Japanische Walfanggenehmigungen EU fordert Rücknahme

Neue japanische Fanggenehmigungen erlauben den Fang von Sei- und Zwergwalen. Die Europäische Union hat dagegen von der Internationalen Walfangkommission protestiert. Beide Walgattungen sind vom Aussterben bedroht.

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Drei tote Wale liegen am 07 Januar 2013 auf dem Deckt des japanischen Schiffes Nisshin Maru. Japan wird seit langem vorgeworfen, unter dem Vorwand der Forschung kommerziellen Walfang zu betreiben, der seit 1986 verboten ist. Quelle: dpa

Brüssel/Cambridge Die Europäische Union (EU) hat bei der Internationalen Walfangkommission (IWC) gegen neue japanische Fanggenehmigungen im Nordpazifik protestiert und deren Rücknahme gefordert. In einem von der Kommission auf ihrer Internetseite veröffentlichten Schreiben zeigt sich die EU enttäuscht, dass die Regierung in Tokio solche Genehmigungen erteilt habe, bevor das wissenschaftliche Komitee der IWC seine Untersuchungen über das japanische Walprogramm (NEWREP-NP) abgeschlossen habe.

Konkret geht es um den Fang von Sei- und Zwergwalen. Die EU verweist darauf, dass nach dem japanischen Walfangprogramm der sogenannte „J-Bestand“ des Zwergwals, ein besonders gefährdeter Bestand, bis 2030 nach Experteneinschätzung um 20 Prozent reduziert würde. Der Sei-Wal wiederum sei nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen Cites streng geschützt, und Japan habe keinen formalen Einspruch gegen das Handelsverbot eingelegt.

Japan wird seit langem vorgeworfen, unter dem Vorwand der Forschung kommerziellen Walfang zu betreiben, der seit 1986 verboten ist. Die Umweltorganisation Pro Wildlife begrüßte am Freitag die klare Stellungnahme der EU. Im aktuellen Entwurf des EU-Freihandelsabkommen mit Japan werde Walfang zwar nicht erwähnt. Es werde aber auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Japan internationale Umweltabkommen einhalte. „Die EU-Stellungnahme hilft uns sehr, beim nächsten Cites-Treffen wegen der Seiwale gegen Japan vorzugehen“, sagte Pro-Wildlife-Mitbegründerin Sandra Altherr.

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