Bundeswehr Kein Geld für Attraktivitätsoffensive

Vergütung, Beförderungschancen und Altersvorsorge verbessern, Teilzeitarbeit ermöglichen: So will die Bundesregierung die Bundeswehr attraktiver machen. Dazu müsste sie zunächst sparen – etwa an den Ausgaben für Waffen.

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Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen will den Soldatenberuf attraktiver machen, doch das wird teuer. Quelle: dpa

Berlin An Finanzproblemen könnte nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung die von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplante Attraktivitätsoffensive für die Bundeswehr scheitern. Wie das Blatt (Mittwoch) unter Berufung auf ein internes Papier des Ministeriums berichtet, fehlen dem Ministerium ab 2016 finanzielle Mittel in Höhe von rund 300 Millionen Euro.

In dem „Planungsvorschlag B2016“ heiße es, man hätte „eine moderate Überplanung ohne Kompensation eingebracht“. Außerdem hätte „die Einplanung finanzieller Mittel zur Umsetzung des Artikelgesetzes zur Steigerung der Attraktivität in der Bundeswehr dazu geführt, alle geplanten Neuvorhaben bei den militärischen Beschaffungen in 2016 zu streichen.“

Damit müsste von der Leyen an den Ausgaben für Waffen sparen, wollte sie ihre Attraktivitätsoffensive, zu der unter anderem höhere Zulagen für Soldaten und bessere Altersvorsorge zählen, durchsetzen, hieß es laut „Bild“-Zeitung.

In dem Papier werde eindringlich vor den Konsequenzen der „Attraktivitätsoffensive“ gewarnt: „Sollten die Verdrängungseffekte anderer Ausgabenbereiche zu Lasten der militärischen Beschaffungen weiter anhalten, wird dies die Fähigkeiten der Bundeswehr auf der Zeitachse deutlich reduzieren.“

Die Bundesregierung will den Soldatenberuf unter anderem mit geregelten Arbeitszeiten und höheren Vergütungen attraktiver machen. Ein entsprechendes Gesetz will das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen.

Damit sollen den Soldaten auch mehr Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit und bessere Beförderungschancen geboten werden. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen. Die Neuregelungen werden deswegen frühestens im April 2015 in Kraft treten.

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