehlen würden. Auf Basis dieser Empfehlungen gelangten 38 Anwälte in ein Elite-Panel. 

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In der Endrunde beurteilte eine dreiköpfige Jury (Details siehe unten) diese Anwälte nach vier Kriterien, die je mit 25 Prozent gewichtet wurden: nachweisbare Erfolge, Erfahrung, Stärke des Kanzlei-Teams und Kostenbewusstsein. Die 25 Anwälte, die die höchsten Punktzahlen erreichten, sind in der Tabelle aufgeführt. 

Die Jury-Mitglieder

Helmut Plote: Der Leiter der Leistungsabteilung von D.A.S. Rechtsschutz und Hamburg Mannheimer Rechtsschutz hat mit seinem Team einen guten Überblick über die Erfolgsquoten von Anwälten. Die D.A.S. ist mit elf Millionen Kunden Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dirk Götze: Der Rechtsanwalt ist Vorsitzender des „Thüringer Arbeitskreises Steuerstrafrecht“, der wissenschaftliche Publikationen über das Steuerstrafrecht fördert und Fortbildungen für Anwälte, Steuerberater und Finanzbeamte organisiert. 

Daniel Schönwitz: Der Journalist schreibt seit 2004 über neue Entwicklungen im Bereich Steuerfahndung. Für die „Steuern und Recht“-Seiten der WirtschaftsWoche verfolgt er zudem die aktuelle Rechtsprechung im Steuerstrafrecht.

4 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 23.07.2009, 00:13 UhrAnonymer Benutzer: Watz

    Das Problem aus meiner Erfahrung ist, dass wenn der Fiskus zuschlägt, dann fährt man oft besser gleich sich auf einen Deal einzulassen, zu zahlen und danach, wenn man kann, zu verschwinden. Ein jahrelangen Prozess mit dem Finanzamt zu führen und die Repressalien während der Zeit mitzumachen ist Terror nach Mafiamanier. Das Finanzamt hat mittlerweile eine gewaltige Macht und man soll nicht glauben dass ein guter Strafrechtler einem schnell rausreißen kann.
    ist man einmal aufgefallen, wird der Steuerpflichtige markiert und hat erhöhte Aufmerksamkeit in Zukunft zu erwarten. Mit anderen Worten man hat keine Ruhe, das gilt besonders bei Unternehmer.

    in der speziellen Frage der Selbstanzeige kommt es auf die Höhe der hinterzogenen Steuern an. Das zu beweisen zieht auch einen gewaltigen Aufwand nach sich weil das Finanzamt nicht automatisch davon ausgeht dass die in der Steueroase geparkten Gelder schon mal versteuert wurden.
    im Auslandssachverhalt gilt die beweislastumkehr - man kann sich nicht darauf berufen - solange ihr mir das nicht nachweisen könnt, bin ich unschuldig. Nein man muss die eigene Unschuld defakto nachweisen.
    Als Angestellter sollte man auch beachten ob das Finanzamt einem bestechlichkeit vorwerfen kann. Das würde dann evtl. noch ein besuch der Steuerfahndung nach sich ziehen, wenn danach wieder "Verdachtsmomente" gefunden wurden, dann ist das durch die Selbstanzeige nicht abgedeckt.
    Die Selbstanzeige ist deshalb höchst gefährlich und problematisch, weil ganz einfach das Finanzamt ständig nach Anhaltspunkte/Verdachtsmomente sucht um einem das Vermögen abzunehmen.
    ich würde zuerst mal die Wahl bzw. Abwahl des Kavalersiten im September abwarten und dann sehen ob sich der Sturm legt.
    bis dahin wird sich an der Aufweichung des bankgeheimnisses nichts ändern. Z.b. muß Österreich eine 2/3 Mehrheit im Parlament zusammen bekommen, um am bankgeheimnis was zu ändern. Danach sieht es aber nicht aus.

  • 22.07.2009, 20:29 UhrAnonymer Benutzer: Heitro

    Ein Schelm, wer hier vermutet, dass bezüglich der Namen in dieser renomierten Liste Geld an den Verlag geflossen ist.

  • 20.07.2009, 22:04 UhrAnonymer Benutzer: Leser1

    Es fehlt auch Dr. h.c. Rüdiger Spormann, aus Düsseldorf, da er auch sehr erfahren ist.

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