Bundestag Verfassungsgericht stärkt Informationsrecht der Abgeordneten

Die Grünen wollten 2010 Informationen zur Wirtschaftlichkeit des Bahnprojekts „Stuttgart 21“. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung verweigerte die Auskunft – zu Unrecht, urteilt jetzt das Bundesverfassungsgericht.

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Abgeordnete wollten zu „Stuttgart 21“ Informationen – und erhielten von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung keine Auskünfte. Quelle: dpa

Karlsruhe Die Bundesregierung hat Abgeordneten des Bundestags zu Unrecht Auskünfte über die Deutsche Bahn und zur Finanzmarktaufsicht verweigert. Damit habe sie die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestags verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am Dienstag.

Geklagt hatten in dem Organstreitverfahren die Grünen, die im Jahr 2010 Auskunft von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter anderem zur Wirtschaftlichkeitsberechnung des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ sowie zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken haben wollten. (Az. 2 BvE 2/11)

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