Mietrecht Schadenersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Meldet der Vermieter Eigenbedarf an, heißt es für den Mieter in der Regel: ausziehen. Doch Achtung: Schummelt ein Vermieter dabei, kann der Mieter Schadenersatz fordern – wie bei einem Fall in Koblenz.

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Meldet ein Vermieter Eigenbedarf an, muss der Mieter ausziehen. Ging es dabei nicht mit rechten Dingen zu, kann der Mieter Schadenersatz fordern. Quelle: dpa

Karlsruhe Mieter können von ihrem Vermieter Schadenersatz verlangen, wenn dieser seinen Eigenbedarf an der Wohnung nur vorgetäuscht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit seine jahrelange Rechtsprechung bekräftigt. (Az.: VIII ZR 99/14)

Den Richtern lag die Schadenersatzklage eines Mieters aus Koblenz vor. Ihm wurde gekündigt, weil angeblich der neue Hausmeister des Gebäudes in seine Wohnung einziehen sollte. Es kam zu einem Prozess, in dessen Verlauf sich beide Parteien per Vergleich einigten. Der Mieter zog aus, doch statt des Hausmeisters zog eine Familie in die Wohnung ein.

Der Mieter wollte nun finanziellen Ersatz für seine höhere Monatsmiete nach dem Umzug, den längeren Weg zur Arbeit und für seine Kosten des ersten Prozesses – insgesamt rund 25 800 Euro. Er scheiterte beim Landgericht Koblenz.

Der BGH hingegen gab ihm in dem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil recht und wies den Fall zur erneuten Beurteilung an das Landgericht zurück. Mit dem Vergleich habe der Mieter nicht auf eventuelle Schadenersatzansprüche verzichtet, hieß es.

„Vorgetäuschter Eigenbedarf kann für den Vermieter teuer werden“, kommentierte Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund das Urteil.

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