Währungshüter Schweiz kann stärker auf Notenbank-Ausschüttung setzen

Dank einer neuen Vereinbarung können in der Schweiz Bund und Kantone mit sicheren Ausschüttungen rechnen. Darauf einigten sich Finanzministerium und Notenbank. Bund und Kantone erhalten bis zu zwei Milliarden Franken.

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Das Geldinstitut hatte im Jahr 2015 große Verluste gemacht. Quelle: dpa

Zürich In der Schweiz können Bund und Kantone künftig sicherer mit Ausschüttungen der Zentralbank rechnen. Wie bisher sollen sie auch bis 2020 pro Jahr eine Milliarde Franken aus den entsprechenden Reserven der Schweizerischen Notenbank (SNB) erhalten – vorausgesetzt, diese sind hoch genug. Wenn sie aber auf eine Auszahlung verzichten müssen – etwa weil die Reserven der SNB wegen Verlusten zu gering sind – können Bund und Kantone diese Ausschüttung in den darauffolgenden Jahren nachholen. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Vereinbarung zwischen dem Finanzministerium und der SNB hervor. Sie sieht zudem vor, dass Bund und Kantone bis zu zwei Milliarden Franken pro Jahr erhalten, falls die Ausschüttungsreserve der SNB 20 Milliarden Franken übersteigt.

Die SNB hat ihre Bilanz in den vergangenen Jahren angesichts umfangreicher Devisenkäufe massiv ausgeweitet. Die Währungshüter drucken Franken und kaufen damit beispielsweise Euro oder Dollar, um die heimische Währung zu schwächen und die Exportwirtschaft zu beleben. Doch das Devisenportfolio der SNB, die mittlerweile einer der größten Investoren an der Wall Street ist, ist Währungsschwankungen ausgesetzt. Diese führten im Vorjahr zu einem Verlust von gut 23 Milliarden Franken. In den ersten neun Monaten 2016 erzielte die Zentralbank jedoch einen Gewinn von 29 Milliarden Franken.

Die reguläre Dividende der SNB ist von der neuen Regelung nicht betroffen: Die SNB ist an der Börse notiert und gehört mehrheitlich Kantonen und Kantonalbanken, die eine Dividende erhalten. Der übrige ausschüttbare Gewinn geht zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone. Für diese Ausschüttungen schließt das Finanzministerium für fünf Jahre einen neuen Rahmenvereinbarung ab.

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