Piktogramm ausreichend Gericht bestätigt Pfand-Kennzeichnung bei Coca-Cola

Sieg für Coca-Cola: Weil der Getränkehersteller auf die Pfandpflicht seiner Flaschen nur per Piktogramm hinweist, hatte die Deutsche Umwelthilfe wegen Verbrauchertäuschung geklagt – und erlitt nun eine Niederlage.

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Seit Mai 2005 besteht ein einheitliches Pfand auf Einwegflaschen von 25 Cent. Quelle: ap

Berlin Im Streit um die Pfand-Kennzeichnung von Coca-Cola-Einweg-Plastikflaschen hat die Deutsche Umwelthilfe eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin wies eine Klage des Vereins gegen den Getränkekonzern am Donnerstag ab, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Umwelthilfe hatte Coca-Cola Verbrauchertäuschung vorgeworfen, weil auf die Pfandpflicht der Flaschen lediglich ein Piktogramm hinweist, jedoch kein Text. Das Gericht sah diese Praxis jedoch im Einklang mit der Auffassung diverser Behörden und Verbände, wie die Sprecherin sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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