Frankfurt/Main Ein Schweizer ist am Donnerstag in Frankfurt wegen geheimdienstlicher Tätigkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. In dem Spionageprozess vor dem Oberlandesgericht hatte der 54-Jährige ein Geständnis abgelegt.
Demnach sollte er Details über Organisation und Arbeitsweise der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen in Erfahrung bringen. Diese hatte wiederholt CDs mit den Daten deutscher Steuerbetrüger aufgekauft, die Kunden von Schweizer Banken waren.
Das Geständnis war Teil einer Absprache über das Strafmaß gewesen. In ihrem Plädoyer hatte die Bundesanwaltschaft in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren plädiert.