Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz als unzulässig abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. In zwei Fällen müssten die Kläger erst bei den Fachgerichten klagen, bevor sie das Verfassungsgericht anrufen könnten, hieß es. Eine weitere Verfassungsbeschwerde sei nicht ausreichend begründet.
Geklagt hatten unter anderem 14 ausländische Transportunternehmen, die auch in Deutschland tätig sind. Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass abhängig Beschäftigte ab dem 1. Januar 2015 Anspruch auf mindestens 8,50 Euro brutto Stundenlohn haben.