Rente Angst vor der Altersarmut

Die Sparmaßnahmen der Bundesregierung stoßen beim Sozialflügel der Unionsfraktion auf Unmut: Vor allem der Plan, den Rentenbeitrag für Hartz-IV-Empfänger zu streichen, erregt die Gemüter. Unionsvertretern geht es um die Symbolkraft der Entscheidung - sie fordern eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes.

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Die Sparmaßnahmen der Bundesregierung träfen vor allem Einkommensschwache und ältere Menschen, so die Kritik des CDU-Sozialflügels. Quelle: ap

BERLIN. "Das kann keinen Jubel auslösen", sagte gestern der Chef der Arbeitnehmergruppe von CDU und CSU, Peter Weiß, dem Handelsblatt. "Wir würden der Rentenversicherung gerne die damit verbundenen Einnahmeverluste von 1,8 Mrd. Euro ersparen." Auch sei es mehr als unglücklich, dass Langzeitarbeitslosen nun für die Zeit des Hartz-IV-Bezugs kein Euro mehr auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben werde. "Das erhöht die Gefahr der Altersarmut" warnte auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse, Christian Bäumler.

Bislang zahlt der Bund für jeden Hartz-IV-Empfänger pro Monat rund 40 Euro an die Rentenkasse. Bei der Rente bringt das allerdings heute schon nicht viel. Pro Monat Hartz-IV-Bezug steigt der Rentenanspruch gerade einmal um 17 Cent. Etwas mehr als zwei Euro sind es im Jahr. Kanzlerin Angela Merkel hatte den völligen Wegfall des Rentenbeitrags gestern auch aus diesem Grund als vertretbar bezeichnet.

Doch Bäumler geht es auch um die Symbolkraft dieser Entscheidung: "Da werden diejenigen getroffen, die keine Lobby haben und die sich am wenigsten wehren können." Dagegen blieben die Bezieher hoher Einkommen verschont. "Ich denke, das liegt an der FDP", sagte er und forderte, den Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 250 000 Euro im Jahr befristet von 45 auf 47,5 Prozent zu erhöhen.

Dagegen sieht Weiß das größere Problem darin, dass der Rentenversicherung in den nächsten Jahren 1,8 Mrd. Euro im Jahr fehlen werden, während die Einsparungen durch den Wegfall der Minirentenansprüche der Hartz-IV-Empfänger sich erst in einigen Jahrzehnten auf dem Konto der Rentenversicherung als Minderausgaben niederschlagen werden.

CDU-Rentenexperte Weiß plädierte gestern dafür, den Schaden für die Hartz-IV-Empfänger zu begrenzen. So müsse sichergestellt werden, dass der Wegfall der Rentenbeiträge nicht dazu führe, dass Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeitsrente und auf berufliche Rehabilitationsleistungen verloren gingen. Nach geltendem Recht verlieren Arbeitnehmer den Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie zwei Jahre keine Rentenbeiträge gezahlt haben.

Der Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier, deutete an, dass auf die Streichung des Rentenbeitrags noch verzichtet werden könne, wenn das Geld an anderer Stelle eingespart würde.

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