Sobald der Streifen auf dem Schwangerschaftstest blau wird, sehen die meisten Frauen rosa. Das Leben ist schön! Wenn das Kind erst mal da ist, so der feste Glaube, wird es noch schöner. Da gibt Frau doch gerne ihren Job auf, um sich ganz um Heim und Herd zu kümmern. Und sie lebten glücklich und zufrieden bis an ihr Lebensende zusammen.
Die Scheidungsstatistiken sprechen da leider eine ganz andere Sprache – bis zum Tod wird da kaum noch gewartet, das übernimmt in den meisten Fällen der Richter: 180.000 Ehen wurden 2012 geschieden, mehr als jede dritte Ehe geht vorzeitig in die Brüche, im Schnitt ist nach etwas mehr als 14 Jahren Schluss mit lustig – auch für den Nachwuchs: Fast die Hälfte der Ehepaare, die sich 2012 scheiden ließen, hatte Kinder unter 18 Jahren – insgesamt waren 143.000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Bitter ist das aber auch für die dann allein erziehenden Mütter, bei denen am Ende des Gelds leider noch so viel Monat übrig ist.
Aber keine Mutter muss am Hungertuch nagen, wenn aus dem Erzeuger kein Versorger bis zur Bahre wurde. Sie muss einfach im rechten Moment die rosarote Brille abnehmen und einen hieb- und stichfesten Ehevertrag aufsetzen, der sie für den schlimmsten Fall absichert. Denn die Versorgerehe hat längst ausgedient.
Hat das Paar sich dafür entschieden, dass die Frau gar nicht arbeitet oder allenfalls ein wenig dazuverdient, sollte sie sich ihren Teil vom Kuchen verbriefen lassen. So zum Beispiel im Falle einer Gütertrennung. Um nicht plötzlich aus dem zusammengesparten Eigenheim ausgeschlossen zu werden, sollten sie für den Fall der Trennung vertraglich regeln, dass sie ein Anrecht auf die Hälfte des während der Zeit der Kinderbetreuung erwirtschafteten Gewinns haben.
Betreuungsbonus vereinbaren
Der Gesetzgeber hat außerdem längst dafür gesorgt, dass sich Frauen nach der Scheidung ein Leben lang auf ihrem Muttersein ausruhen könnten. Demnach müssen geschiedene Mütter wieder erwerbstätig sein, sobald das jüngste Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Bleibt eine Frau mehrere Jahre daheim bei den Kindern, muss sie mit großen finanziellen Einbußen rechnen. Je länger die Auszeit, desto geringer fällt das Entgelt beim Wiedereinstieg aus. Sich darauf zu beschränken, dem Partner den Rücken frei zu halten, damit der sich um seine Karriere kümmern kann, ist also riskant.
Weil die Rückkehr in den Beruf aber selten auf Knopfdruck gelingt, empfiehlt sich eine faire Übergangsregelung: Wer nicht arbeitet, sollte sich dazu verpflichten, ernsthaft nach einer Anstellung zu suchen und darüber auch Rechenschaft abzulegen. Wer in Lohn und Brot steht, verpflichtet sich wiederum, die andere Seite während dieser Zeit finanziell mit einem vereinbarten Betrag zu unterstützen.
Haben die Kinder ihren Lebensmittelpunkt nach der Trennung bei der Mutter, ist sie diejenige, die den Großteil der Betreuung übernimmt. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Kindesunterhalt, ist es daher ratsam, sich über die Kosten, die über die Standardbetreuung hinausgehen, Gedanken zu machen – also einen Betreuungsbonus zu vereinbaren. Wenn die Mutter etwa zwei Tage pro Woche abends kinderfrei, übernimmt in der Zeit der Vater die Betreuung – oder zahlt für diese Zeit einen Babysitter. Das solle auch in Betracht gezogen werden, wenn die Kinder krank sind.
Und was passiert mit der Rente? Die gesetzlichen Regelungen reichen auch hier nicht aus: Also sollte der gesetzliche wie betriebliche Rentenanspruch, der während der Zeit der Kinderbetreuung erworben wurde, geteilt werden – wie alle anderen angesparten Gewinne auch.