Juristisches Tauziehen in den USA Arkansas kassiert erneut Rückschlag bei geplanten Hinrichtungen

Der US-Bundesstaat Arkansas hat eine Hinrichtungswelle geplant - weil die Haltbarkeit eines Mittels für die Giftcocktails sonst abläuft. Gerichte haben dies vorerst gestoppt. Das juristische Tauziehen geht aber weiter.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Proteste in Little Rock in Arkansas: Der US-Bundesstaat plante eine Welle von Hinrichtungen, da Ende April die Haltbarkeit des Mittels Midazolam abläuft, das Teil des Giftcocktails ist. Quelle: AP

Little Rock/Washington Der US-Bundesstaat Arkansas geht mit aller Macht gegen einen Aufschub von geplanten Hinrichtungen vor. Auf mehreren Ebenen liefen am Montag juristische Auseinandersetzungen. Am Nachmittag (Ortszeit) kassierte der Bundesstaat dabei eine weitere Niederlage: Der Oberste Gerichtshof von Arkansas stoppte zwei für den selben Tag geplante Hinrichtungen. Eine weitere Entscheidung vor einem Berufungsgericht stand noch aus. Ursprünglich sollten in Arkansas ab Ostermontag bis zum 27. April acht Häftlinge hingerichtet werden.

Eine Bundesrichterin hatte am Samstag bereits alle Exekutionen vorübergehend blockiert. Sie bezog sich dabei auf generelle Klagen der betroffenen Häftlinge gegen eine Hinrichtung mit Giftinjektionen, dabei ging es vor allem um das umstrittene Mittel Midazolam.

Dagegen legte der Bundesstaat Berufung ein. Es wurde erwartet, dass das Bundesberufungsgericht für den 8. Bezirk noch an diesem Montag (Ortszeit) eine Entscheidung trifft. Möglich ist aber auch, dass diese vertagt wird. Die Häftlinge hatten das Gericht um mehr Zeit und eine mündliche Anhörung gebeten.

Die Generalstaatsanwältin von Arkansas, Leslie Rutledge, hatte auf Twitter geschrieben, es sei höchste Zeit, dass die Familien der Opfer Gerechtigkeit für die schrecklichen Morde erführen.

Die juristischen Auseinandersetzungen sind auch ein Wettlauf gegen die Zeit. Hintergrund für die geplante Welle von Hinrichtungen ist, dass Ende April die Haltbarkeit des Mittels Midazolam abläuft, das Teil des Giftcocktails ist. Die Verwendung dieser Substanz aber ist höchst umstritten.

Die Bundesrichterin hatte bei ihrer Entscheidung am Samstag für einen Aufschub der Hinrichtungen auch auf das Mittel Midazolam verwiesen. Sie argumentierte, falls die Häftlinge durch Midazolam nicht ausreichend betäubt werden, würden sie schwere Schmerzen erleiden, bevor sie sterben. Die Häftlinge hätten laut Verfassung das Recht, eine „grausame und ungewöhnliche Bestrafung“ anzufechten.

Midazolam soll die Häftlinge betäuben, bevor dann zwei weitere Mittel den Herztod herbeiführen. In der Vergangenheit hatte es beim Einsatz von Midazolam bei Hinrichtungen Berichte über qualvolle Tode gegeben. 2015 hatte das höchste US-Gericht die Beimischung der Substanz im Giftcocktail aber weiter erlaubt. Der Gebrauch des Mittels verstoße nicht gegen die Verfassung, die Grausamkeiten und das Zufügen starker Schmerzen untersagt.

Außerdem hatte bereits am Freitag (Ortszeit) ein Bezirksrichter den Gebrauch des Mittels Vecuronium untersagt, das ebenfalls ein Teil der Giftmischung für die geplanten Exekutionen ist. Geklagt hatte der Pharmahändler McKesson, der das Mittel für Muskelentspannung an den Bundesstaat verkauft hatte. McKesson machte geltend, getäuscht worden zu sein. Der Bundesstaat habe angegeben, das Medikament zu medizinischen Zwecken benutzen zu wollen. McKesson teilte mit, das Unternehmen behalte sich vor, erneut gegen die Verwendung seines Mittels vorzugehen.

US-Bundesstaaten haben zunehmend Nachschubprobleme bei Mitteln, die sie für Hinrichtungen verwenden wollen. Denn viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass mit ihren Substanzen getötet wird und weigern sich, Wirkstoffe für die Giftspritzen zu liefern. In der EU gilt ein Exportverbot für Produkte, die für Hinrichtungen oder zur Folter verwendet werden können.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%