IBAN-Pflicht
Von Montag an müssen auch Verbraucher für Überweisungen und Lastschriften in Euro die internationale Kontonummer IBAN nutzen. „Kunden, die sich zum 1. Februar nicht umstellen, laufen Gefahr, dass ihre Überweisung nicht ausgeführt wird und dass das Zeit kostet“, warnte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.
„Das kann dann auch Geld kosten, wenn ein Zahlungsziel verfehlt wird“ - etwa wenn ein Bußgeld nicht rechtzeitig bei der Behörde ankommt, weil bei der Überweisung alte Kontonummer und alte Bankleitzahl benutzt wurden, oder eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wird und in solchen Fällen Mahngebühren oder Verzugszinsen fällig werden.
Die IBAN („International Bank Account Number“) soll dazu beitragen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen grenzüberschreitend zu standardisieren und so zu beschleunigen. Der Zahlungsverkehrsraum Sepa („Single Euro Payments Area“) umfasst 34 Länder. Neben den 28 EU-Staaten machen Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Monaco und San Marino mit.
In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Für Unternehmen und Vereine ist das neue Format seit dem 1. August 2014 verpflichtend, für Verbraucher gab es eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016. Banken wandelten die alten Angaben automatisch in das neue Format um.
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dpa