220.000 Asylsuchende pro Jahr SPD kommt Union bei Flüchtlingsobergrenze entgegen

Die Sondierer haben sich auf einen Zahlenkorridor für den Zuzug von Flüchtlingen geeinigt. Damit verbuchte die Union einen Erfolg. Dass der Korridor eingehalten werden kann, ist aber kaum mehr als ein Hoffnungswert.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Flüchtlingspolitik: SPD kommt Union bei Obergrenze entgegen Quelle: dpa

Berlin Die Flüchtlingspolitik hätte fast zum Bruch zwischen CDU und CSU geführt. Die Schwesternparteien haben deshalb frühzeitig betont, dass sie in einer künftigen Regierung nicht hinter dem vereinbarten „Regelwerk zur Migration“ zurückbleiben werden. Um dieses Regelwerk hatten die beiden Parteien gerungen und darin vereinbart, dass Deutschland jährlich maximal 200.000 Flüchtlinge pro Jahr aufnehmen soll.

Hier musste die SPD also der CDU/CSU entgegenkommen, wenn eine Neuauflage der Großen Koalition nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt werden sollte. Entsprechend findet sich im Ergebnispapier der Sondierungsgespräche nun die Vereinbarung, dass aus humanitären Gründen jährlich höchstens 180.000 bis 220.000 Menschen aufgenommen werden sollen. Erreichen wollen die möglichen Koalitionspartner die Begrenzung vor allem durch eine Bekämpfung der Fluchtursachen, einen fairen Verteilungsmechanismus für Flüchtlinge innerhalb Europas und einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen. Pech nur, dass sich viele EU-Partner bei einer solidarischen Flüchtlingspolitik querstellen und eine faire Handels- und Landwirtschaftspolitik auch nicht von heute auf morgen zu haben ist.

Ob sich die humanitäre Zuwanderung tatsächlich im vereinbarten Korridor halten lässt, darf deshalb bezweifelt werden. Sollte eines Tages das EU-Türkei-Abkommen kippen oder sollten andere EU-Staaten wieder mehr Flüchtlinge nach Deutschland durchleiten, könnte es brenzlig werden. Denn Union und SPD bekennen sich zugleich zum Grundrecht auf Asyl und zur Genfer Flüchtlingskonvention und dazu, dass jeder Asylantrag auch bearbeitet werden muss – diese beiden Bekenntnisse stehen einer festgelegten Zahl der von aufzunehmenden Asylsuchenden entgegen. In einem Papier, in dem die SPD ihre Verhandlungserfolge aufzählt, taucht deshalb auch der Punkt „Ablehnung Obergrenze“ auf.

Für den Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym ist die jetzt vereinbarte Zuzugsbegrenzung eher eine Symbolhandlung. Im Ergebnispapier stehe lediglich, dass die Parteien „feststellen“, dass die Zuwanderungszahlen den angepeilten Korridor nicht übersteigen werden. „Es wird also normativ nichts vorgegeben, erst Recht nicht als Rechtspflicht“, sagte Thym dem Handelsblatt. Gleichwohl lasse sich aber auch die Fluchtmigration steuern, etwa durch Regeln für sichere Herkunftsstaaten oder die Kooperation mit EU-Partnern. „Und dazu bekennen sich die Parteien.“

Beim ebenfalls umstrittenen Familiennachzug haben sich Union und SPD auf einen Kompromiss geeinigt. Er bleibt für Flüchtlinge mit begrenztem Schutzstatus ausgesetzt, bis eine neue gesetzliche Regelung greift. Mit dem Gesetz, das bis Ende Juli verabschiedet werden soll, wollen die Parteien pro Monat 1.000 Familienangehörigen von Flüchtlingen die Einreise erlauben – aber nur, wenn die Ehe schon vor der Flucht geschlossen wurde. Gefährder und Straftäter sind ausgenommen. Im Gegenzug wird die freiwillige Aufnahme von monatlich 1.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien gestoppt.

Die Union konnte sich mit ihrer Forderung durchsetzen, Asylverfahren künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen abzuwickeln. Das Flüchtlingsamt BAMF, die Bundesagentur für Arbeit (BA), Justiz und Ausländerbehörden sollen in diesen Zentren Hand in Hand arbeiten. Dort soll auch die Identität von Asylsuchenden zweifelsfrei geklärt werden. Nur Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive wollen Union und SPD auf die Kommunen verteilen. „Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden“, schreiben die Unterhändler im 28 Seiten dicken Ergebnisprotokoll der Sondierungen.

Experte Thym hält den Grundansatz für richtig, denn im Asylverfahren gebe es weiter große Defizite – von der Identitätsfeststellung über die Dauer der Verfahren bis hin zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber. „Eine zentrale Unterbringung kann funktionieren“, sagt Thym. Das zeige das Beispiel der Schweiz, wo solche Zentren sehr erfolgreich arbeiteten und Asylbewerber rasch Klarheit hätten. In Deutschland müsse aber erst der föderale Kompetenzwirrwarr überwunden werden. Hinzu kommt, dass Zentren mit entsprechender Aufnahmekapazität in ausreichender Zahl erst noch entstehen müssen.

Die Integration der Flüchtlinge wollen Union und SPD durch ein erweitertes Sprachkursangebot und die Fortschreibung der finanziellen Unterstützung für Länder und Kommunen verbessern. Weiter bestehende Rechtsunsicherheiten bei der sogenannten 3+2-Regelung sollen beseitigt werden. Sie sieht vor, dass Flüchtlinge in Ausbildung für die Dauer der Lehre und eine zweijährige Anschlussbeschäftigung nicht abgeschoben werden, wird aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Die Situation langjährig Geduldeter, die gut integriert sind, soll verbessert werden. Gemessen an den übrigen Asylkapiteln fällt das zur „Gelingenden Integration“ im Ergebnispapier allerdings äußerst dürftig aus. Das dürfte der SPD-Basis kaum schmecken.

Relativ rasch einig waren sich die alten Koalitionspartner über die Steuerung der Einwanderung von Fachkräften. Diese Migration „muss sich primär an den volkswirtschaftlichen Interessen unseres Landes orientieren“, heißt es im Ergebnispapier. Ziel ist, die Unübersichtlichkeit der bestehenden Regelungen durch eine vereinfachte und neu systematisierte Gesetzesstruktur zu ersetzen – analog zur Systematik des Sozialgesetzbuches.

Union und SPD folgen damit einem Vorschlag des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration, dem auch Thym angehört. Es sei schön, dass die Politik den Vorschlag aufgreife, sagt der Konstanzer Experte, auch wenn es bei den Fachkräften natürlich auf die Details ankommen werde: „Hier steht noch nichts fest.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%