Der Europäische Gerichtshof hat das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten gestoppt. Die Luxemburger Richter entschieden am Mittwoch, dass mehrere der vorgesehenen Bestimmungen nicht mit den von der EU anerkannten Grundrechten vereinbar sind.
Bei den Datensätzen, die für fünf Jahre anlasslos und verdachtsunabhängig gespeichert werden sollten, handelt es sich um persönliche Daten der Reisenden, die von den Fluggesellschaften erhoben werden. Beispielsweise Essenswünsche, Kreditkartendaten, Angaben zum Gepäck.
Das Abkommen sieht vor, dass diese umfangreichen Daten bei Flügen zwischen Kanada und der EU für fünf Jahre anlasslos und verdachtsunabhängig gespeichert werden. Die Datensätze werden zusätzlich an staatliche Stellen in Kanada weitergeben, die diese selbst verarbeiten und an Drittstaaten weitergeben dürfen. Vor allem an dieser Weitergabe gab es Kritik.
Befürworter der Datenspeicherung sehen darin einen Baustein zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.