Ärger um EEG-Subventionen EU fordert überhöhte Beihilfen zurück

Deutsche Unternehmen müssen zahlen: Weil „ein kleiner Teil“ der 2012 auf Basis des EEG gewährten Subventionen höher war als erlaubt, müssen die entsprechenden Konzerne Gelder an die EU zurückerstatten.

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Einige deutsche Firmen haben auf Basis des EEG 2012 zu hohe Beihilfen erhalten. Sie müssen Geld an die EU zurückzahlen. Quelle: dpa

Brüssel Die Europäische Kommission fordert einige überhöhte Subventionen für deutsche Unternehmen zurück, die auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus dem Jahr 2012 gewährt wurden. „Ein kleiner Teil“ der Rabatte für stromintensive Firmen sei höher als nach den EU-Beihilfevorschriften erlaubt ausgefallen, kritisierte die Brüsseler Behörde am Dienstag.

Die betroffenen Firmen müssten diese Beträge zurückzahlen, da mit den überhöhten Beihilfen der Wettbewerb „verfälscht“ worden sei. Die Rückforderungen beziehen sich nur auf die Jahre 2013 und 2014. Der Großteil der gewährten Beihilfen für stromintensive Firmen sei allerdings mit den EU-Beihilferegeln konform, betonte die Brüsseler Behörde.

Tausende stromintensive Unternehmen sind weitgehend von der EEG-Umlage befreit, mit der die Kosten für die Förderung des Ökostroms finanziert werden.

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