Anti-Terror-Kampf Bayern bringt elektronische Fußfessel auf den Weg

Das CSU-regierte Bundesland will die elektronische Fußfessel für gefährliche Islamisten und andere Personen einführen. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag einen Entwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ob sich mit der Fußfessel schwere Straftaten verhindern lassen, ist allerdings umstritten. Quelle: dpa

München Bayern will als eines der ersten Bundesländer die elektronische Fußfessel für gefährliche Islamisten und andere Personen einführen. Das CSU-geführte Kabinett verabschiedete am Dienstag einen Entwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes.

„Das ist ein weiterer Beitrag, um deutsche und ausländische Gefährder ein Stück weit stärker in den Griff zu bekommen“, sagte Innenminister Joachim Herrmann. Er erwarte, dass in Bayern allerdings „sicherlich eher weniger als ein Dutzend“ Geräte benötigt würden. Herrmann rechnet damit, dass der Landtag mit seiner CSU-Mehrheit das Gesetz vor der Sommerpause beschließe.

Andere Bundesländer verfolgen ähnliche Pläne. Auch die Bundesregierung bereitet eine Regelung vor, die in der Zuständigkeit des Bundeskriminalamts solche Geräte für sogenannte Gefährder vorsieht. Meist ist diese Überwachung jedoch Sache der Länder. Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) werben dafür, dass die Länder vergleichbare Regelungen in ihre Polizeigesetze aufnehmen.

Das bayerische Kabinett brachte am Dienstag außerdem ein Verbot von Burkas und anderen Vollverschleierungen im öffentlichen Dienst und bei Wahlen auf den Weg.

Ob sich mit der Fußfessel schwere Straftaten verhindern lassen, ist umstritten. Bislang kommen sie in Deutschland meist zum Einsatz, um nach einer Haftentlassung zu kontrollieren, ob Bewährungsauflagen wie räumliche Beschränkungen eingehalten werden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%