Gesetzlich oder privat? Krankenversicherung für Kinder

Gesetzlich oder privat? Was die Krankenversicherung für Kinder kostet, worauf Eltern achten sollten.

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Gesetzlich versicherte Eltern. Das ist der unschlagbare Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Kinder sind über in Deutschland gemeldete und dort versicherte Eltern automatisch und kostenlos mitversichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einzelkind oder eine ganze Horde handelt. Gut versorgt sind sie dort allemal: Die über Jahre gehenden Vorsorgeuntersuchungen, Pflichtprogramm aller Kassen, geben keinen Grund zur Klage; ebenso werden GKV-Kinder in der Praxis oder im Krankenhaus nicht schlechter behandelt als in der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherte Abkömmlinge.

Gerade dieser Vorteil lässt viele freiwillig gesetzlich Versicherte, die dank ihres Einkommens über der Bemessungsgrenze längt zur privaten Konkurrenz hätten wechseln können, bei den Gesetzlichen bleiben. Das trifft sich gut – aus Kassensicht: Sie sind diejenigen, die Monat für Monat den höchsten Beitrag bezahlen.

Das sollten Eltern wissen:

Eigene Einkünfte. Sobald der Sprössling, und sei er noch so klein, über eigene Einnahmen zum Beispiel aus einer Halbwaisenrente oder über Kapitaleinkünfte aus einem Erbe verfügt, müssen sie ihn zusätzlich versichern; für 100 bis 120 Euro, je nach Kasse. Damit zahlen sie fast genau so viel wie für eine private Krankenversicherung. Extra versichert werden müssen Kinder ab Einkünften von derzeit monatlich 355 Euro, was zum Beispiel Zinsen aus 80.000 Euro Festgeld entspricht. Arbeiten Tochter oder Sohn schon, markiert der 400-Euro-Job die Grenze.

Ein Elternteil privat, einer in der GKV. Ist die Mutter in der GKV, ist das Kind bei ihr nur kostenlos mitversichert, wenn das Einkommen des PKV-Vaters nicht höher als das der Mutter ist und zudem monatlich nicht über 4012,50 Euro liegt. Ist die Mutter privat versichert und der Vater gesetzlich, gilt das Ganze andersherum.

Elternzeit in Mischehen wird teuer: Das Kind bleibt nur familienversichert, wenn alle oben genannten Bedingungen weiter erfüllt sind. Das heißt: Bleibt die GKV-versicherte Mutter daheim, ist das Kind nur so lange in der GKV, wie der PKV-Gatte nicht über 4012,50 Euro brutto im Monat verdient. Ansonsten muss es zu den Privaten. Ist die Mutter in der PKV und für ein Jahr in Elternzeit, ist das Kind beim Vater ebenfalls nur dann ein Fall für die Gesetzliche, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind. Verdient er über der Grenze, muss das Kind in die PKV.

Privat versicherte Eltern. Hier liegt der Fall einfach: Jedes Kind bekommt einen eigenen Versicherungsvertrag – und das kann kosten. Zurzeit liegen die Beiträge je nach Kasse im Schnitt bei 130 Euro für ein Kind, das gleich mit der Geburt Kunde wird. Der monatliche Beitrag erhöht sich im Laufe der Jahre nicht grundsätzlich, beispielsweise durch das steigende Alter, sondern nur um die allgemeinen Beitragssteigerungen in dem Tarif. Unterstellt man nur eine moderate Anhebung über die Jahre, zahlen Eltern von der Geburt bis zum 18. Geburtstag rund 30.000 Euro.

Dafür könnten die Freiwilligen in der GKV ihrem Nachwuchs mehr als eine nette Zusatzversicherung gönnen und kommen auf ein vergleichbares Leistungsniveau.

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